Sozialverband VdK - Ortsverband Gundelsheim/Offenau
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Patientenverfügung und weitere Dokumente
"Ein Augenblick kann alles ändern..."

Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine rechtzeitige Vorbereitung auf einen möglichen Zeitpunkt, in dem wir in unserer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Dieser Zeitpunkt tritt oft unerwartet ein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Fall vorzusorgen, dass wir nicht mehr in der Lage sind, unsere eigenen Interessen zu vertreten bzw. wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Diese Verfügungen und Vollmachten beziehen sich auf unterschiedliche Situationen und Lebensbereiche und schließen sich von daher nicht wechselseitig aus, sondern können sich ergänzen und so zu einer umfassenden Vorsorge beitragen. Wir stellen Ihnen mit der Broschüre "Ein Augenblick kann alles ändern. Vorsorge für den Ernstfall" vor die Vorsorgemöglichkeiten

Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - was ist das?

Wir erklären kurz den Unterschied zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und zeigen, warum diese wichtig sind.
Der Film wurde erstellt von der Katholischen Erwachsenenbildung Neumarkt und dem Evangelischen Bildungswerk Neumarkt in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle im Landratsamt Neumarkt, der Caritas Kreisstelle Neumarkt, dem Betreuungsverein Die Brücke e.V. und der Abteilung für Palliativmedizin der Kliniken des Landkreises Neumarkt.

18.04.18

  • Patientenverfügung aufsetzen: Worauf sollten Sie achten?

    Wer sich nicht mehr äußern kann, kann auch nicht bestimmen, wie er oder sie in einem medizinischen Notfall gesundheitlich versorgt werden will. Das kann aber umgehen, wer in gesunden Zeiten eine Patientenverfügung aufsetzt. Wir zeigen, wie Sie eine Patientenverfügung erstellen und was Sie dabei beachten sollten. | weiterlesen

„Ihre Vorsorge im Erntfall"

Ein Augenblick kann alles ändern…“

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Schutzgebühr 1.-€
Ansprechpartner:
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. | Johannesstraße 22 | 70176 Stuttgart

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  • Patientenverfügung regelmäßig überprüfen

    Eine Patientenverfügung ist für Menschen jeden Alters sinnvoll. Angesichts der Corona-Pandemie sind viele Menschen verunsichert, ob ihre Festlegungen im Fall einer Covid-19-Erkrankung ausreichen. Auf jeden Fall sollte man das Dokument regelmäßig überprüfen. | weiterlesen

Bundesministerium der Justiz
Die Voraussetzungen von Patientenverfügungen werden nun eindeutig im Gesetz bestimmt.Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

09.03.18

  • Die fünf wichtigsten Informationen über die Vorsorgevollmacht

    Wer schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, kann manchmal nicht mehr für sich selbst entscheiden. Dann stellt sich die Frage: Wer soll stattdessen entscheiden? Und wie rechtssicher sind Entscheidungen, die andere für einen treffen? Um Unsicherheiten zu vermeiden und seinen Willen auch „durchzusetzen“, wenn man es körperlich oder geistig nicht mehr kann, gibt es verschiedene Verfügungsarten. In diesem Beitrag stellen wir die Vorsorgevollmacht vor. | weiterlesen

09.09.16

Urteil: Patientenverfügung muss konkret werden

Bundesgerichtshof: Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht

Vdk

© Lupo/pixelio.de

Allein die Ablehnung "lebensverlängernder Maßnahmen" reicht nicht aus, um eine künstliche Ernährung zu beenden. Eine Patientenverfügung muss sich vielmehr auf konkrete Maßnahmen oder konkrete Krankheiten beziehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 9. August 2016 veröffentlichten Beschluss entschied (Aktenzeichen: XII ZB 61/16) Aus einer Vorsorgevollmacht muss danach deutlich hervorgehen, ob sie sich auch auf Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder Beatmung bezieht.weiter lesen

Vorsorgevollmacht (UT)

Wir zeigen Ihnen, was eine Vorsorgevollmacht ist und wie Sie sie aufsetzen können. Eine Anleitung.

Manchmal kann alles ganz schnell gehen und plötzlich sind wir nicht mehr in der Lage, uns zu äußern und für uns zu entscheiden, etwa nach einem Unfall oder in einer schweren Krankheit. Wer entscheidet dann für uns? Auch engen Familienangehörigen ist dies rechtlich nicht so ohne weiteres erlaubt.

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  1. Eine alte Frau liegt im Bett, ein Arzt hält ihre Patientenverfügung in der Hand. | © imago/photothek
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  4. Das Bild zeigt eine Lupe über einer PC-Tastatur | © Unsplash
  5. Ein Füller liegt auf einem Blatt Papier. | © Pixabay
  6. Vdk | © Lupo/pixelio.de

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