Sozialverband VdK - Ortsverband Hochheim
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Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen

Die VdK-Sozialrechtsberatung

Auf Wunsch erhalten Sie als VdK-Mitglied Beratung und Vertretung in Angelegenheit des Sozialrechts. Die hierfür zuständigen VdK-Mitarbeiter/innen zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen und übernehmen den Schriftverkehr.

In strittigen Fällen – wenn zur Durchsetzung Ihrer Rechte Widerspruch oder Klage eingelegt werden müssen – vertreten Sie unsere hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern oder vor Gericht.

Die Sozialrechtsberatung ist allerdings nicht Aufgabe des Ortsverbandes, dem Sie angehören. Allerdings kann Sie dieser bei Bedarf an einen zuständigen VdK-Ansprechpartner verweisen.

In welchen Bereichen sind wir insbesondere für Sie tätig?

Behindertenrecht

  • Feststellung einer Schwerbehinderung
  • Vergünstigungen auf Grund der Behinderung (so genannte Nachteilsausgleiche)
  • Zustimmungsverfahren bei Kündigungen
  • Reha-Maßnahmen

Rentenrecht

  • Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Anrechnung rentenrechtlicher Zeiten
  • Grundzüge der steuerlichen Auswirkungen bei Renteneintritt

Hinweis:
VdK-Mitarbeiter füllen keine Rentenanträge aus, in einigen Geschäftsstellen halten jedoch Versicherungsälteste/Versichertenberater Sprechstunden ab.

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Rente der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Verletztengeld
  • Reha-Maßnahmen

Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Pflege
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger (ohne Vertretung vor dem Familiengericht)

Pflegeversicherung

  • Feststellung eines Pflegegrades
  • Pflegegeld und Pflegesachleistung
  • Hilfsmittel der Pflegekassen und Wohnungsumbau

Krankenversicherung

  • Krankenversicherung der Rentner
  • Arzneimittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Zuzahlungen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Krankengeld

Leistungen der Agentur für Arbeit

  • Arbeitslosengeld
  • Spezielle Leistungen für Menschen mit Behinderung: „Teilhabe am Arbeitsleben“
  • Sperrzeiten

Sonstige Bereiche in Zusammenhang mit einer Behinderung, etwa

  • Leistungen für Opfer von Gewalttaten
  • Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Blindengeld/Landesblindengeld
  • Folgen einer Conterganschädigung (ohne gerichtliche Vertretung)
  • Beratung im Schnittstellenbereich zwischen Sozial- und Arbeitsrecht (keine Vertretung vor den Arbeitsgerichten), insbesondere zu
    den Rechten und Pflichten behinderter Beschäftigter, zur Prävention/BEM und zum Zustimmungsverfahren des Integrationsamts
  • Wohngeld (nur im Antrag und im Widerspruch, nicht bei Klage vor dem Verwaltungsgericht)
  • Leistungen für Eltern mit Kindern (Kindergeld nur außergerichtlich; Kinder- und Jugendhilfe)
  • BAföG, Schul- und Hochschulrecht sowie in bestimmten Fällen Beamtenrecht (letzteres grds. ohne gerichtliche Vertretung)
  • Jugend/Eingliederungshilfe bei Schulwegbegleitung, Teilhabeassistenz an der Schule/im Hort, Hortplatz, Betreuung zu Hause durch familienentlastenden Dienst, etc.)
  • Beratung bei Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VbL; ZvK)
  • Beratung und außergerichtliche Vertretung über Unterhaltspflichten nach den SGB II, VIII, XII (keine Vertretung vor Familiengerichten)
  • Zuschüsse zur Herstellung von Barrierefreiheit (§ 40 SGB XI)

Die „VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit“ berät Sie zu folgenden Themen:

  • Notwendiger Wohnungsumbau bei Behinderung oder Krankheit
  • Hilfsmittelberatung unabhängig von Händlern und Herstellern
  • Preise, Bezugsquellen und Adressen
  • Zuschussmöglichkeiten und Kostenträger

Externe Berater - Vertrauensanwälte
Ausgewählte Rechtsanwälte (Vertrauensanwälte) führen im Auftrag des VdK Orientierungssprechstunden für Mitglieder durch. Die zu beratenden Sachverhalte müssen einen Bezug zum Sozialrecht haben oder sich "am Rande des Sozialrechts" bewegen. Die Mitglieder des VdK können dieses Angebot im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten wahrnehmen.

Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:

  • Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
  • Abfassung eines Testamentes
  • Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler

Möchten Sie nach dieser „Orientierungssprechstunde“ ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung durch unseren Vertrauensanwalt, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, sollte deshalb beim Versicherer eine Deckungszusage eingeholt werden.

Betreuungsvereine
In Hessen gibt es drei VdK-Betreuungsvereine (eigenständige eingetragene Vereine). Ihre wesentliche Aufgabe ist die Übernahme von Betreuungen nach dem Betreuungsrecht. Außerdem informieren und beraten sie Betroffene und Angehörige auch zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und halten ein umfangsreiches Schulungsprogramm für ehrenamtliche Betreuer vor.

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