Sozialverband VdK - Ortsverband Herrenberg
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14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen

1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen.
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Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant

Auch in 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt. Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar. Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.
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VdK-Zeitung auch digital

Zeitungen und Zeitschriften umweltfreundlich am PC, Tablet oder auf dem Smartphone zu lesen, wird in Deutschland immer alltäglicher. Seit November 2023 erscheint auch die VdK-Zeitung, die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK Deutschland, in digitaler Version und zehnmal im Jahr. (Für die Monate Dezember/Januar und Juli/August gibt es Doppelausgaben.) Seitdem können alle interessierten Mitglieder diese E-Zeitung im gewohnten Layout, barrierefrei und passgenau für den jeweiligen eigenen VdK-Landesverband, beispielsweise Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen-Thüringen oder Bayern, lesen. Auch Zoom- und Vorlesefunktion gibt es. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung erhalten Interessierte unter www.vdk.de/abo-ezeitung im Internet. Dort werden auch Fragen zur E-Zeitung beantwortet. Außerdem veranschaulicht ein Video Bedienhinweise zur neuen VdK-E-Zeitung.
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Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen in 2010.
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Kontenklärung – Versicherungsverlauf der Rente

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Rentenpunkte gibt es aber auch für die Kindererziehung. Damit alles berücksichtigt wird, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. „Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden“, informierte kürzlich die DRV Baden-Württemberg. Denn das Versicherungskonto enthält die Zeiten, die für die Rente wichtig sind – also neben Beitragszeiten noch Schulzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten sowie Kindererziehungszeiten. Doch nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch vor. Die DRV verweist auf die Kontenklärung, mit der Versicherte alle rentenrelevanten Stationen nachweisen könnten. Jeder könne selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen – am schnellsten über die Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Hilfe gibt es bei der Gratis-Hotline 0800 1000 48024 der Deutschen Rentenversicherung, zudem vor Ort in DRV-Regionalzentren oder -Außenstellen. Ebenso nehmen die Ortsbehörden der Gemeinden Anträge auf Kontenklärung auf und leiten diese weiter.
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Sehbehindertenfreundliche Pflegeheime prämiert

Der GERAS-Preis 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist im Herbst an drei Pflegeeinrichtungen verliehen worden, die sich in vorbildlicher Weise auf Menschen mit Seheinschränkungen einstellen. Mit dem Preis werden seit 2016 Menschen und Initiativen gewürdigt, die dazu beitragen, das Leben in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu machen. Preisstifterin ist die 2019 verstorbene Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich über Jahrzehnte für die Rechte von Heimbewohnern einsetzte. Gewinner 2023 ist das Haus „Wohnen am Schlossanger" bei München. Es beeindruckte die Jury mit einem vielfältigen Maßnahmenpaket wie baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie der Sensibilisierung und Schulung des gesamten Personals. Zudem erfolgen regelmäßige Besuche von Augen- und HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Denn für Sehbehinderte ist gutes Hören besonders wichtig. Das Heim Schlossblick Rochsburg in Sachsen wurde prämiert, weil es dort taktile Zimmerbeschriftung, ein Sprachinfosystem und umfassende Personalschulung zum Umgang mit sehbeeinträchtigten Bewohnern gibt. Das Saarbrücker Altenwohnstift überzeugte vor allem mit seinen baulichen, räumlichen und gestalterischen Anpassungen sowie der regelmäßigen Weiterbildung der Pflege- und Betreuungskräfte plus den Beschäftigten der Hauswirtschaft.
In der BAGSO sind über 120 Vereine und Verbände, die von älteren Menschen getragen werden oder sich für die Belange Älterer engagieren, auch der Sozialverband VdK gehört dazu. Die BAGSO setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.
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Riester-Zulage bis Jahresende 2023 sichern

„Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2023 die staatliche Riester-Zulage für 2021 sichern. Anträge dafür nehmen die jeweils zuständigen Riester-Anbieter entgegen“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Anträge für „Wohn-Riester“ gehen laut DRV hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die DRV Baden-Württemberg empfiehlt einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird. Die Sparer sollten aber prüfen, ob sich Änderungen bei Gehalt und Lebensverhältnissen wie Hochzeit, Geburt oder Kindergeld-Wegfall ergeben haben. „Bei diesen Faktoren sind gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen“, so die DRV. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Für U25 sind einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus möglich. Bei der Berechnung von Zulagenhöhe und Eigenanteil können die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen:
www.ihre-vorsorge.de oder www.riester.deutsche-rentenversicherung.de
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REHADAT-Broschüre zu Long COVID

Die Reihe REHADAT-Wissen hat eine neue Ausgabe zum Thema Berufliche Teilhabe von Menschen mit Long COVID herausgebracht. Die Online-Broschüre mit dem Titel „Von wegen nur ein Schnupfen!“ erklärt, wie Long COVID-Betroffene am Arbeitsleben teilhaben können. Es gibt praktische Tipps zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Arbeitsgestaltung. Interviews und Statements ermöglichen konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag Betroffener. Ebenso wird über das Krankheitsbild informiert. Bei Long COVID geht es um die Spät- oder Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion, wie beispielsweise Erschöpfung, Gedächtnisprobleme oder Schmerzen. Laut REHADAT gilt dies für mindestens zehn Prozent der Infizierten.
Der Leitfaden „Von wegen nur ein Schnupfen!“ ist kostenlos und barrierefrei unter www.rehadat-wissen.de/ausgaben/12-long-covid abrufbar. REHADAT ist ein zentrales, unabhängiges und langjähriges Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln mit inzwischen 14 Portalen, vielen Publikationen, Apps und Seminaren rund um berufliche Teilhabe und Inklusion.

Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist Kassenleistung

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 ein neuer Leistungsanspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe, also Eierstock- oder Hodengewebe, im Falle keimzellschädigender Therapien eingeführt. Bei einer Kryokonservierung werden Keimzellen oder -gewebe entnommen und durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff über lange Zeit aufbewahrt. So wird schwerkranken Menschen ermöglicht, nach einer keimzellschädigenden Behandlung, beispielsweise bei Krebs, Kinder zu bekommen. Zu keimzellschädigenden Behandlungen zählen zum Beispiel die operative Entfernung von Keimdrüsen oder auch Chemo- sowie Strahlentherapie. Seit Juli 2023 gibt es nun eine Abrechnungsziffer für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in begründeten Fällen die Kosten. Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40., bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs.

