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Patientenverfügung und weitere Dokumente
"Ein Augenblick kann alles ändern..."
Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine rechtzeitige Vorbereitung auf einen möglichen Zeitpunkt, in dem wir in unserer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Dieser Zeitpunkt tritt oft unerwartet ein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Fall vorzusorgen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, unsere eigenen Interessen zu vertreten bzw. wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Diese Verfügungen und Vollmachten beziehen sich auf unterschiedliche Situationen und Lebensbereiche und schließen sich von daher nicht wechselseitig aus, sondern können sich ergänzen und so zu einer umfassenden Vorsorge beitragen. Wir stellen Ihnen mit der Broschüre "Ein Augenblick kann alles ändern. Vorsorge für den Ernstfall" vor die Vorsorgemöglichkeiten
Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - was ist das?
Wir erklären kurz den Unterschied zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und zeigen, warum diese wichtig sind.
Der Film wurde erstellt von der Katholischen Erwachsenenbildung Neumarkt und dem Evangelischen Bildungswerk Neumarkt in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle im Landratsamt Neumarkt, der Caritas Kreisstelle Neumarkt, dem Betreuungsverein Die Brücke e.V. und der Abteilung für Palliativmedizin der Kliniken des Landkreises Neumarkt.
Bundesministerium der Justiz
Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen werden nun eindeutig im Gesetz bestimmt.Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
09.09.16
Urteil: Patientenverfügung muss konkret werden
Bundesgerichtshof: Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht
Allein die Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden. Eine Patientenverfügung muss sich vielmehr auf konkrete Maßnahmen oder konkrete Krankheiten beziehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 9. August 2016 veröffentlichten Beschluss entschied (Aktenzeichen: XII ZB 61/16) Aus einer Vorsorgevollmacht muss danach deutlich hervorgehen, ob sie sich auch auf Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder Beatmung bezieht.weiter lesen
Vorsorgevollmacht (UT)
Wir zeigen Ihnen, was eine Vorsorgevollmacht ist und wie Sie sie aufsetzen können. Eine Anleitung.
Manchmal kann alles ganz schnell gehen und plötzlich sind wir nicht mehr in der Lage, uns zu äußern und für uns zu entscheiden, etwa nach einem Unfall oder in einer schweren Krankheit. Wer entscheidet dann für uns? Auch engen Familienangehörigen ist dies rechtlich nicht so ohne weiteres erlaubt.