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Sie möchten beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg Mitglied werden ...
... für einen Jahresbeitrag von nur € 72,-
Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung - nach SGB XII, 4. Kapitel) zahlen nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages.
So werden Sie Mitglied im VdK:
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- Füllen Sie den Antrag aus.
- Senden Sie den Antrag an:
Sollten Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder beim Ausfüllen des Antrags haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Mitgliedsantrag:
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Antrag zur Mitgliedschaft im VdK
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| TIPP: Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages |