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Wie lange sind "Grünphasen" bei den Ampeln entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße geschaltet?
Auf Grund vermehrter Anfragen von Bürgerinnen/Bürgern mit Handicap, die die derzeit eingestellten "Grünphasen" als zu kurz bezeichnen, konnte ein Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei Hessen mobil, Herr Frank Nothnagel, organisiert werden. Dabei wurden die derzeitig geschalteten Grünphasen der Lichtzeichenanlagen entlang der Wilhelm-Leuschner-.Straße, gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung und einer gehbehinderten Mitbürgerin, näher in Augenschein genommen.
Herr Nothnagel von Hessen mobil erklärte die verschiedenen Signalanforderungsdrücker an Ampelanlagen, deren taktile und akustischen Zusatzeinrichtungen, sowie verschiedene Bedienweisen. So ist es zum Überqueren der Wilhelm-Leuschner-Straße unbedingt notwendig, die entsprechenden Signalanforderungsdrücker zu bedienen, damit eine Grünphase geschaltet wird.
Bei dem ersten Druckelement muss die vordere, bewegliche Platte gedrückt werden. Ein optisches Blinken linksseitig gibt dem Fußgänger eine Rückmeldung, dass seine Lichtzeichenanforderung registriert wurde. Durch die dann folgende Vibration auf der oberen schwarzen Platte können Menschen mit Handicap feststellen, wann die "Grünphase" beginnt. Der Pfeil auf der Mitte der Platte zeigt die "Laufrichtung" an.
Bei dem rechten Druckelement wird durch Berühren der "Handabbildung" der Signalgeber ausgelöst und es erscheint oberhalb eine blinkende Anzeige "Signal" kommt". Für blinde oder stark sehbehinderte Mitbürger ist auf der unteren Seite des gelben Bedienelements eine Mulde, die auf kurze Berührung mit den Fingern ebenfalls eine Vibration während der "Grünphase" in Gang setzt.
Herr Nothnagel von Hessen mobil erklärte auf die, "gefühlt" kurzen Grünphasen angesprochen, dass die Zeit der Grünphase sich durch die Länge der Ampelüberquerung errechnet. Zu der Grünphase kommt dann noch die sogenannte "Räumphase", das bedeutet, die verstreichende Zeit zwischen Ampelrotschaltung für Fußgänger und Grünschaltung für den Autoverkehr.
Da in Griesheim der Kraftfahrzeugdurchfluss zwischen den einzelnen Ampeln softwaregestützt genau koordiniert wird, um entsprechende Rückstaus zu vermeiden und um die "Grüne Welle" bei entsprechender Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu gewährleisten, ist es nicht sinnvoll, an bspw. einer Ampelanlage längere Überquerungszeiten zu schalten. Denn dieses Mehr an Zeit an einer Ampel würde den fließenden Verkehr in seiner Kontinuität insgesamt beeinträchtigen.
Da eine gehbehinderte Mitbürgerin ebenfalls vor Ort war, konnten die Anwesenden, dankenswerter Weise, die "Probe aufs Exempel" statuieren, in dem ? bei normaler Laufgeschwindigkeit eines gehbehinderten Menschen ? die entsprechenden Zeiten gestoppt wurden.
Die gehandicapte Mitbürgerin konnte die andere Ampelseite erreichen, bevor die Räumphase beendet war. So konnte festgestellt werden, dass die Grünphase mit anschließender Räumphase mindestens 18 Sekunden beträgt. Da in Griesheim die Straßenbahnen bei den Schaltungen immer bevorrechtigt sind, verlängert sich, verlängert sich in verschiedenen Konstellationen die Räumphase zusätzlich.
Herr Nothnagel von Hessen mobil, sowie die Behindertenbeauftragte der Stadt Griesheim, Ute Steinmann weisen nochmal ausdrücklich darauf hin, dass auch ältere und gehandicapte Mitbürger gefahrlos die Ampelanlagen überqueren können, auch wenn während der Überquerung die Fußgänger Ampel von "grün" auf "rot" umspringt. Es besteht auf Grund der, vorher beschriebenen, "Räumphase" kein Grund zur Besorgnis und es ist genügend Zeit für eine gefahrlose Überquerung vorhanden.
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