Sozialverband VdK - Ortsverband Hüttlingen-Abtsgmünd
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Sozialinfos

VdK Sozial-Infos

Neuer Parkausweis für behinderte Menschen

Seit neun Jahren gibt es für schwer mobilitätsbehinderte Menschen einen Parkausweis nach europäischem Muster. Dieser ermöglicht den Berechtigten auch die Benutzung sogenannter Behindertenparkplätze in EU-Mitgliedsstaaten. Die bisherigen Parkausweise, die Schwerbehinderte vor 2001 erhalten haben, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Deshalb empfiehlt der Sozialverband VdK den Inhabern bisheriger Ausweise, rechtzeitig beim zuständigen Straßenverkehrsamt am Wohnort den neuen EU-Parkausweis zu beantragen. Er wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und ist gebührenfrei. Anspruchsberechtigt sind schwerstbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis. Im Gegensatz zum bisherigen Parkausweis sieht der EU-Ausweis auf der Rückseite ein Foto des Inhabers vor. Wie bisher muss der Parkausweis mit der Vorderseite nach oben hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, wenn der Ausweisinhaber seinen Pkw auf einem Behindertenparkplatz abstellt oder in anderer Weise das Parksonderrecht nutzt. Die ausgewiesenen Behindertenparkplätze dürfen nur mit dem offiziellen Parkausweis in der beschriebenen Form benutzt werden. Der Schwerbehindertenausweis genügt nicht. Ebenso wenig können Behinderte ohne Merkzeichen aG oder Bl den Parkausweis beantragen.

Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit

Gut 1400 Menschen warten im Südwesten auf ein Spenderorgan

1408 Menschen aus Baden-Württemberg stehen derzeit auf der Warteliste von Eurotransplant. 984 Personen benötigen eine Niere, 261 eine Leber und 98 ein neues Herz. Diese Zahlen veröffentlichte im Sommer die Techniker Krankenkasse (TK) von Baden-Württemberg und verwies zugleich auf rückläufige Organspenden im Südwesten. Laut einer Forsa-Umfrage hätten nur 16 Prozent der Landesbewohner ihre Bereitschaft zur Organspende in einem Organspendeausweis vermerkt. In Ländern wie Österreich oder Spanien, wo sich die Einwohner ausdrücklich gegen eine Organentnahme aussprechen müssen, sei die Zahl der Organspenden deutlich höher. Wenngleich sich in der Umfrage etwas mehr als die Hälfte der Befragten für eine solche Widerspruchslösung ausgesprochen hätten, sei deren Einführung derzeit nicht realistisch, erklärte unlängst die TK-Landesvertretung. Deshalb wolle man mehr Menschen zum Ausfüllen eines Spenderausweises bewegen. Solch eine wichtige Entscheidung solle man nicht den verzweifelten Angehörigen überlassen. Auch der Sozialverband VdK hält es für wichtig, sich bewusst mit dem Thema Organspende zu befassen. Organspendeausweise sind kostenlos in der VdK-Landesverbandsgeschäftsstelle, Johannesstraße 22, 70176 Stuttgart, Telefon (07 11) 6 19 56 - 52, erhältlich.

"BEM" vor Kündigung erforderlich

Arbeitnehmer, die länger oder wiederholt krank sind, können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Die Arbeitgeber müssen ihnen zunächst das "Betriebliche Eingliederungsmanagement" (BEM) anbieten. Hierbei muss der Arbeitgeber die Initiative ergreifen. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung 2 AZR 198/09 klar. Das Gesetz schreibe dem Arbeitgeber zwar nicht vor, wie er das Verfahren gestalte und welche Vorschläge er dem länger oder häufig erkrankten Beschäftigten unterbreiten solle. Vielmehr komme es darauf an, dass die Präventionsvorschrift des Paragrafen 84 Absatz 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) beachtet und den Beteiligten Vorschläge zur Lösung der krankheitsbedingten Fehlzeitenproblematik gemacht würden.
Über das BEM informiert der VdK Baden-Württemberg Behindertenvertreter und Betriebsräte alljährlich auf seiner landesweiten Vertrauensleuteschulung. Sie findet stets Anfang Juli in der Heilbronner "Harmonie" statt.

Hartz IV: Jobcenter muss höhere Miete zahlen

Wenn ein bisheriger Bezieher von Hartz IV einer befristeten Beschäftigung nachgeht und in dieser Zeit eine neue und teurere Wohnung mietet, so muss das Jobcenter ihm später - bei erneutem Hartz-IV-Bezug - die höheren Unterkunftskosten erstatten. Dies entschied kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung AZ: B 4 AS 10/10 R. Entscheidend sei, so die höchsten deutschen Sozialrichter, dass der Betroffene wegen seiner befristeten Beschäftigung mindestens für einen Monat aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug ausgeschieden sei. Bei ablehnenden Hartz-IV-Bescheiden können sich VdK-Mitglieder an die hauptamtlichen VdK-Sozialrechtsreferenten (Geschäftsstellenadressen unter www.vdk-bawue.de oder Telefon (07 11) 6 19 56 - 0) wenden. Der VdK-Sozialrechtsschutz sieht auch die Vertretung vor den Sozialgerichten vor.