Zahl der Neu-Rentner im Südwesten gestiegen

Die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner ist in Baden-Württemberg weiter gestiegen: „Mit 175.845 waren es im Jahr 2022 genau 3.508 Personen mehr als im Vorjahr“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. 112.142 der neuen Ruheständler bekamen laut DRV eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente. Bei den neuen Altersrenten habe der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag bei 1.124,06 Euro gelegen. Ende Dezember 2022 lebten in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine gesetzliche Rente bezogen.

Weiße Liste empfiehlt Kliniken

Die Weiße Liste (www.weisse-liste.de) hilft dabei, die passende Klinik für eine bestimmte Behandlung zu finden. Dabei greift sie auf öffentlich verfügbare Daten zur Qualität von Krankenhäusern zurück. Das Portal gibt nun auch Auskunft darüber, welche Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung empfehlenswert sind. Dafür wird aus den Qualitätsaspekten Behandlungsqualität, Eignung, Patientensicherheit und Hygiene sowie der Weiterempfehlung ein Gesamtwert berechnet. Die Kliniken werden je nach Abschneiden in die Gruppen überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität eingeteilt. Von den Häusern mit überdurchschnittlicher Qualität (drei Sterne) werden besonders empfehlenswerte Kliniken zusätzlich gekennzeichnet, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Empfehlungen nimmt die Krankenhaussuche aktuell für drei häufig vorkommende medizinische Eingriffe vor: Brustkrebs-OPs sowie das Einsetzen künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Eine schlechte Bewertung für eine bestimmte Behandlung bedeute laut Weißer Liste aber nicht, dass das betreffende Krankenhaus zugleich für andere Behandlungsanlässe oder insgesamt ungeeignet sei.

Vorsicht bei Absagen der Kasse per Telefon!

„Er kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich mitzuteilen“, informierte unlängst die VdK-Zeitung die Mitglieder des Sozialverbands. Durch solche unangekündigten Anrufe fühlten sich die meisten Menschen überrumpelt, vor allem, wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handle, so die Mitgliederzeitung. „Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen Bescheid erhalten, ist dieses Vorgehen rechtens“, stellte die VdK-Zeitung klar und gab den Tipp, sich Entscheidungen der Kasse stets schriftlich geben zu lassen. Denn ohne schriftlichen Bescheid werde es schwieriger die Entscheidung der Krankenkasse nachzuvollziehen. Zudem muss der schriftliche Bescheid immer mit einer Begründung versehen sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der die Rechtsmittel und die Frist genannt sind. Weiterer Tipp: VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten von den hauptamtlichen VdK-Juristen beraten und juristisch vertreten lassen. Die Geschäftsstellen dieser VdK-Experten finden sich auf den Internetseiten des Landesverbands unter www.vdk-bw.de.

BAGSO: Ältere vor Hitze schützen – Kommunale Hitzeaktionspläne erstellen!

Zum bundesweiten Hitzeaktionstag im Juni rief die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), der auch der Sozialverband VdK angehört, dazu auf, Ältere besser vor Hitze zu schützen. Mit fortschreitendem Klimawandel nehme die Hitzebelastung seit Jahren zu und stelle ein Gesundheitsrisiko für alle dar. „Zu den besonders Gefährdeten zählen vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen“, so die BAGSO. Sie appelliert an alle Kommunen, Hitzeaktionspläne zu erstellen und umzusetzen, um negativen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen. Hitzeaktionspläne sollten sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige vorsorgende Maßnahmen umfassen und einen Fokus auf Risikogruppen legen, empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Für den Hitzeschutz von Älteren mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sind aus BAGSO-Sicht vor allem verhältnispräventive Maßnahmen wichtig. Sie setzen in der Umwelt der Menschen an, wie klimaangepasste Gebäude- und Freiraumplanung. Denn Pflegebedürftige könnten nur eingeschränkt Einfluss auf ihr Verhalten nehmen und seien bei Hitze häufig auf die Hilfe anderer angewiesen, beispielsweise bei Flüssigkeitsaufnahme oder Kleidungswechsel. Zugleich könne sich der alte Körper nicht mehr so leicht an hohe Temperaturen anpassen, vor allem, wenn zusätzlich chronische Erkrankungen bestehen, auch nehme das Durstgefühl ab, so die BAGSO.

Viele Delegierte aus Südwesten auf VdK-Bundesverbandstag

21 Delegierte aus dem Südwesten und sechs weitere Personen vertraten unlängst den VdK Baden-Württemberg auf dem 19. Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK in Berlin. Dort waren rund 200 Delegierte aus 13 Landesverbänden präsent. Wie vielfach berichtet, wurde VdK-Präsidentin Verena Bentele, die aus der Bodenseeregion stammt, einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige amtiert seit 2018. In ihrer bisherigen Amtszeit erhöhte sich die VdK-Mitgliederzahl auf fast 2,2 Millionen Menschen. In Baden-Württemberg gehören rund 255.000 Frauen und Männer jeden Alters dem VdK an. Der Landesverband wird seit 2020 von Hans-Josef Hotz (67) geführt. Bentele, Hotz und ihre unzähligen ehren- und hauptamtlichen Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land, vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser und weiterer Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, wie professionellen Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Dafür stehen allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche VdK-Juristinnen und -Juristen in 35 Servicestellen des Sozialverbands in allen Landesteilen zur Verfügung.

VdK-Präsidentin Verena Bentele wiedergewählt

Der VdK Deutschland hat seine Präsidentin Verena Bentele auf seinem Bundesverbandstag in Berlin einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige, die aus Baden-Württemberg stammt, steht seit Mai 2018 an der VdK-Spitze. Während ihrer ersten Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf fast 2,2 Millionen. Im Südwesten gehören rund 255.000 Menschen dem VdK-Landesverband an. Bentele und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser Menschen vor Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, insbesondere Sozialrechtsschutz.
Verena Bentele ist zwölffache Paralympicssiegerin und vierfache Weltmeisterin im Biathlon und Skilanglauf. Nach ihrer Sportkarriere wirkte die blinde Athletin von 2014 bis 2018 als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Mitte Juni: VdK auf REHAB-Messe Karlsruhe

Bereits zum 22. Mal findet die Europäische Fachmesse REHAB im Juni 2023 in Karlsruhe statt. Sie gilt als größte Messe ihrer Art in Süddeutschland und hat die Schwerpunkte Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion. Neben Fachbesuchern von Nah und Fern wird die REHAB stets auch von vielen Menschen mit Behinderungen oder/und Pflegebedarf, von pflegenden Angehörigen, Mitwirkenden in Selbsthilfegruppen und von anderen Experten in eigener Sache besucht. 2023 öffnet die REHAB vom 15. bis 17. Juni ihre Tore – jeweils um 10 Uhr. Als REHAB-Aussteller seit Langem dabei ist der VdK Baden-Württemberg – diesmal in der dm-arena, Platz „U30“. Dort informieren VdK-Mitarbeiter über die Aufgaben und Ziele des größten Behinderten- und Sozialverbands in Bund und Land und stellen das umfangreiche Mitgliederserviceangebot vor. Weitere Informationen zu Messe und Rahmenprogramm finden sich unter www.rehab-karlsruhe.com im Internet.

