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Neuer Parkausweis für behinderte Menschen

Seit neun Jahren gibt es für schwer mobilitätsbehinderte Menschen einen Parkausweis nach europäischem Muster. Dieser ermöglicht den Berechtigten auch die Benutzung sogenannter Behindertenparkplätze in EU-Mitgliedsstaaten. Die bisherigen Parkausweise, die Schwerbehinderte vor 2001 erhalten haben, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Deshalb empfiehlt der Sozialverband VdK den Inhabern bisheriger Ausweise, rechtzeitig beim zuständigen Straßenverkehrsamt am Wohnort den neuen EU-Parkausweis zu beantragen. Er wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und ist gebührenfrei. Anspruchsberechtigt sind schwerstbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis. Im Gegensatz zum bisherigen Parkausweis sieht der EU-Ausweis auf der Rückseite ein Foto des Inhabers vor. Wie bisher muss der Parkausweis mit der Vorderseite nach oben hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, wenn der Ausweisinhaber seinen Pkw auf einem Behindertenparkplatz abstellt oder in anderer Weise das Parksonderrecht nutzt. Die ausgewiesenen Behindertenparkplätze dürfen nur mit dem offiziellen Parkausweis in der beschriebenen Form benutzt werden. Der Schwerbehindertenausweis genügt nicht. Ebenso wenig können Behinderte ohne Merkzeichen aG oder Bl den Parkausweis beantragen.
Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit

Gut 1400 Menschen warten im Südwesten auf ein Spenderorgan
1408 Menschen aus Baden-Württemberg stehen derzeit auf der Warteliste von Eurotransplant. 984 Personen benötigen eine Niere, 261 eine Leber und 98 ein neues Herz. Diese Zahlen veröffentlichte im Sommer die Techniker Krankenkasse (TK) von Baden-Württemberg und verwies zugleich auf rückläufige Organspenden im Südwesten. Laut einer Forsa-Umfrage hätten nur 16 Prozent der Landesbewohner ihre Bereitschaft zur Organspende in einem Organspendeausweis vermerkt. In Ländern wie Österreich oder Spanien, wo sich die Einwohner ausdrücklich gegen eine Organentnahme aussprechen müssen, sei die Zahl der Organspenden deutlich höher. Wenngleich sich in der Umfrage etwas mehr als die Hälfte der Befragten für eine solche Widerspruchslösung ausgesprochen hätten, sei deren Einführung derzeit nicht realistisch, erklärte unlängst die TK-Landesvertretung. Deshalb wolle man mehr Menschen zum Ausfüllen eines Spenderausweises bewegen. Solch eine wichtige Entscheidung solle man nicht den verzweifelten Angehörigen überlassen. Auch der Sozialverband VdK hält es für wichtig, sich bewusst mit dem Thema Organspende zu befassen. Organspendeausweise sind kostenlos in der VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (07 11) 6 19 56 - 52, erhältlich.
"BEM" vor Kündigung erforderlich
Arbeitnehmer, die länger oder wiederholt krank sind,
können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Die
Arbeitgeber müssen ihnen zunächst das "Betriebliche
Eingliederungsmanagement" (BEM) anbieten. Hierbei muss der
Arbeitgeber die Initiative ergreifen. Dies stellte das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung 2 AZR 198/09
klar. Das Gesetz schreibe dem Arbeitgeber zwar nicht vor, wie er
das Verfahren gestalte und welche Vorschläge er dem
länger oder häufig erkrankten Beschäftigten
unterbreiten solle. Vielmehr komme es darauf an, dass die
Präventionsvorschrift des Paragrafen 84 Absatz 2 Neuntes
Sozialgesetzbuch (SGB IX) beachtet und den Beteiligten
Vorschläge zur Lösung der krankheitsbedingten
Fehlzeitenproblematik gemacht würden.
Über das BEM informiert der VdK Baden-Württemberg
Behindertenvertreter und Betriebsräte alljährlich auf
seiner landesweiten Vertrauensleuteschulung. Sie findet stets
Anfang Juli in der Heilbronner "Harmonie" statt.
Hartz IV: Jobcenter muss höhere Miete zahlen
Wenn ein bisheriger Bezieher von Hartz IV einer befristeten Beschäftigung nachgeht und in dieser Zeit eine neue und teurere Wohnung mietet, so muss das Jobcenter ihm später - bei erneutem Hartz-IV-Bezug - die höheren Unterkunftskosten erstatten. Dies entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung AZ: B 4 AS 10/10 R. Entscheidend sei, so die höchsten deutschen Sozialrichter, dass der Betroffene wegen seiner befristeten Beschäftigung mindestens für einen Monat aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug ausgeschieden sei. Bei ablehnenden Hartz-IV-Bescheiden können sich VdK-Mitglieder an die hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten (Geschäftsstellenadressen unter www.vdk-bawue.de oder Telefon (07 11) 6 19 56 - 0) wenden. Der VdK-Sozialrechtsschutz sieht auch die Vertretung vor den Sozialgerichten vor.
