Der Sozialverband
VdK vertritt die gesellschaftlichen, politischen
und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem
Staat und der Regierung. Er gliedert sich in:
- Bundesverband
- Landesverbände
- Kreisverbände
- Ortsverbände
Der
Bundesverband nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle
Entwicklungen in der:
Rentenpolitik
Gesundheitspolitik
Sozialpolitik.
Dabei vertritt er konsequent die Interessen der 1,3 Millionen
Mitglieder in Deutschland.
Die
Landesverbände machen sich stark für ihre
Mitglieder gegenüber den Landesparlamenten und pflegen enge
Kontakte zu anderen Organisationen.
Die
Bezirksverbände sind Bindeglied zwischen dem
Landesverband und den Kreisverbänden. Zu ihren wesentlichen
Aufgaben gehören:
Unterstützung und Beratung der Orts- und
Kreisverbände bei allen Fragen der Verbandsarbeit.
Durchführung von Schulungsmaßnahmen für die
Kreis- und Ortsverbände.
Einflussnahme auf Politik und Verwaltung auf
kreisübergreifender Ebene.
Die
Kreisverbände beraten die Mitglieder
beispielsweise zu:
Renten- und Behindertenrecht
Alten- und Sozialhilfe
Pflegeversicherung
Patientenschutz.
Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über
ihre Rechte und Ansprüche auf und erledigen für sie den
Schriftwechsel mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigten
vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und
Verwaltungsgerichten.
Die
Ortsverbände halten ihre Mitglieder mit
Inormationsveranstaltungen zur Sozialpolitik oder zu
Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. Außerdem lassen sie sich
abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie
Tagesausflüge, Reisen oder Seniorennachmittage.
Der Sozialverband VdK ist
politisch und konfessionell unabhängig und finanziert sich
über die Beiträge seiner Mitglieder.