Pflegegeld darf nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2022 (Aktenzeichen IX ZB 12/22) entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Das bedeutet: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet ist. Sonst werde man dem gesetzlichen Ziel des Pflegegelds, die Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht gerecht. Pflegegeld ist, so der BGH, kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung.
Wichtig ist auch: Pflegegeld ist als Sozialleistung für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls keine Steuern darauf zahlen. Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen haben und sich verpflichtet fühlen, ihn zu unterstützen. Pflegepersonen, die jedoch für die Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen, müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.

Wieder VdK-Reha- und Gesundheitsmesse am 5. Juli in Harmonie Heilbronn

Am 5. Juli 2023 findet anlässlich der großen Schwerbehindertenvertrauensleute-Konferenz des Sozialverbands VdK wieder eine begleitende Reha- und Gesundheitsmesse in der Harmonie Heilbronn statt. Sie öffnet für das breite interessierte Publikum – gratis und ohne Anmeldepflicht – von 10 bis gegen 14 Uhr ihre Tore. Es haben sich bereits rund 40 Aussteller angemeldet. Neben Dienstleistern aus dem Gesundheits- und Rehabereich, Sozialversicherungsträgern, mehreren Berufsförderungswerken und weiteren Bildungseinrichtungen, Sozialinstitutionen und Selbsthilfegruppen stehen auch die Pflegestützpunkte und die offiziellen Inklusionsbeauftragten von Stadt und Landkreis Heilbronn den Besuchern Rede und Antwort. Wie immer sind VdK-Experten aus den Bereichen Patienten- und Wohnberatung sowie Sozialrechtsschutz präsent. Außerdem führen viele Aussteller ein Mitmachprogramm durch. Ganz im Zeichen des barrierefreien Autofahrens steht der Gemeinschaftsstand zweier Aussteller aus dem Automobilsektor.

Mit „VdK Reisen“ barrierefrei nach Thüringen

„VdK Reisen“, das Reisebüro des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg in Stuttgart, und sein langjähriger Partner „Müller Reisen“ aus Bösingen führen auch im Frühherbst wieder eine barrierefreie Reise durch. Vom 17. bis 22. September geht es nach Thüringen – im auch E-Rollstuhl-tauglichen Reisebus mit Behinderten-WC. Neben Stadtführungen in Erfurt und Eisenach stehen zudem eine Führung im Japanischen Garten in Bad Langensalza und der Baumkronenpfad im Nationalpark Hainich auf dem Programm, des Weiteren die Besichtigung der Viba Nougat-Welt. Die Reisegruppe residiert im barrierefreien Dreisterne-Schlosshotel in Behringen. Wie immer in der 32-jährigen Geschichte von „VdK Reisen“ können interessierte Mitglieder und Nichtmitglieder, behinderte und nichtbehinderte Menschen mitfahren. Neben Stuttgart und Bösingen gibt es noch drei weitere Buszustiege in Baden-Württemberg. Detailauskünfte bei „VdK Reisen“ in 70176 Stuttgart, Johannesstraße 22 (VdK-Landesgeschäftsstelle), 0711 619 56-82 oder -85, vdk-reisen-bw@vdk.de, www.vdk-reisen.de.

Eigenes Merkzeichen für Taubblindheit

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung, in Baden-Württemberg fast 957.500 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ab diesem GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Viele dieser Ausweise enthalten sogenannte Merkzeichen wie „G“ für „Gehbehinderung“, „H“ für „hilflos“ oder „B“ für „Begleitperson“. Sie erleichtern die Geltendmachung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Noch recht neu ist das Merkzeichen „TBI“. Es wurde 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. „TBI“ steht für die schwere Behinderung „Taubblindheit“. Bundesweit gibt es rund 10.000 taubblinde Menschen. Zirka 1000 der Betroffenen haben eine angeborene Taubblindheit. Das neue Merkzeichen können sie erhalten, wenn bei ihnen eine Störung der Hörfunktion mit einem GdB von mindestens 70 vorliegt und wenn zugleich wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 besteht. Mit dem „TBI“ wird die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt.

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz seit Jahrzehnten

15,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten die hauptamtlichen VdK-Juristen im Jahr 2022 allein in Baden-Württemberg. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit den Anfängen des Sozialverbands Mitte/Ende der 1940er-Jahre zu den ganz wesentlichen Mitgliederserviceleistungen. Im Südwesten wird diese zentrale Dienstleistung durch die 65 Juristinnen und Juristen der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg erbracht. Sie beraten und vertreten die Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts, beispielsweise bei Streitfällen um den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad, um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Wegeunfalls. Dieses VdK-Expertenteam steht den Ratsuchenden in landesweit 35 Beratungsstellen von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich unter www.vdk-bw.de (Rubrik Beratungsstellen).

Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten

Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun:
Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.

Hertie-Preis prämiert Bewusstsein für inklusive Gesellschaft

Noch bis zum 31. Mai 2023 kann man sich für den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe bewerben. Er sucht Menschen, die sich für Menschen einsetzen und dabei das Bewusstsein für eine inklusive Gesellschaft stärken. Konkret geht es um „Engagement, das ans Herz geht, das Veränderungen im Leben erkrankter Mitmenschen und ihrer Angehörigen schafft und unser gesellschaftliches Miteinander stärkt“, schreibt die gemeinnützige Stiftung in ihrer Ausschreibung. Die Hertie-Stiftung konzentriert sich auf die Leitthemen „Gehirn erforschen“ und „Demokratie stärken“ – dabei im Fokus sind der Mensch und die konkrete Verbesserung seiner Lebensbedingungen. Beim aktuellen Hertie-Preis, der mit 25.000 Euro dotiert ist, stehen die Multiple Sklerose (MS) und weitere neurologische Erkrankungen im Mittelpunkt. Prämiert werden herausragendes Engagement und vorbildliche Aktivitäten, kreative und außergewöhnliche Ansätze von Einzelpersonen oder von Gruppen. Die Größe des Projekts soll weniger entscheidend sein. Weitere Informationen gibt es unter www.ghst.de/hertie-preis .

Pflege-Erstattungsansprüche erlöschen nicht

Das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 sieht vor, dass Erben bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen können.