Sozialverband VdK kritisiert Sparpaket und Gesundheitsreform
Bereits 22 Prozent der Menschen in Deutschland müssen mit einem niedrigen Einkommen auskommen - und die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter. Selbst im "reichen" Baden-Württemberg gelten 10,9 Prozent der Menschen als armutsgefährdet. Im Bundesdurchschnitt sind es 14,6 Prozent. Doch statt gegenzusteuern, wird diese Tendenz weiter verstärkt. Beim sogenannten Sparpaket wird einseitig bei bereits benachteiligten Menschen gespart und die geplante Gesundheitsreform 2011 geht insbesondere zu Lasten von Personen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dies kritisiert der Sozialverband VdK und fordert die Beibehaltung des Elterngelds für Hartz IV-Empfänger, des Rentenversicherungsbeitrags für Langzeitarbeitslose, des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger und der Rentengarantie. Diese gesetzliche Garantie war 2009 vom Sozialverband VdK erwirkt worden. 10 000 VdK-Plakate weisen zurzeit auf diese Thematik, auf die Zunahme der Armut und die Entsolidarisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hin. Hier gibt es weitere Informationen sowie die Möglichkeit, online seine Meinung zu äußern.}#KLEIN{Hier...
Rente mit 67 - Arbeitsplätze fehlen
Das Netzwerk für eine gerechte Rente hat kürzlich seinen
vierten Monitoring-Bericht zur Rente mit 67 vorgelegt. Da wird
deutlich, dass für ein Arbeiten bis 67 die Arbeitsplätze
fehlen: Nur jeder Fünfte schaffe den Übergang aus
sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit in die Rente, in die
Altersrente mit 65 sogar nur jeder Zehnte. Nur 25 Prozent der 60-
bis 65-Jährigen hätten einen
sozialversicherungspflichtigen Job. Bei den 63- und
64-Jährigen seien es sogar weniger als zehn Prozent. Fast ein
Drittel der Arbeitslosen sei älter als 50. Dies seien 900 000
Menschen. 2009 habe nur jeder vierte Arbeitslose über 55
Jahren noch Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden. Das Netzwerk, dem der
Sozialverband VdK und andere Sozialorganisationen angehören,
appelliert deshalb an die Politik, die Rente mit 67 auf Eis zu
legen, so lange Beschäftigte selbst bis 65 kaum eine Chance
hätten, in Arbeit zu bleiben.
60 Jahre Bundesversorgungsgesetz
1945 fehlte ein staatliches Versorgungssystem für die mehr als
vier Millionen Kriegsopfer. 1949, nach der Gründung der
Bundesrepublik, war der Weg frei für ein einheitliches Gesetz,
das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das zum Oktober 1950 in Kraft
trat. Kriegsopferorganisationen wie der VdK, der sich später
zum Sozialverband VdK weiterentwickelte, waren hier kritische
Wegbegleiter. 60 Jahre später ist festzuhalten, dass das BVG
seine prägenden Grundprinzipien als staatliche
Entschädigung für erbrachte Sonderopfer bewahrt hat.
Zugleich waren neue Leistungen die Antwort auf veränderte
Bedarfslagen, wie zum Beispiel 1964 der Berufsschadensausgleich an
Beschädigte beziehungsweise der Schadensausgleich an
Hinterbliebene. Die Übernahme des BVG in den neuen
Bundesländern war 1990 ohne Probleme möglich. Letztlich
entwickelte sich das BVG zum "Grundgesetz für das Soziale
Entschädigungsrecht", auf dem auch die Leistungen nach den
sogenannten Nebengesetzen (wie Soldatenversorgungs-, Zivildienst-
oder Opferentschädigungsgesetz) basieren. 60 Jahre BVG
bedeuten auch, dass durch Leistungen wie die Berufsfürsorge,
die Erziehungsbeihilfe oder die Erholungshilfe den berechtigten
Personen millionenfach zu einer angemessenen beruflichen Stellung,
einem adäquaten Ausbildungsabschluss und zu gesundheitlicher
Vorsorge verholfen werden konnte. Heute stehen neben der Versorgung
eher altersentsprechende BVG-Leistungen für die meist
hochbetagten rund 330 000 Berechtigten im Vordergrund.
Jetzt 7,1 Millionen Schwerbehinderte in
Deutschland
Im Bundesgebiet leben immer mehr Menschen mit Schwerbehinderung.
Dies teilte kürzlich das Statistische Bundesamt mit und
präsentierte Zahlen vom Jahresende 2009. Danach lebten in
Deutschland 7,1 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der
Behinderung von mindestens 50). Im Vergleich mit den Zahlen vom
Dezember 2007 seien dies rund 184 000 zusätzliche Personen
oder 2,7 Prozent mehr Schwerbehinderte. Nach Angaben der
Statistiker waren 2009 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung von
Schwerbehinderung betroffen, davon waren 52 Prozent Männer.
Laut Statistischem Bundesamt sind 29 Prozent der Schwerbehinderten
75 Jahre und älter. 46 Prozent gehören zur Altersgruppe
zwischen 55 und 75 Jahren. Bei der Personengruppe der Kinder und
Jugendlichen unter 18 sind das dagegen nur zwei Prozent.
In Baden-Württemberg sind die Landratsämter seit 2005
für das Behindertenfeststellungsverfahren zuständig.
Sozialrechtsschutz im Zusammenhang mit der Beantragung eines
Schwerbehindertenausweises gewährt der Sozialverband VdK.
Die
Geschäftsstellen informieren Sie gerne.
VdK Betriebsreport Ausgabe 3 / 2010
Im neuen Betriebsreport finden Sie Urteile zu folgenden
Themen:
Tipps für die Praxis
Diese sind für Ihre Arbeit als Vertrauensleute sicher interessant und wichtig.
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Alle VdK Betriebsreporte können Sie herunterladen unter
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