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Große Pflegeaktion 2019 "Pflege macht arm!"
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Bearbeitungsstand: 24.01.20
Pflegebedürftigkeit wird in Baden-Württemberg zunehmend zum Armutsrisiko. Denn wer pflegebedürftig ist und im Heim lebt, muss einen großen Anteil der Kosten selbst bezahlen. Somit werden viele Heimbewohner in die Sozialhilfe gedrängt. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!
Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit
Immer weniger Menschen können sich die Pflege im Alter leisten, weil der Eigenanteil immer höher wird. Obwohl sie ihr Leben lang hart gearbeitet haben, reicht ihre Rente für die stetig steigenden Pflegekosten nicht aus. Sie müssen Hilfe zur Pflege beziehen und werden dadurch zum Sozialfall. Baden-Württemberg zählt zu den sechs teuersten Bundesländern, wenn es zu einer Unterbringung von Pflegebedürftigen in einem Heim kommt. Dabei spielen die sogenannten Investitionskosten von durchschnittlich 440,06 Euro pro Monat in Baden-Württemberg eine beträchtliche Rolle! Der Sozialverband VdK fordert: Baden-Württemberg muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!
Was sind Investitionskosten?
Die Investitionskosten umfassen die Kosten der Kaltmiete bei einer Wohnraumanmietung. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Kosten des vom Pflegebedürftigen bewohnten Zimmers, sondern sie enthalten zum Beispiel auch die Kosten der Gemeinschaftsräume und -flächen, der Küchen, der Büros und der Pflegebäder. Sie werden erhoben für die Beschaffung der Immobilie, aller anderer Anlagen und der betrieblichen Güter wie Betten, Tische, Stühle und Fahrzeuge. Hinzukommen die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung.
Landespressekonferenz 2020
Bei der Landespressekonferenz am Donnerstag, 16. Januar 2020 in Stuttgart, forderten der Sozialverband VdK Baden-Württemberg, die Evangelische Heimstiftung (EHS) und der Paritätische Baden-Württemberg: „Pflege darf nicht länger arm machen!“
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Gemeinsamer Appell: „Pflege darf nicht länger arm machen!“
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten! Stimmen Sie jetzt ab!
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!© VdK / De Visu
Pflege darf nicht arm machen! Aktion des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg e. V.
Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt, deren Zielformulierung war, niemanden im Alter wegen Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden zu lassen. Aktuell wird dieses Ziel allerdings verfehlt! Der Sozialverband VdK fordert das Land Baden-Württemberg auf, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen wieder zu übernehmen! Unterstützen Sie unsere Aktion mit Ihrer Unterschrift [Link zur Abstimmung]und setzen Sie sich für eine gerechte und angemessene Pflegeversorgung im Alter ein.
Historischer Rückblick
Seit 1995 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflegeversicherung. Für deren Einführung hatte der Sozialverband VdK damals jahrelang gekämpft. Eine wichtige pflegepolitische Weichenstellung erfolgte zum 1. Januar 2017. Die Einstufung von Pflegebedürftigen wurde von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt. Damit sind Leistungsverbesserungen auch für dementiell Erkrankte in der Pflegeversicherung verbunden. Doch trotz dieser sozialpolitischen Maßnahme gibt es in der Pflege weiterhin wichtigen Handlungsbedarf. Denn Fakt ist: In vielen Fällen führt Pflegebedürftigkeit zu Armut, beziehungsweise sind Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen. So leiden immer mehr Heimbewohner unter den steigenden Kosten und der sich öffnenden Schere zwischen dem zu erbringenden Eigenanteil und den gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen für stationäre Pflege. In Zukunft wird sich dieses Problem weiter verschärfen, weil auch ein reduziertes Rentenniveau und Zuzahlungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung, dazu beitragen, dass viele Menschen nach ihrem Arbeitsleben ihren Eigenanteil im Pflegeheim nicht mehr werden tragen können.
Durch zu hohe Heimkosten werden schon heute jährlich viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland zum Sozialfall. Das darf nicht sein! Es ist entwürdigend, am Lebensabend, nach einem arbeitsreichen Leben, zum Sozialamt gehen zu müssen und zum Bittsteller und Taschengeldempfänger erniedrigt zu werden. Daher appelliert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg an die Politik und insbesondere an die Landesregierung: „Die Pflegeheimkosten müssen sinken! Und deshalb muss sich das Land Baden-Württemberg wieder für die Investitionskosten der Pflegeheime verantwortlich fühlen!“
Auch das Land ist verantwortlich
Nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten! Das ist der Ansatzpunkt unserer Kritik.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. fordert: Das Land muss pflegebedürftige Heimbewohner bei den Investitionskosten entlasten!
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Sozialverband VdK Baden-Württemberg: „Pflege macht arm!“ Land soll Investitionskosten wieder tragen – VdK startet große Pflegeaktion 2019