Das gilt für folgende Leistungen und Kosten: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise Tagespflege, oder auch für die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie eine barrierefreie Dusche.

Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden.

„Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können“, so der Tipp der Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung.

BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige

„Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ lautet der Titel einer bekannten Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die jetzt wieder erhältlich ist.

Sie gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Pflege von Angehörigen.

Denn in Deutschland sind knapp fünf Millionen Menschen pflegebedürftig und die meisten von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und betreut.

Viele sehen sich mit enormen Anforderungen konfrontiert.

Der Ratgeber zeigt denn auch Möglichkeiten der Entlastung auf und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen.

Er kann kostenlos unter www.bagso.de (Rubrik Publikationen) bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Bei der BAGSO, der auch der Sozialverband VdK als eine von über 120 Mitgliedsorganisationen angehört, sind noch weitere interessante Broschüren erhältlich.

Auch telefonische Bestellungen sind unter (02 28) 24 99 93-0 möglich.

Große VdK-Gesundheitsveranstaltungen im Frühling und Herbst 2023

Nach langer Corona-Pause finden die Grünsfelder VdK-Gesundheitstage im Main-Tauber-Kreis wieder am Muttertags-Wochenende, diesmal 13./14. Mai, statt.

Die Großveranstaltung mit Vortragsprogramm, Gesundheits- und Reha-Ausstellung sowie kulturellem Rahmenprogramm samt Kinderangebot kann von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern besucht werden.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Veranstalter ist der VdK-Kreisverband Tauberbischofsheim, der am 13. Mai auch sein 75. Gründungsjubiläum feiern wird.

Darüber hinaus wird der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. am Samstag, 16. September 2023, wieder seinen großen Gesundheitstag für alle Interessierten ganztägig in der Stuttgarter Liederhalle durchführen.

Dieses Datum gilt es sich schon heute vorzumerken. Im Gegensatz zu Grünsfeld ist in Stuttgart eine verbindliche Anmeldung erforderlich.

Die VdK-Zeitung und die digitalen VdK-Medien, wie beispielsweise die Homepage (www.vdk-bw.de), werden zu gegebener Zeit über die Details informieren.

Barrierefrei verreisen mit dem VdK

Auch 2023 bietet das VdK-eigene Reisebüro „VdK Reisen“ wieder zwei komplett barrierefreie Reisen für alle Interessierten mit und ohne Behinderung – und unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft – an.

In bewährter Kooperation mit „Müller Reisen“ (Bösingen) geht es – im auch für E-Rollstühle tauglichen Reisebus – vom 30. Mai bis 5. Juni an den Ossiacher See in Kärnten.

Wer lieber im Herbst wegfahren will, kann vom 17. bis 22. September 2023 auf Tour nach Thüringen.

Bei beiden Reisen ist auch das tägliche Ausflugs- und Besichtigungsprogramm behindertengerecht und barrierefrei.

Für Detailauskünfte steht „VdK Reisen“ in der Stuttgarter Landesgeschäftsstelle des Sozialverbands VdK, Telefon (07 11) 6 19 56-82 oder -85, bereit.

Unter www.vdk-reisen.de finden sich ebenfalls Informationen zu diesen und zu weiteren Reisen, außerdem in jeder VdK-Zeitung auf Seite 18.

VdK-Präsidentin Bentele ist Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, ist neue Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung. Sie folgt auf Michael Groß, Präsident des AWO-Bundesverbands.
„Die Zukunft von Kindern darf nicht von der finanziellen Situation der Eltern bestimmt werden. Jedes Kind, das in Deutschland aufwächst, hat ein Anrecht auf eine unbeschwerte Kindheit jenseits von Armut und fehlenden Möglichkeiten für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, so Bentele.
Das Bündnis Kindergrundsicherung wolle den erwarteten Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium kritisch begleiten.
Es macht sich bereits seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für die Kindergrundsicherung stark.
Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe gezahlt werden.
Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden sich weitere Informationen zum Bündnis.
Verena Bentele (40), die seit 2018 als VdK-Präsidentin amtiert, wirkte zuvor als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Früher war sie erfolgreiche Biathletin und Langläuferin. Die blinde Wintersportlerin gewann unter anderem 16 Goldmedaillen bei Paralympics und Weltmeisterschaften.

Viele VdK-Jubiläen – An Anfänge vor 75 Jahren wird erinnert

Viele VdK-Jubiläen – An Anfänge vor 75 Jahren wird erinnert

Auch 2023 begehen VdK-Orts- und Kreisverbände ihr 75-jähriges Bestehen mit Feiern.
Sie erinnern dabei an ihre Anfänge, als sich Mitte und Ende der 1940er-Jahre Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen zusammenfanden, um eine Interessenvertretung zu gründen und aktiv beim Aufbau des Sozialstaats in Deutschland mitzuwirken.
1994 gab sich die einstige Kriegsopferorganisation VdK den neuen Verbandsnamen „Sozialverband VdK“.
Dem vorausgegangen war ein Ausbau von Aktionsradius und Mitgliederzielgruppen, was in der Folgezeit konsequent fortgeführt wurde.
Menschen mit Behinderungen gehören ebenso zu den bundesweit mehr als 2,1 Millionen Mitgliedern (im Südwesten gut 250 000) wie Rentnerinnen und Rentner, Patienten und Sozialversicherte sowie an ehrenamtlicher Arbeit interessierte Menschen, aber auch Grundsicherungsempfänger.
Neben der sozialpolitischen Interessenvertretung gehört der Sozialrechtsschutz zu den Hauptaufgaben des VdK.
Dazu stehen allein in Baden-Württemberg 58 hauptamtliche VdK-Juristen für die Mitglieder zur Verfügung.
Auch große Informationsveranstaltungen wie Gesundheitstage oder die alljährliche Konferenz für Schwerbehindertenvertreter organisiert der VdK Baden-Württemberg – in 2023 am 5. Juli in der Harmonie Heilbronn.
Die Grünsfelder VdK-Gesundheitstage im Main-Tauber-Kreis sollen nach Coronapause wieder am 13./14. Mai stattfinden.

Sozialrecht: Neue Regelungen ab 2023

Auch nach dem Jahreswechsel 2022/2023 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht, zumeist zum 1. Januar 2023, in Kraft:

- Anstelle von Hartz IV gibt es fortan ein sogenanntes Bürgergeld, was der Sozialverband VdK grundsätzlich begrüßt.

Wie hoch die Beträge für welche Personengruppen sind, erfahren Interessierte auf der Homepage des VdK Baden-Württemberg unter www.vdk-bw.de.

