Sozialverband VdK - Ortsverband Hemsbach
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Hinweis

Sprechstunden im Büro Schlossgasse 39 ohne Voranmeldung:
1. Mittwoch im Monat von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
3. Mittwoch im Monat von 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Dabei geht es um Erstinformationen und Hilfestellung bei allen sozialrechtlichen Themen (keine arbeitsrechtliche Fragen).

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Präsenztermine bei den Sozialrechtsreferentinnen und –referenten in Mannheim sind wieder möglich. Die persönliche Sozialrechtsberatung findet ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass sich sehr viele Anliegen auch in der telefonischen Beratung schnell und unbürokratisch klären lassen. Daher werden Sie zu Ihrem und dem Schutz der Referenten gerne auch weiterhin telefonisch beraten.

Zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie darum, Ihren Termin telefonisch abzusagen, sofern Sie sich krank oder unwohl fühlen.
Rufen Sie uns an. Mannheim Tel.: 0621-400 49980 oder eMail: srg-mannheim@vdk.de

+++ Aktuelle Mitteilung +++
Adventsfeier 10.12.2023 Vor 14 Tagen gab es den Tag der Menschen mit Behinderung.
Grund genug, über die Teilhabe zu sprechen, die doch sehr zögerlich umgesetzt wird. Sie muss von Anfang an mitgedacht werden. Z.Bsp. Ladesäulen für E-Fahrzeuge sollen barrierefrei für Rollstuhlfahrer in Höhe der Bedienbarkeit bedacht werden. Mitdenken ist besser als Nachrüsten wie bei den Bushaltestellen, auch wenn es bezuschußt wird. Beim Personennahverkehr sind wir nach langem Ringen mit der Bundesbahn auf einem Weg der Umsetzung am Bahnhof für einen Fahrstuhl.
Kritisch ist die Situation bei der Inklusion von Kindern mit Behinderung. Hier wird die Aufgabe auf die Inklusionskraft übertragen. Fällt sie aus, sind sowohl in der Kita wie auch Schule die Betreuungskürzungen die Regel. Das widerspricht der UN-Behindertenkonvention und dem SGB VIII mit den Vorgaben, dass Kinder mit Beeinträchtigungen gleichberechtig Zugang erhalten.
Hier in Deutschland wird noch an separierenden Strukturen festgehalten wie besondere Wohnformen, Werkstätten, Sonderschulkindergärten.
Pandemie, Kriege und Krisen haben die Fortschrittezurückgedrängt. Es handelt sich um Rechte, um verpflichtende Aufgaben und kein Nice-to-have oder Add-on. Dass Menschen mit Behinderung gleiches Recht auf Zugang und Teilhabe haben, rückt im Alltag immer wieder in den Hintergrund.
Ein Grund mehr, sich auf allen Ebenen mit Inklusion zu beschäftigen und demokratische Belange in den Fokus zu rücken.
Ca. 380.000 schwerbehinderte Menschen sind im erwerbsfähigen Alter;knapp die Hälfte ist sozialversicherungpflichtig beschäftigt. 848 sind Akademiker und über 7000 haben eine schulische und berufliche Ausbildung und könnten als Fachkräfte eingesetzt werden.
Über 6500 Betriebe beschäftigen keine einzige Person mit Schwerbehindertenausweis, obwohl sie es müssten. Immerhin über 5500 zeigen, dass es geht, weil sie die Quote erfüllen. Baden-Württemberg als Arbeitgeber ist noch nicht soweit wie andere Länder und will Bedingungen schaffen. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hier -wie ich weiss- schon gut aufgestellt und hat eine Vorreiter-stelle. Hier wiegt entscheidend der Anspruch und Bedarf der Person, um idividuell und möglichst selbstbestimmt zu leben.
Im Juni 2024 finden Kommunalwahlen statt. Auch hier muss die Repräsentanz von Menschen mit Behinderung wirklich vorankommen. Beteiligung schafft Sichtbarkeit, Akzeptanz und Normalität. Wenn Menschen am Tisch sitzen und ihre Perspektiven einbringen, die von Behinderung betroffen sind, hat es eine wichtige Wirkung. Es ist von Bedeutung , dass sie sich selbverständlich engagieren können. Dafür braucht es Rahmenbedingungen: barrierefreie Zugänge, die offene Tür, einen Platz, jemanden, einen Stuhl dazustellt, vielleicht auch mithilft.
Die Gemeinderatsmitglieder entscheiden; sie müssen sich aufstellen lassen und gewählt werden.
Sie haben fünf Jahre lang die Möglichkeit, in ihrem Sinne zum Wohl der Allgemeinheit Einfluss zu nehmen.
Zum Schluss in eigener Sache: Der Vorstand unseres VdK ist immer noch unvollständig. Wir suchen dringend Mitstreiter als Stellvertreter des Vorsitzenden und Beisitzer. Niemand wird ins kalte Wasser geworfen. Aus- und Fortbildung wird bei uns groß geschrieben und umgesetzt.

In diesem Sinne wünsche ich Euch und Ihnen eine besinnliche Adventszeit, Frohe Weihnachten und einen guten Neubeginn 2024. Ernst Hertinger

Führerschein schon umgetauscht ? Bis 2033 sollen nur noch neue, fälschungssichere Führerscheine (FS) im Umlauf sein. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 läuft die Frist am 18.Januar 2024 ab. Die FS müssen auf jeden Fall umgetauscht sein, ansonsten werden 10 Euro fällig. Die Umschreibung kostet ca. 25 Euro; vorgelegt werden muss der Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Sofern der Wohnort ein anderer ist als zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung, muss von der dortigen Behörde eine Karteikartenabschrift besorgt werden. Der neue Führerschein gilt nur noch 15 Jahre und muss dann wieder - wie beschrieben - ohne weitere Prüfungen verlängert werden

Sterbegeldversicherung Bei der ERGO-Versicherung, Partner des VdK Baden-Württemberg, gelten bei Abschluss bis zum 30.11.2023 folgende Bedingungen:

Bis zu 20.000 Euro Todesfallkapital abschließen
Abschluss bis zum Alter von 80 Jahren möglich
Keine Beantwortung von Gesundheitsfragen
Spätestens mit 90 endet die Beitragszahlung, auf Wunsch früher
Flexibel: Einmalzahlung oder laufenden Beitragszahlungen
Schnelle und unkomplizierte Auszahlung
Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt innerhalb weniger Tage. Im Gegensatz dazu, erfolgt die Auszahlung eines Erbes, je nach vorher getroffenen Vorbereitungen, nach mehreren Wochen bzw. Monaten.

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