Sozialverband VdK - Ortsverband Gochsheim-Bahnbrücken
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A k t u e l l e s

  • 4 Tage mit dem VdK-OV Karlsdorf nach Prag

Wie bereits mehrfach angekündigt, setzt der VdK-OV Karlsdorf die Reihe seiner Mehrtagesfahrten im Jahr 2014 fort.
Auf Beschluss der Verwaltung fahren wir vom 29.05. - 01.06.2014 in die "Goldene Stadt" Prag.
Wichtig für alle Berufstätigen: Der o.g. Zeitraum beinhaltet einen Brückentag; Sie benötigen also nur 1 Tag frei oder Urlaub! Wie gewohnt, haben wir ein abwechslungsreiches und mit einigen "Schmankerln" angereichertes Programm zusammengestellt.
Die Unterbringung erfolgt im 4-Sterne-Dorint-Hotel "Don Giovanni"
Näheres erfahren Sie in den nächsten Wochen unter "Veranstaltungen"

  • Marianne Jenner zum 2. Mal im Auftrag des Kreisverbandes Bruchsal beim VdK-OV Karlsdorf

Marianne Jenner vertrat zum 2. Mal innerhalb von 5 Monaten den verhinderten Kreisverbandsvorsitzenden Egon Graus beim VdK-OV Karlsdorf. Nachdem sie im Dezember Gast bei der dortigen Weihnachtsfeier war, repräsentierte sie am 20. April 2012 den Kreisverband bei der JHV des Ortsverbandes Karlsdorf

https://fotoalbum.web.de/ui/external/AJCnACXXTaKXXzVY_kb1Fg14903

  • Neuer Schwerbehindertenausweis geplant

Nähere Infos erhalten Sie, wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken und anschließend öffnen

https://www.vdk.de/kv-bruchsal/mime/00070431D1334599727.doc

  • Altersrente bei Schwerbehinderung

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf 62 Jahre angehoben.
Wer dann mit 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent im Monat in Kauf nehmen ? für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregelung: Wer vor dem 17.11.1950 geboren ist und spätestens am 16.11.2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Weitere Infos im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de ? Rente

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Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre GültigkeitFrühzeitig neuen EU-weiten Parkausweis beantragen!
Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Die alten, noch nicht EU-weiten Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
Daher empfiehlt der Sozialverband VdK Deutschland allen Betroffenen, die noch einen alten Parkausweis besitzen (vor 2001), rechtzeitig den neuen Ausweis zu beantragen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise. Sie sind EU-weit gültig; beim Parken gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Passfoto) ausschließlich auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.

Wo kann man den neuen Ausweis beantragen? Dort, wo man auch den alten, nur im Inland gültigen Parkausweis beantragt hat. In der Regel ist dies beim Straßenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung vor Ort. Der alte Ausweis wird dann eingezogen. Für den EU-weiten Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.
Wenn Sie bereits den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis besitzen, müssen Sie keinen neuen Ausweis beantragen.
Übrigens: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze! Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Auto ebenfalls nutzen.

Behindertenparkplätze Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden. Wer ist berechtigt, sein Fahrzeug dort abzustellen: Mitbürger mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Kennbuchstaben "aG" – der Kennbuchstabe "G" berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

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