Dort kann man sich zudem über Neuerungen

- beim Wohngeld,

- beim Kindergeld und beim Kinderkrankengeld,

- im Bereich Krankenversicherungsbeiträge, ebenso über

- geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente, außerdem über die

- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber auch über

- Gas- und Strompreisbremse und weitere Dinge informieren, die insbesondere gesetzlich Versicherte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren.

Welche sozialpolitischen Positionen der Sozialverband VdK bezieht, wo sich die zahlreichen Geschäftsstellen befinden und vieles mehr gibt es ebenfalls unter www.vdk-bw.de.

Über diese Website kommt man auch zu den regelmäßigen VdK-Podcasts und zu Informationen in Sachen Ehrenamt.

Ab 2023 elektronische AU-Bescheinigung für Arbeitgeber Pflicht

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) informieren.

Ab dem vierten Tag dieser AU sind sie grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit mit einer sogenannten AU-Bescheinigung nachzuweisen.

Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.

Vor 2023 gab es die AU-Bescheinigung in Papierform auf dem gelben Papier im Kleinformat.

Ab Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den gesetzlichen Krankenkassen für Arbeitgeber Pflicht.

Das heißt, der Arbeitgeber ruft die Daten bei der zuständigen Krankenkasse seines Mitarbeiters oder seiner Mitarbeiterin ab.

Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber daher keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen. 

Die Pflicht, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen, entfällt jedoch nicht!

Es besteht auch weiterhin ein Anspruch darauf, sich von Arzt oder Ärztin die AU-Bescheinigung in Papier geben zu lassen.

Das Papierdokument hat hohen Beweiswert – beispielweise bei einer fehlgeschlagenen Übermittlung im elektronischen Verfahren.

Krankenhäuser nehmen ebenfalls an diesem E-Verfahren teil.

Nicht beteiligt sind derzeit jedoch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehaeinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten.

Eine würdige Toilette ist ein Menschenrecht!

Das Neun-Euro-Ticket sorgte dafür, dass mehr Leute als sonst spontane Touren unternahmen.

Spontane Ausflüge kommen für viele Menschen mit Behinderung nicht in Frage.

Denn, gerade bei schweren Mobilitätsbeeinträchtigungen muss man gut planen, um nicht gleich an baulichen und sonstigen Hürden zu scheitern.

Besonders kritisch wird es für erwachsene, mehrfachbehinderte Menschen, die Windeln tragen.

Wo soll unterwegs ein Windelwechsel erfolgen – auf dem Boden einer öffentlichen Toilette, auf der Wiese hinter einem Busch oder auf der Autorückbank?

Alles ist menschenunwürdig, doch es kommt vor. Realität ist auch, dass Betroffene vielfach lieber ihre Teilhabe am öffentlichen Leben stark einschränken, um solch unangenehme Situationen zu vermeiden.

Dies ist ebenfalls nicht tragbar und im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Menschen sind dringend auf eine „Toilette für alle“ angewiesen.

Da gibt es einen Lifter für Erwachsene, eine Pflegeliege, einen luftdichten Windeleimer und genug Bewegungsfläche für Rollstuhl und Hilfsperson.

Erst in 2016 ist in Stuttgart die erste Toilette dieser Art geschaffen worden. Mittlerweile sind im gesamten Südwesten 80 entstanden.

Nicht gerade viel für ein Land mit 957 415 anerkannten Schwerbehinderten.

Umso mehr begrüßt der Sozialverband VdK, dass Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Ausstattung geeigneter Räume als Toilette für alle fördert.

Rund 200 000 Euro stehen bereit. Die gilt es abzurufen.

"Oliver Schmidt neuer Vertreter der Jüngeren beim VdK"

Oliver Schmidt heißt der neue Vertreter der jüngeren Generation beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg.

Der naturverbundene junge Mann ist dort fortan für die Betreuung und Vertretung der jüngeren Mitglieder sowie die Weiterentwicklung der inklusiven VdK-Sportfreizeit zuständig.

Der 33-Jährige gehört dem Sozialverband VdK seit 2013 als aktives Mitglied an.

Seit 2018 ist Schmidt in verschiedenen Funktionen ehrenamtlich tätig.

So kümmert er sich um die Kassenführung seines Ortsverbands Seelbach im Schwarzwald.

Auch auf VdK-Kreisebene wirkt Schmidt als Kassier. Zudem leitet er seit Jahresbeginn 2022 beim Kreisverband Lahr die Geschäftsstelle.

Und Oliver Schmidt fungiert als Stellvertreter des Kreisvorsitzenden Roland Hailer.

"VdK engagierte sich bei Kinderferienprogrammen"

Immer häufiger bietet der Sozialverband VdK Baden-Württemberg für Schulkinder während der großen Ferien Programme mit Spiel, Spaß und Information an.

Ein Kinderferienprogramm gibt es häufig beim Ortsverband Angelbachtal. Dort war im Sommer 2022 wieder ein „Waldarbeitereinsatz“.

Die acht mitwirkenden Kinder bekamen von dem Bezirks- und Revierförster interessante Einblicke in das Geschehen im Wald.

Und ausgestattet mit Helmen, Handschuhen und echten Werkzeugen durften die Schüler unter der fachlichen Anleitung des Försters kleine Aufgaben ausführen.

Nicht in den Wald, sondern zur Mettermühle ging es beim Programm des VdK Hessigheim-Ottmarsheim-Mundelsheim.

Hier konnten die sechs mitwirkenden Kinder das größte Mühlrad im Südwesten, das noch in Betrieb ist, bestaunen und Informationen vom Mahlen des Korns bis zu den verschiedenen Mehlsorten erhalten.

Nach der Mühlenbesichtigung sorgten Alpakas, Gänse sowie ein Abenteuerspielplatz für weitere Highlights.

Auch die Ortsverbände Gundelsheim-Offenau und Bad Saulgau engagierten sich im Sommer bei der Ferienbetreuung.

In Gundelsheim drehte sich alles um das Basteln von kleinen „Wasserwelten“ in Gläsern.

In Bad Saulgau galt es, 90 Steine kunstvoll zu bemalen. Sie wurden später von einer Jury unter Beteiligung der Bürgermeisterin prämiert. Und sie werden öffentlich ausgestellt.

"Krieg und Leid in Ukraine sofort beenden! Solidarität üben! "

Noch vor wenigen Monaten gedachten Mitglieder der VdK-Anfänge in den ersten Nachkriegsjahren. Viele Orts- und Kreisverbände hatten ihr 75. Jubiläum.

