Sozialverband VdK - Ortsverband Grebendorf
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Sozialrechtsschutz

Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen.
Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den Bezirksgeschäftsstellen in sozialrechtlichen Fällen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten. Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und Berufungen.

Die Rechtsbereiche im Einzelnen:

Behindertenrecht SGB IX

Anerkennung von Behinderungen
Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung, Freifahrt, Steuervergünstigungen)
Zustimmungsverfahren Kündigung
Rehabilitation
zum SGB IX

Rentenrecht SGB VI

Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
Erwerbsminderungsrente
Witwen-/Waisenrente
Übergangsregelungen
Auslandsrente
Rentenrechtliche Zeiten
Zusatzversorgung
Steuerliche Auswirkungen
zum SGB VI

Berufsgenossenschaft SGB VII

Rente
Verletztengeld
Reha-Maßnahmen
Berufskrankheiten
zum SGB VII

Sozialhilfe SGB XII


Grundsicherung im Alter
Leistungsmöglichkeiten
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
zum SGB XII

Pflegeversicherung SGB XI

Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
zum SGB XI

Krankenversicherung SGB V


Krankenversicherung der Rentner
Heil- und Hilfsmittel
Härtefälle/Überforderungsklausel
Häusliche Krankenpflege
Krankengeld
Zuzahlungsbefreiung
zum SGB V

Leistungen des Arbeitsamtes SGB III

Altersteilzeit
Arbeitslosengeld I und II
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
Sperrzeiten
Insolvenzausfallgeld
Kindergeldkasse
zum SGB III

Sonstige Bereiche

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
zum BVG Opferentschädigungsgesetz(OEG)
zum OEG Kriegsopferversorgung/-fürsorge
zum BVG

Anwaltsberatung

In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.

Für diese Fälle erteilen externe Rechtsanwälte unseres Vertrauens den Mitgliedern im Rahmen einer Erstberatung kostenlos Auskunft. Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung - durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtsschutzversicherungen anerkannt. Terminvereinbarungen erfolgen über die Bezirksgeschäftsstellen.

Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
Miet- oder Erbrecht,Abfassung eines Testaments
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
zur Bezirksgeschäftsstelle Kassel

Hilfe durch ehrenamtliche Mitarbeiter

Außerdem beraten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort in den etwa 1.300 Ortsverbänden die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen und vermitteln sie bei Bedarf an die zuständigen Juristen unserer Bezirksgeschäftsstellen.

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