Seiteninhalt
Sozialrechtsschutz
Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen.
Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den Bezirksgeschäftsstellen in sozialrechtlichen Fällen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten. Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und Berufungen.
Die Rechtsbereiche im Einzelnen:
Anerkennung von Behinderungen
Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung, Freifahrt, Steuervergünstigungen)
Zustimmungsverfahren Kündigung
Rehabilitation
zum SGB IX
Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
Erwerbsminderungsrente
Witwen-/Waisenrente
Übergangsregelungen
Auslandsrente
Rentenrechtliche Zeiten
Zusatzversorgung
Steuerliche Auswirkungen
zum SGB VI
Rente
Verletztengeld
Reha-Maßnahmen
Berufskrankheiten
zum SGB VII
Grundsicherung im Alter
Leistungsmöglichkeiten
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
zum SGB XII
Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
zum SGB XI
Krankenversicherung der Rentner
Heil- und Hilfsmittel
Härtefälle/Überforderungsklausel
Häusliche Krankenpflege
Krankengeld
Zuzahlungsbefreiung
zum SGB V
Altersteilzeit
Arbeitslosengeld I und II
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
Sperrzeiten
Insolvenzausfallgeld
Kindergeldkasse
zum SGB III
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
zum BVG Opferentschädigungsgesetz(OEG)
zum OEG Kriegsopferversorgung/-fürsorge
zum BVG
In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.
Für diese Fälle erteilen externe Rechtsanwälte unseres Vertrauens den Mitgliedern im Rahmen einer Erstberatung kostenlos Auskunft. Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung - durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtsschutzversicherungen anerkannt. Terminvereinbarungen erfolgen über die Bezirksgeschäftsstellen.
Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
Miet- oder Erbrecht,Abfassung eines Testaments
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
zur Bezirksgeschäftsstelle Kassel
Außerdem beraten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort in den etwa 1.300 Ortsverbänden die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen und vermitteln sie bei Bedarf an die zuständigen Juristen unserer Bezirksgeschäftsstellen.