Da wurde in Festschriften und Reden an das große Leid der Kriegs- und Nachkriegszeit erinnert:

Tod, körperliche und seelische Schäden, Hunger, Kälte, Gefangenschaft,

Vergewaltigung, Vertreibung, Flucht, Verlust von Hab und Gut, jahrelange Sorge um vermisste Angehörige –

kaum jemand blieb verschont.

Für Kinder, die um 1940 geboren wurden, gehörte das Spielen in ausgebombten Häusern und auf zerstörten Plätzen

lange zur Kindheit wie heutzutage Hightec-Spielzeug in vielen Kinderzimmern.

Wenngleich Corona und Klimawandel für manche Ängste sorgen – ein verlustreicher Krieg in Europa schien Anfang 2022 noch unvorstellbar.

Doch seit dem 24. Februar ist alles anders.

Der Angriffskrieg der russischen Führung auf das unabhängige Nachbarland überzieht die Bevölkerung der Ukraine mit unermesslichem Leid.

Zugleich werden russische Menschen zum Töten und Zerstören missbraucht und selbst ins Verderben geschickt.

Es droht ein langfristiger, sich möglicherweise ausdehnender Krieg mit hohen Verlusten auf allen Seiten.

Das sinnlose Blutvergießen muss sofort aufhören! Der Sozialverband VdK ist solidarisch mit den angegriffenen Menschen.

Quelle:VdK LV Baden Württemberg

#KASTEN{

Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz: „Über 16 Millionen erstritten!“

Die Rekordsumme von 16,2 Millionen Euro konnten die Sozialrechtsexperten des Sozialverbands VdK in 2021 allein im Südwesten für die Mitglieder erstreiten.

Die 58 Juristinnen und Juristen der (gemeinnützigen) VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg vertraten die Betroffenen in rund 12 000 Widerspruchs- und Klageverfahren sowie in Berufungen vor dem Landessozialgericht.

Seinen Sozialrechtsschutz gewährleistet der VdK bereits seit über 70 Jahren durch hauptamtliche Experten.

Im Südwesten gibt es dafür Beratungsstellen von A wie Aalen bis W wie Waldshut-Tiengen (siehe unter www.vdk-bawue.de).

Dort können Mitglieder und Menschen, die sich für eine VdK-Mitgliedschaft interessieren, sozialrechtliche Beratung erhalten – beispielsweise bei Streitfällen mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den Kranken- und Pflegekassen, der Berufsgenossenschaft, mit Jobcenter, Sozialamt oder Versorgungsamt.

Auch mit Blick auf die Pandemie wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

E-Rezept: Start verzögert sich

Eigentlich ist das E-Rezept, das Elektronische Rezept, seit dem 1. Januar 2022 Pflicht.
Gesetzlich Versicherte sollten nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten.

Aufgrund technischer Schwierigkeiten erfüllen aber noch nicht alle Arztpraxen die Voraussetzungen für das Ausstellen eines E-Rezepts.
Das rosafarbene Papierrezept darf deswegen weiterhin ausgegeben werden.
Einige Praxen können jedoch bereits E-Rezepte ausstellen.

Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, braucht man die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse.

Den Rezeptcode kann man in der Apotheke dann per App öffnen oder das Rezept vorab an eine Apotheke senden.

Für Versicherte ohne Smartphone oder Tablet kann das E-Rezept alternativ in der Arztpraxis mit Rezeptcode ausgedruckt und so in der Apotheke eingelöst werden.

Das E-Rezept soll stufenweise weiter ausgebaut werden, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel.

Pflegekurse für Angehörige

Um Angehörige gut versorgen zu können, haben Pflegepersonen nach Paragraf 45 Sozialgesetzbuch (SGB) XI Anspruch auf kostenlose Pflegekurse durch die Pflegeversicherung. Dort erhalten sie Einblick in die Grundlagen der Pflege sowie praktische Tipps für den Pflegealltag – auch um mögliche Überforderung zu vermeiden. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Pflegekurse selbst durchzuführen oder dafür mit einem Partner zu kooperieren. Gedacht sind die Schulungen für alle nicht professionellen Pflegepersonen. Neben Gruppenkursen sind auch individuelle Schulungen, unter Umständen auch zuhause, denkbar. Wegen der Pandemie finden Pflegekurse zurzeit häufig online statt. Unabhängig von der Art der Schulung müssen Pflegekurse bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

E-Roller ist kein Hilfsmittel

Ein E-Roller ist ein Freizeitgerät und kein Hilfsmittel. Die Kosten müssen nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Az: L 16 KR 151/20). Im zugrundeliegenden Fall hatte ein 80-jähriger gehbehinderter Mann von seiner Krankenkasse eine Beihilfe zur Anschaffung eines klappbaren Elektrorollers begehrt. Die Kasse bot ihm stattdessen die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl an, was der Mann jedoch ablehnte. Ihm sei es wichtig, das Gerät transportieren zu können, so der Kläger. Das LSG bestätigte später die Rechtsauffassung der Kasse und betonte, dass ein Elektroroller kein Hilfsmittel der GKV, sondern ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sei. Dieser Roller sei nicht für Menschen mit Behinderung und kranke Menschen konzipiert worden und auch nicht für medizinische Funktionen gedacht. Zudem hatte der abgewiesene Kläger das Sachleistungsprinzip nicht eingehalten, weil er den Roller sofort besorgt und dann Kostenerstattung von der Kasse verlangt hatte, was nicht dem gesetzlichen Beschaffungsweg entspricht.

Historischer VdK-Mitgliederhöchststand

Nie gab es mehr VdK-Mitglieder im Südwesten als im Herbst 2021. Der Sozialverband VdK, dessen rund 1.100 baden-württembergische Ortsverbände in 2020/2021 vielfach ihr 75. Gründungsjubiläum haben, zählt mittlerweile mehr als 250.500 Mitglieder. Den früheren Mitgliederhöchststand gab es im Lande am 31. Dezember 1957. Damals zählte man beim VdK-Landesverband 250.209 Männer und Frauen – in jener Zeit überwiegend Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen. Seit der Weiterentwicklung zum breit aufgestellten Sozialverband in den 1980er- und vor allem in den 1990er-Jahren gehören Frauen und Männer aus allen Bevölkerungsschichten, mit und ohne Behinderung und jeden Alters, zum Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Früher wie heute spielen dort Solidargemeinschaft und ehrenamtliches Engagement eine zentrale Rolle, früher wie heute gehören die Sozialpolitik und der Sozialrechtsschutz zu den VdK-Kernaufgaben. Letzteres wird durch 58 hauptamtliche VdK-Juristen gewährleistet. Außerdem ergänzen die Patienten- und die Wohnberatung das VdK-Mitgliederangebot. Dazu kommen weitere Serviceleistungen. Detaillierte Informationen, Adressen und Sprechzeiten unter www.vdk-bw.de

