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Sozialrechtschutz
Bei uns werden Sie gut beraten
Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen:
Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den Bezirksgeschäftsstellen in sozialrechtlichen Fällen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten. Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und Berufungen.
Die Rechtsbereiche im Einzelnen:
Behindertenrecht SGB IX
- Anerkennung von Behinderungen
- Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung, Freifahrt, Steuervergünstigungen)
- Zustimmungsverfahren Kündigung
- Rehabilitation
Rentenrecht SGB VI
- Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
- Erwerbsminderungsrente
- Witwen-/Waisenrente
- Übergangsregelungen
- Auslandsrente
- Rentenrechtliche Zeiten
- Zusatzversorgung
- Steuerliche Auswirkungen
Berufsgenossenschaft
- Rente
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Berufskrankheiten
Sozialhilfe SGB XII
- Grundsicherung im Alter
- Leistungsmöglichkeiten
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Pflegeversicherung SGB XI
- Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
- Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
Krankenversicherung SGB V
- Krankenversicherung der Rentner
- Heil- und Hilfsmittel
- Härtefälle/Überforderungsklausel
- Häusliche Krankenpflege
- Krankengeld
- Zuzahlungsbefreiung
Leistungen des Arbeitsamtes SGB III
- Altersteilzeit
- Arbeitslosengeld I und II
- Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Sperrzeiten
- Insolvenzausfallgeld
- Kindergeldkasse
Sonstige Bereiche
- Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Opferentschädigungsgesetz
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
Anwaltsberatung
In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.
Für diese Fälle erteilen externe Rechtsanwälte unseres Vertrauens den Mitgliedern im Rahmen einer Erstberatung kostenlos Auskunft. Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung - durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtsschutzversicherungen anerkannt. Terminvereinbarungen erfolgen über die Bezirksgeschäftsstellen.
Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
Miet- oder Erbrecht, Abfassung eines Testaments
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Außerdem beraten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort in den etwa 1.300 Ortsverbänden die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen und vermitteln sie bei Bedarf an die zuständigen Juristen unserer Bezirksgeschäftsstellen.