Sozialverband VdK kritisiert Sparpaket und Gesundheitsreform

Bereits 22 Prozent der Menschen in Deutschland müssen mit einem niedrigen Einkommen auskommen - und die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich weiter. Selbst im "reichen" Baden-Württemberg gelten 10,9 Prozent der Menschen als armutsgefährdet. Im Bundesdurchschnitt sind es 14,6 Prozent. Doch statt gegenzusteuern, wird diese Tendenz weiter verstärkt. Beim sogenannten Sparpaket wird einseitig bei bereits benachteiligten Menschen gespart und die geplante Gesundheitsreform 2011 geht insbesondere zu Lasten von Personen mit kleinen und mittleren Einkommen. Dies kritisiert der Sozialverband VdK und fordert die Beibehaltung des Elterngelds für Hartz IV-Empfänger, des Rentenversicherungsbeitrags für Langzeitarbeitslose, des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger und der Rentengarantie. Diese gesetzliche Garantie war 2009 vom Sozialverband VdK erwirkt worden. 10 000 VdK-Plakate weisen zurzeit auf diese Thematik, auf die Zunahme der Armut und die Entsolidarisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hin. Hier gibt es weitere Informationen sowie die Möglichkeit, online seine Meinung zu äußern.}#KLEIN{Hier...

Rente mit 67 - Arbeitsplätze fehlen
Das Netzwerk für eine gerechte Rente hat kürzlich seinen vierten Monitoring-Bericht zur Rente mit 67 vorgelegt. Da wird deutlich, dass für ein Arbeiten bis 67 die Arbeitsplätze fehlen: Nur jeder Fünfte schaffe den Übergang aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit in die Rente, in die Altersrente mit 65 sogar nur jeder Zehnte. Nur 25 Prozent der 60- bis 65-Jährigen hätten einen sozialversicherungspflichtigen Job. Bei den 63- und 64-Jährigen seien es sogar weniger als zehn Prozent. Fast ein Drittel der Arbeitslosen sei älter als 50. Dies seien 900 000 Menschen. 2009 habe nur jeder vierte Arbeitslose über 55 Jahren noch Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden. Das Netzwerk, dem der Sozialverband VdK und andere Sozialorganisationen angehören, appelliert deshalb an die Politik, die Rente mit 67 auf Eis zu legen, so lange Beschäftigte selbst bis 65 kaum eine Chance hätten, in Arbeit zu bleiben.

60 Jahre Bundesversorgungsgesetz
1945 fehlte ein staatliches Versorgungssystem für die mehr als vier Millionen Kriegsopfer. 1949, nach der Gründung der Bundesrepublik, war der Weg frei für ein einheitliches Gesetz, das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das zum Oktober 1950 in Kraft trat. Kriegsopferorganisationen wie der VdK, der sich später zum Sozialverband VdK weiterentwickelte, waren hier kritische Wegbegleiter. 60 Jahre später ist festzuhalten, dass das BVG seine prägenden Grundprinzipien als staatliche Entschädigung für erbrachte Sonderopfer bewahrt hat. Zugleich waren neue Leistungen die Antwort auf veränderte Bedarfslagen, wie zum Beispiel 1964 der Berufsschadensausgleich an Beschädigte beziehungsweise der Schadensausgleich an Hinterbliebene. Die Übernahme des BVG in den neuen Bundesländern war 1990 ohne Probleme möglich. Letztlich entwickelte sich das BVG zum "Grundgesetz für das Soziale Entschädigungsrecht", auf dem auch die Leistungen nach den sogenannten Nebengesetzen (wie Soldatenversorgungs-, Zivildienst- oder Opferentschädigungsgesetz) basieren. 60 Jahre BVG bedeuten auch, dass durch Leistungen wie die Berufsfürsorge, die Erziehungsbeihilfe oder die Erholungshilfe den berechtigten Personen millionenfach zu einer angemessenen beruflichen Stellung, einem adäquaten Ausbildungsabschluss und zu gesundheitlicher Vorsorge verholfen werden konnte. Heute stehen neben der Versorgung eher altersentsprechende BVG-Leistungen für die meist hochbetagten rund 330 000 Berechtigten im Vordergrund.

Jetzt 7,1 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland
Im Bundesgebiet leben immer mehr Menschen mit Schwerbehinderung. Dies teilte kürzlich das Statistische Bundesamt mit und präsentierte Zahlen vom Jahresende 2009. Danach lebten in Deutschland 7,1 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50). Im Vergleich mit den Zahlen vom Dezember 2007 seien dies rund 184 000 zusätzliche Personen oder 2,7 Prozent mehr Schwerbehinderte. Nach Angaben der Statistiker waren 2009 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung von Schwerbehinderung betroffen, davon waren 52 Prozent Männer. Laut Statistischem Bundesamt sind 29 Prozent der Schwerbehinderten 75 Jahre und älter. 46 Prozent gehören zur Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren. Bei der Personengruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 sind das dagegen nur zwei Prozent.
In Baden-Württemberg sind die Landratsämter seit 2005 für das Behindertenfeststellungsverfahren zuständig. Sozialrechtsschutz im Zusammenhang mit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises gewährt der Sozialverband VdK.
Die Geschäftsstellen informieren Sie gerne.

Ausgaben VdK Betriebsreport

VdK Betriebsreport Ausgabe 3 / 2010
Im neuen Betriebsreport finden Sie Urteile zu folgenden Themen:

  • Urlaubsansprüche bei Zeitrente wegen Erwerbsminderung
  • Stellenausschreibung, behinderte Bewerber und Agentur für Arbeit
  • Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr
  • BEM bei Beamten vor Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit
  • Nachforschungspflicht des Arbeitgebers zur Schwerbehinderteneigenschaft bei Bewerbern
  • Ende der Schwerbehinderung. Was wird mit der Rente?

Tipps für die Praxis

  • Modellprojekt Anonymisiertes Bewerbungsverfahren
  • Altersteilzeit und Schwerbehinderung
  • Sperrzeit bei Arbeitslosigkeit nach Ende der Altersteilzeit

Diese sind für Ihre Arbeit als Vertrauensleute sicher interessant und wichtig.

Um den vollständigen VdK-Betriebsreport zu lesen, klicken Sie auf folgenden Download

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