Babbelbänkle oder Schwätzbänkle laden zum Plaudern ein

Eine interessante Initiative des Landesseniorenrats griff der Sozialverband VdK unlängst in Ettlingen bei Karlsruhe auf: Die Errichtung einer Sitzbank beziehungsweise eines Sitzbank-Ensembles, das Passantinnen und Passanten zum Verweilen und zum Plaudern mit anderen Menschen einlädt.
Denn: Menschliches Miteinander und Kommunikation sind wichtig. „Ob es nun ein ‚Schwätzbänkle‘ ist, welches man eher im württembergischen Landesteil antreffen wird, oder ein badisches ‚Babbelbänkle‘, spielt dabei keine Rolle – Hauptsache man ist nicht einsam“, betonen die VdK-Verantwortlichen und heben einmal mehr hervor, dass die zwischenmenschliche Begegnung einen wesentlichen Anteil an der örtlichen Verbandsarbeit hat.
Die VdK-Aktiven würden sich darüber freuen, wenn solche Aktionen landauf, landab Nachahmer finden würden.

Wahlprüfsteine

  1. Wie wollen Sie die Sonderausgaben für die Corona-Pandemie finanzieren? Durch Schulden oder Steuererhöhungen? Welche Steuern wollen Sie erhöhen? Planen Sie eine Vermögensabgabe?
  2. Wie wollen Sie verhindern, dass sich die durch die Corona-Pandemie entstandenen Bildungsverluste von Kindern und Jugendlichen durch deren gesamte Bildungs- und Erwerbsbiografie ziehen?
  3. Wie wollen Sie Armut bekämpfen? Insbesondere Altersarmut und Kinderarmut?
  4. Wie wollen Sie die häusliche familiäre Pflege besser unterstützen?
  5. Wie wollen Sie erreichen, dass jede Patientin und jeder Patient die Gesundheitsversorgung bekommt, die notwendig ist? Auf dem Land, zeitnah, barrierefrei und ohne Übertherapie?
  6. Wie wollen Sie deutlich mehr Barrierefreiheit bei Bussen und Bahnen, auf Straßen und Gehwegen, bei Geschäften und Restaurants und bei Wohnungen erreichen?
  7. Stimmen Sie zu, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen sollen? Also auch Politiker, Selbstständige und Beamte? Wenn ja, wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie Solo- Selbstständige und Mini-Jobber sozial absichern?
  8. Wie wollen Sie mehr schwerbehinderte Menschen in Arbeit bringen und im Beruf halten?

Quelle: https://www.vdk.de/deutschland/pages/81486/bundestagswahl_2021_soziale_aufschwung_jetzt
Link: https://www.vdk.de/deutschland/pages/81486/bundestagswahl_2021_soziale_aufschwung_jetzt

Unsere Forderungen an die neue Bundesregierung!

Lieber Sicherheit als Sozialhilfe. Alle sozialversichern JETZT! Gut, wenn man derzeit sozialversichert ist: Das Kurzarbeitergeld kommt aus der Arbeitslosenversicherung, die Rentenkasse zahlt weiterhin pünktlich am Monatsletzten,
das Krankengeld wird bei einer schweren Erkrankung überwiesen.

Rentenversicherung für alle. Gute Rente JETZT! Der Applaus für die „systemrelevanten“ Berufe wie Kassiererin, Putzhilfe oder Pflegekraft hat diesen meist weiblichen Arbeitskräften sicherlich gut getan,
doch an ihrer prekären Lage hat sich nichts geändert.
Der VdK fordert, dass alle, die ihrer Arbeit nachgehen und dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber kein Geld für Immobilien, Aktien oder Zusatzversicherungen übrighaben,
eine Rente erwarten dürfen, von der sie leben können.

Krankenversicherung für alle. Gute Gesundheitsversorgung JETZT! Die Corona-Pandemie hat die Krankenhäuser oftmals an ihre Grenzen gebracht. Jahrelang wurde Pflegepersonal eingespart.
Das rächt sich jetzt: Vielerorts konnten die Stationen nur mit viel Aufopferung am Laufen gehalten werden. Trotzdem planen viele Kliniken weitere Einsparungen.

Pflege zu Hause stärken. Gute Pflege JETZT! Die Corona-Krise kennt viele stille Heldinnen und Helden. Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder oder ihre Kinder mit Behinderung zu Hause versorgen, gehören definitiv dazu.
Sie waren mit am härtesten von der Krise und den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus betroffen. Die Gefahr eines schweren oder sogar tödlichen Verlaufs bei einer Ansteckung war hoch.
Die Folge war eine noch größere soziale Isolation und Vereinsamung in Pflegehaushalten, als sie diese Menschen ohnehin schon erdulden müssen.

Gleiche Startchancen schaffen. Gute Bildung JETZT! Familien wurde in der Krise viel abverlangt. Schulen, Kitas, Mittagsund Ganztagsbetreuung wurden von einem Tag auf den anderen, gleich zu Beginn der Corona-Pandemie, geschlossen.
Kinderbetreuung und Unterricht wurden ins Private verlagert. Corona verschärfte die soziale Schieflage enorm. Digitaler Unterricht ist nur für Kinder möglich, die Laptop, Drucker und
Internetzugang haben, Homeschooling funktioniert nur zuverlässig bei Eltern mit Zeit, Bildung und Geld.
Schluss mit „Gnadenbrot“.

Schluss mit „Gnadenbrot“. Armut beseitigen JETZT! Schlange stehen vor der Lebensmitteltafel, Wartenummer ziehen im Jobcenter, Heizung ausdrehen in der kalten Wohnung, Kinderschuhe in der Kleiderkammer aussuchen:
So sieht die alltägliche Armut in Deutschland aus. Besonders betroffen sind Kinder sowie ältere, alleinerziehende und langzeitarbeitslose Menschen.
Mehr als sechs Millionen Menschen leben von der Grundsicherung. Acht Millionen Menschen verdienen weniger als den Niedriglohn.
Der Anteil armer Menschen in der Bevölkerung wächst seit Jahren. Wer einmal in Armut lebt, für den wird es immer schwerer, herauszukommen.
Die Schulschließungen vergrößerten die Bildungskluft zwischen Kindern und Jugendlichen aus armen und reichen Elternhäusern.

