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Wichtige Informationen

IGeL-Leistungen

Wahrscheinlich sind Ihnen von Ihrem Arzt auch schon
Zusatzleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, angeboten worden, die
Sie selbst bezahlen müssen, da die Kosten dafür nicht von
den Krankenkassen übernommen werden.

Über den Link weiter unten können Sie Informationen zu
den verschiedenen angebotenen IGel-Leistungen bekommen und
erfahren, was sie bewirken sollen und was sie nach den bisherigen
Untersuchungen wirklich nützen.

http://www.igel-monitor.de/



Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises


Der Schwerbehindertenausweis kann eine Reihe von Eintragungen
enthalten, mit denen verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden
sind.
Kurz und knapp: Der Schwerbehindertenausweis wird in grüner
Grundfarbe ausgestellt. Den "Freifahrtausweis" (linke Seite
grün/rechte Seite orange) erhalten gehbehinderte, hilflose,
gehörlose und unter bestimmten Voraussetzungen
versorgungsberechtigte (zum Beispiel kriegsbeschädigte)
Menschen. Der Ausweis kann um eine Reihe von Eindrucken und/oder
Eintragungen ergänzt werden: Auf der Vorderseite des Ausweises
wird "Kriegsbeschädigt", VB oder EB, eingetragen, wenn der
behinderte Mensch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
(MdE) um wenigstens 50 Prozent Versorgung nach dem
Bundes-versorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz
beanspruchen kann.

Merkzeichen Bedeutung

B

Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist
nachgewiesen
.
Eine Begleitperson ist bei schwerbehinderten Menschen erforderlich,
die
  • infolge ihrer Behinderung bei der Benutzung von
    öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde
    Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die
    schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine
    Gefahr für sich oder andere darstellt.
  • Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (zum
    Beispiel bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) in Anspruch
    nehmen.
Die Eintragung im Ausweis erfolgt allerdings nur, wenn zudem eine
erhebliche oder außergewöhnliche Gehbehinderung
festgestellt ist. Auf der Rückseite des Ausweises werden der
GdB und der Gültigkeitsbeginn des Ausweises eingetragen. Das
ist im Regelfall der Tag des Antragseingangs bei der KSA, unter
Umständen kann hier zusätzlich auch ein früheres
Datum vermerkt werden (wichtig zum Beispiel für die
Steuererstattung).

G

erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit
im Straßenverkehr
(gehbehindert). Das Merkzeichen
erhält, wer infolge einer altersunabhängigen
Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken bis zwei
Kilometer bei einer Gehdauer von etwa einer halben Stunde nicht
ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren gehen kann. Die
Gehbehin-derung kann auch durch innere Leiden verursacht sein
(Anfälle, Orientierungsstörungen aufgrund einer
Sehbehinderung, Hörbehinderung).

aG

außergewöhnlich gehbehindert. Das Merkzeichen
erhält, wer sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur
mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung
außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Hierzu
zählen Querschnittsgelähmte,
Doppeloberschenkelamputierte, Menschen mit Erkrankungen des Herzens
oder der tmungsorgane etc...

H

hilflos. Als hilflos ist derjenige anzusehen, der
infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend (also mehr
als sechs Monate) für eine Reihe von häufig und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung
seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages
fremder Hilfe dauernd bedarf (zum Beispiel beim An- und Auskleiden,
beim Essen und bei der Körperpflege). Die Zuerkennung der
Pflegestufen 2 und 3 ist regelmäßig ein Indiz für
die Beantragung dieses Merkzeichens..

Bl

blind. Blind ist der behinderte Mensch, dem das
Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der
behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge
und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50
beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens
von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser
Beeinträchtigung der Sehschärfe gleich zu achten
sind..

Gl

gehörlos. Gehörlos sind hörbehinderte
Menschen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie
hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden
Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere
Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache,
geringer Wortschatz) vorliegen.

RF

die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung
von der Rundfunkgebührenpflicht liegen vor
. Das
Merkzeichen erhalten wesentlich sehbehinderte, schwer
hörgeschädigte und behinderte Menschen, die einen GdB von
wenigstens 80 haben und wegen ihres Leidens allgemein von
öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind..

1. Kl

die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung
der ersten Klasse mit einer Fahrkarte zweiter Klasse in der
Eisenbahn liegen vor
. Das Merkzeichen erhalten
schwerkriegsbeschädigte Menschen (ab 70 Prozent MdE) unter
bestimmten Voraussetzungen. Zum "Freifahrtausweis" stellt das
Versorgungsamt auf Antrag ein Beiblatt in weißer Grundfarbe
aus. Für die "Freifahrt" (unentgeltliche Beförderung im
öffentlichen Personen-verkehr) muss das Beiblatt mit einer
Wertmarke versehen sein..


Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises


VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren!"


Mehr als 7,5 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer
Schwerbehinderung, weitere 17 Millionen Erwachsene sind schon heute
dauerhaft in ihrem Alltag ingeschränkt. In Zukunft werden es
deutlich mehr, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt.
Deshalb macht sich der Sozialverband VdK mit der Kampagne "Weg mit
den Barrieren!" für eine barrierefreie Gesellschaft stark.

Wohnungen und öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel
sowie alle privaten Güter und Dienstleistungen müssen
endlich so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich
sind. Es braucht einheitliche Vorgaben mit verbindlichen Fristen,
Kontrollen und Sanktionen sowie eine entschiedene Förderung
durch Bund, Länder und Kommunen.

Herzstück der Kampagne ist die "Landkarte der Barrieren".
Mitmachen ist einfach: Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie
auf www.weg-mit-den-barrieren.de ein. Der VdK wird besonders ärgerliche Barrieren
öffentlich machen und bei den Verantwortlichen nachhaken.

Es wird höchste Zeit für ein barrierefreies
Deutschland!

Unterstützen Sie unsere Forderungen und melden Sie
Barrieren! Alle Informationen zur Kampagne, die "Landkarte der
Barrieren" und Möglichkeiten zum mitmachen finden Sie unter
www.weg-mit-den-barrieren.de.



VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren!"
in deutscher Gebärdensprache

qJeTlvlUAeE
© Sozialverband VdK
Deutschland





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