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Wichtige Informationen
IGeL-Leistungen
Wahrscheinlich sind Ihnen von Ihrem Arzt auch schon
Zusatzleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, angeboten worden, die
Sie selbst bezahlen müssen, da die Kosten dafür nicht von
den Krankenkassen übernommen werden.
Über den Link weiter unten können Sie Informationen zu
den verschiedenen angebotenen IGel-Leistungen bekommen und
erfahren, was sie bewirken sollen und was sie nach den bisherigen
Untersuchungen wirklich nützen.
Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von Eintragungen
enthalten, mit denen verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden
sind.
Kurz und knapp: Der Schwerbehindertenausweis wird in grüner
Grundfarbe ausgestellt. Den "Freifahrtausweis" (linke Seite
grün/rechte Seite orange) erhalten gehbehinderte, hilflose,
gehörlose und unter bestimmten Voraussetzungen
versorgungsberechtigte (zum Beispiel kriegsbeschädigte)
Menschen. Der Ausweis kann um eine Reihe von Eindrucken und/oder
Eintragungen ergänzt werden: Auf der Vorderseite des Ausweises
wird "Kriegsbeschädigt", VB oder EB, eingetragen, wenn der
behinderte Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
(MdE) um wenigstens 50 Prozent Versorgung nach dem
Bundes-versorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz
beanspruchen kann.
Merkzeichen | Bedeutung |
---|---|
B | Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen. Eine Begleitperson ist bei schwerbehinderten Menschen erforderlich, die
erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung festgestellt ist. Auf der Rückseite des Ausweises werden der GdB und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises eingetragen. Das ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs bei der KSA, unter Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres Datum vermerkt werden (wichtig zum Beispiel für die Steuererstattung). |
G | erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (gehbehindert). Das Merkzeichen erhält, wer infolge einer altersunabhängigen Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis zwei Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die Gehbehin-derung kann auch durch innere Leiden verursacht sein (Anfälle, Orientierungsstörungen aufgrund einer Sehbehinderung, Hörbehinderung). |
aG | außergewöhnlich gehbehindert. Das Merkzeichen erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Menschen mit Erkrankungen des Herzens oder der tmungsorgane etc... |
H | hilflos. Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend (also mehr als sechs Monate) für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf (zum Beispiel beim An- und Auskleiden, beim Essen und bei der Körperpflege). Die Zuerkennung der Pflegestufen 2 und 3 ist regelmäßig ein Indiz für die Beantragung dieses Merkzeichens.. |
Bl | blind. Blind ist der behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleich zu achten sind.. |
Gl | gehörlos. Gehörlos sind hörbehinderte Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Wortschatz) vorliegen. |
RF | die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor. Das Merkzeichen erhalten wesentlich sehbehinderte, schwer hörgeschädigte und behinderte Menschen, die einen GdB von wenigstens 80 haben und wegen ihres Leidens allgemein von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind.. |
1. Kl | die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse in der Eisenbahn liegen vor. Das Merkzeichen erhalten schwerkriegsbeschädigte Menschen (ab 70 Prozent MdE) unter bestimmten Voraussetzungen. Zum "Freifahrtausweis" stellt das Versorgungsamt auf Antrag ein Beiblatt in weißer Grundfarbe aus. Für die "Freifahrt" (unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personen-verkehr) muss das Beiblatt mit einer Wertmarke versehen sein.. |
Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises
VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren!"
Mehr als 7,5 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer
Schwerbehinderung, weitere 17 Millionen Erwachsene sind schon heute
dauerhaft in ihrem Alltag ingeschränkt. In Zukunft werden es
deutlich mehr, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt.
Deshalb macht sich der Sozialverband VdK mit der Kampagne "Weg mit
den Barrieren!" für eine barrierefreie Gesellschaft stark.
Wohnungen und öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel
sowie alle privaten Güter und Dienstleistungen müssen
endlich so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich
sind. Es braucht einheitliche Vorgaben mit verbindlichen Fristen,
Kontrollen und Sanktionen sowie eine entschiedene Förderung
durch Bund, Länder und Kommunen.
Herzstück der Kampagne ist die "Landkarte der Barrieren".
Mitmachen ist einfach: Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie
auf www.weg-mit-den-barrieren.de ein. Der VdK wird besonders ärgerliche Barrieren
öffentlich machen und bei den Verantwortlichen nachhaken.
Es wird höchste Zeit für ein barrierefreies
Deutschland!
Unterstützen Sie unsere Forderungen und melden Sie
Barrieren! Alle Informationen zur Kampagne, die "Landkarte der
Barrieren" und Möglichkeiten zum mitmachen finden Sie unter
www.weg-mit-den-barrieren.de.
Webseite der Kampagne: www.weg-mit-den-barrieren.de
VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren!"
in deutscher Gebärdensprache
Deutschland