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Hilfsmittel: Was ist das eigentlich?

Hilfsmittel: Was ist das eigentlich?

Das Wichtigste in Kürze:
• Die Krankenkassen zahlen nur wirkliche Hilfsmittel, keine Dienstleistungen.
• Bei einigen Hilfsmitteln muss der Versicherte einen Teil selbst zahlen.
• Für Pflegehilfsmittel kommt nicht die Krankenkassen, sondern die Pflegeversicherung auf.

Hilfsmittel

© Dieter Schütz / pixelio.de

Zu den Hilfsmitteln gehören Rollatoren und Rollstühle ebenso Hörhilfen, Sehhilfen, Körperersatzstücke (etwa Beinprothesen) oder auch Kompressionsstrümpfe und andere Gegenstände, die im Einzelfall medizinisch erforderlich sind. Die Krankenkassen dürfen die Kosten der Hilfsmittel nur übernehmen, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Hilfsmittel sind ausschließlich bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, dass weder Dienstleistungen noch behindertengerechte Umbauten von Immobilien, etwa der Einbau eines Treppenlifts, dazugehören. Bei Gegenständen, die jeder Mensch im täglichen Leben braucht und die gleichzeitig dem Ausgleich einer Behinderung oder der Sicherung der Behandlung dienen - wie zum Beispiel orthopädische Schuhe - wird ein Eigenanteil angerechnet. Dessen Höhe orientiert sich an den Kosten, die Versicherte für einen Gebrauchsgegenstand ohne therapeutischen Nutzen (zum Beispiel normale Straßenschuhe) aufwenden müssten.
Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens(etwa Heizdecke oder Kissen, Haushaltsgeräte) können dem Versicherten zwar im Alltag helfen, werden von der Krankenkasse jedoch nicht bezahlt.Auch Gegenstände, die lediglicheinen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen haben (zum Beispiel Wärmflaschen) oder bei denen der Abgabepreis gering ist (zum Beispiel Gummihandschuhe oder Alkoholtupfer zur Desinfizierung der Haut vor einer Insulinspritze) , werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Was ist der Unterschied zu Pflegehilfsmitteln?
Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind.Sie sollen die Pflege erleichtern, dazu beitragen, die Beschwerden zu lindern, oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (beispielsweise Pflegebett, Notrufsystem, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen). Sie werden über die Pflegeversicherung gewährt. Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftigkeit gegeben ist. Sie benötigen daher eine Pflegestufe oder eine festgestellte erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (sogenannte "Pflegestufe 0"). Seit Januar 2017 ist Voraussetzung, dass mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt wurde.

Welchen Anspruch habe ich?
Im Einzelfall haben Sie ein Recht auf:
• Individuelle Anpassung
• Mehrfache Ausstattung aus hygienischen Gründen (zum Beispiel bei Kompressionsstrümpfen)
• Lieferung von Zubehör
• Übernahme der Betriebskosten (etwa Stromkosten und Haftpflichtversicherung für Elektro- oder Straßenrollstühle).

Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch eine eventuell notwendige Änderung oder Anpassung, die Reparatur und die Beschaffung von Ersatz sowie die Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel. Bei lebenswichtigen medizinischen Geräten (etwa elektronischen Infusionspumpen) besteht zudem ein Anspruch auf technische Kontrolle und Wartung, um die Sicherheit der Geräte und damit den Schutz der Versicherten zu gewährleisten.

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