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Begutachtung durch den MDK

Begutachtung durch den MDK: So können Sie sich vorbereiten

In der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft, die nachher den Pflegegrad bestimmen.

Das Wichtigste in Kürze:
• Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den MDK mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
• Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und holen Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu.
• Falls Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Begutachtung

© Photographee / Fotolia

Terminankündigung
Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei privat Pflegeversicherten meist den Gutachterdienst Medicproof.
Der Gutachter kündigt den Hausbesuch rechtzeitig an, so dass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann.

Was wird geprüft?
Der Gutachter ist eine erfahrene Pflegefachkraft oder ein Arzt und befragt Sie mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Ihre Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Ihrem Alltag. In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Modulen) geprüft und erfasst:

• Mobilität
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
• Selbstversorgung
• Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
• Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Darüber hinaus werden die Bereiche"außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" aufgenommen. Diese fließen jedoch nicht in die Bewertung ein.

Hier können Sie über eine interaktive Seite (das ist eine Seite, die auf Ihre Eingaben reagiert, damit können Sie den Pflegegrad errechnen.

Wie kann man sich auf die Begutachtung vorbereiten?
Sinnvoll ist es, sich bereits vor der Begutachtung zu informieren, welche Kriterien entscheidend sind, um den Pflegegrad zu ermitteln und welche Kriterien bei der Pflegegradfeststellung keine Rolle spielen. Eine gute Hilfe bietet dabei auch der Ratgeber "Das Pflegegutachten". Hier finden Sie eine ausführliche Pflege-Checkliste. Mit der Checkliste können Sie im Vorfeld alle Bereiche durchgehen, die auch der Gutachter beim Hausbesuch abklopft.

Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit:
• aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten
• aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung
• Medikamentenplan
• Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden
• Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...
• Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben
• eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten

Bitten Sie einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung dabei zu sein. So kann Ihr Angehöriger / Ihre Pflegeperson Sie unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern.

Teilweise wird die Begutachtungssituation vom Pflegebedürftigen als ungewohnt empfunden, denn es muss dargelegt werden, dass bestimmte Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigt werden können.Die Fragen des Gutachters können als peinlich oder unangenehm empfunden werden, da es auch um Themen geht, über die sonst mit Fremden selten gesprochen wird. Hier kann ein anwesender Angehöriger oder eine Pflegeperson Halt und Unterstützung bieten. Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es ausScham oder auch aufgrund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung.Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen. Dann kann der Angehörige / die Pflegeperson den Verlust der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit realistisch beschreiben und seinen Eindruck wiedergeben. Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter hilfreich sein.
Das Gegenteil, nämlich schauspielern um die Situation schlechter darzustellen als sie tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Die Gutachter sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest.Bleiben Sie glaubwürdig und zeigen den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen.

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