Inklusion statt Ausgrenzung. Barrieren beseitigen JETZT! In der Corona-Krise war schnelle Kommunikation wichtig. Doch gehörlose Menschen bekamen wichtige Informationen nicht mit, weil Nachrichten und Pressekonferenzen der Regierung
in Deutschland meistens ohne Gebärdendolmetschung laufen. Auch die im beruflichen Bereich wichtig gewordenen Videokonferenzen sind für blinde und sehbehinderte sowie
schwerhörige und gehörlose Menschen nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Kosten gerecht verteilen. Vermögensabgabe JETZT! Laut Grundgesetz kann in Ausnahmesituationen eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden. Diese Möglichkeit sollte für den Abbau der durch die Corona-Pandemie
entstandenen Schulden jetzt genutzt werden. Die Kosten der Krise müssen sozial gerecht verteilt werden.
Bisher zahlen Menschen in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, Selbstständige im Lockdown und Menschen, die ihren Minijob verloren haben, die Rechnung alleine.
Es wäre ein notwendiges Zeichen für Solidarität, wenn sich auch sehr reiche Menschen deutlich mehr an der finanziellen Bewältigung der Krise beteiligen
und den Staatshaushalt entlasten

Sozialverband VdK

Sozialer Aufschwung JETZT!

VdK-Aktion zur Bundestagswahl 2021

Diese Bundestagswahl steht unter dem Eindruck der Corona-Krise. Wie geht es jetzt weiter? Wer soll die Milliarden Schulden bezahlen? Wie kommt die Wirtschaft wieder in Schwung? Wie finden die Arbeitslosen und die Jugendlichen ihren Platz in der Arbeitswelt?

Wir sagen ganz klar: Der Aufschwung wird nur kommen, wenn es ein sozialer Aufschwung ist. Die Bewältigung gelingt nur, wenn alle beitragen und solidarisch sind.

Daher lautet unsere Lösung: Erstens Sozialsysteme stabilisieren, indem alle einzahlen. Zweitens, Nachfrage durch Sozialausgaben stützen. Drittens: Keine Generation Corona. Viertens: Vermögensabgabe, denn außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.

Seriöse Gesundheitsinformationen im Internet

Tipps, worauf man in puncto Seriosität bei Gesundheitsinformationen im Netz achten sollte, gibt die VdK Patienten- und Wohnberatungsstelle Baden-Württemberg:
So sollten die Infos aktuell und von erwiesenen Experten verfasst sein.
Die Internetseite müsse ein Impressum haben, aus dem der Verfasser hervorgeht.

Vertrauenswürdig seien Anbieter, die keine geschäftlichen Interessen verfolgen, wie medizinische Fachgesellschaften, Universitäten, gemeinnützige Stiftungen oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.
Werbung müsse erkennbar sein. Die VdK-Patientenberatung rät auch zum Blick auf HON-Siegel oder afgis-Zertifikat. Beide Prüfsiegel kennzeichneten qualitativ hochwertige Websites.
Verlässlich seien beispielsweise: www.gesundheitsinformation.de. Anbieter ist das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dank einer VdK-BW-Kooperation mit IQWiG kann man mehr als 500 geprüfte Gesundheitsthemen auch über www.vdk-bawue.de aufrufen.
Ebenso seriös seien www.patienten-information.de (Anbieter: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin/ÄZQ), www.gesund.bund.de vom Bundesgesundheitsministerium, www.krebsinformationsdienst.de (Anbieter: Deutsches Krebsforschungszentrum).
03/03/21

VdK-Tipps auf YouTube

Ab sofort – und alle 14 Tage mittwochs neu – ist der Sozialverband VdK Baden-Württemberg auf YouTube mit seiner Serie „VdK gibt dir Recht!“ präsent. Dort erläutert VdK-Jurist Ronny Hübsch wichtige sozialrechtliche Themen, die häufig Gegenstand der VdK-Sprechstunden sind. In den Kurzvideos geht Hübsch auch auf die rechtlichen Hintergründe anhand konkreter Praxisbeispiele ein. Er gibt so einen guten Einblick in die oft komplexe Thematik. Veröffentlicht werden die Beiträge sowohl auf der Homepage des VdK-Landesverbands unter www.vdk-bawue.de als auch auf dem YouTube-Kanal des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. Hierzu muss man den vollständigen Verbandsnamen bei YouTube ins Suchfeld eingeben. Tipp: Den YouTube-Kanal kann man auch abonnieren und verpasst so keine neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“. Die ersten Folgen betreffen die Themen Berufskrankheit, Grad der Behinderung (GdB), Erwerbsminderungsrente, GdB-Änderungsantrag oder auch den Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer.
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seit dem 6. Mai 2019 zeigt der Sozialverband VdK bundesweit Flagge für eine "Rente für Alle"

Es ist Zeit für eine gerechte Rente! Dem schwindenden Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung müssen klare politische Entscheidungen für eine
zuverlässige staatliche Altersvorsorge entgegengesetzt werden...
Lesen Sie weiter in der VdK-Zeitung vom Mai 2019 bzw. hier https://www.vdk.de/bawue/pages/64149/aktuelles

  • Wieso gibt es Altersarmut nach einem Leben voller Arbeit?
  • Wieso zahlen Erzieherinnen in die Rente ein, Beamtinnen ab er nicht?
  • Wieso wird bei der Rente Alt gegen Jung ausgespielt?
  • Wieso gibt es immer mehr Millionäre - und immer mehr arme Rentner?
  • Wieso werden Renten besteuert, Vermögen aber nicht?

Immer mehr Rentner auf Tafeln angewiesen
Die Zahl der Menschen, die auf Lebensmittelspenden angewiesen sind und in den bundesweit mehr als 900 Tafeln einkaufen, nimmt stark zu. Nach Angaben des Tafel-Bundesverbands stieg die Zahl der Tafel-Nutzer in den letzten zwölf Monaten um zehn Prozent auf aktuell 1,65 Millionen Personen. Mit 20 Prozent ist der Anstieg bei den Rentnern besonders drastisch. Rund jeder vierte Kunde sei im Seniorenalter. Laut Tafel-Bundesverband gibt es einen ersten flächendeckenden deutlichen Tafel-Nutzungsanstieg in Deutschland seit 2014. Dazwischen sei die Entwicklung regional unterschiedlich verlaufen.
Der Sozialverband VdK sieht im Anstieg eine Besorgnis erregende Entwicklung. Ebenso sorgt sich der VdK um die wachsende Altersarmut und verweist mit Blick auf den Schuldneratlas 2019 der Wirtschaftsauskunftei Creditreform auch auf die steigende Zahl verschuldeter Rentner. Danach hat sich die Zahl der überschuldeten älteren Menschen seit 2013 sogar um 243 Prozent erhöht – und dies obwohl die Zahl der verschuldeten Verbraucher laut Schuldneratlas erstmals seit fünf Jahren gesunken sei.

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