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Mitnahme von "E-Scootern" in öffentlichen Bussen de facto verboten!
Mitnahme von "E-Scootern" in öffentlichen Bussen de facto verboten!
| Kurze Zusammenfassung ! Am 23.Aug.2017 wurde von dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sowie von Frau Müller-Erichsen Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zu einer Fachtagung zum Thema: Zwischen den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder wurde ein Erlass erarbeitet, der bundeseinheitliche Mindestanforderungen an E-Scooter festlegt. Zusammenfassung der Fachtagung:
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