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Pflegegrad beantragen

Pflegegrad beantragen – so geht's
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wir erläutern Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

Pflege

© Markus Arndt / pixelio.de

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.
Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da es dann auch früher Leistungen gibt.
Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.
Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

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Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
Manchmal entsteht Pflegedürftigkeit plötzlich nach einem Ereignis, wie z.B.einem Schlaganfall. Häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und / oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren.

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Eine wichtige Voraussetzung muss für den Antrag erfüllt sein:
Die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat. Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wer damit lange wartet, verschenkt möglicherweise Geld. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie ab Juni pflegebedürftig sind, den Antrag auf Leistungen aber erst im Dezember stellen, erhalten Sie Leistungen auch erst ab Dezember. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist das Datum der Antragstellung, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

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Wo und wie stellt man einen Antrag auf Pflegeleistungen?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Ist die pflegebedürftige Person zum Beispiel bei der AOK versichert, reicht es aus, den Antrag an die AOK zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll. Privatversicherte müssen sich an die private Pflegeversicherung wenden.
Der Antrag bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Es reicht der Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" aus.

TIPP: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Besser ist es daher, den Antrag per Fax oder per Mail zu stellen. Sie können den Antrag natürlich auch persönlich abgeben und sich dann auf einer Kopie quittieren lassen.

Den Antrag sollte die betroffene Person selbst stellen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen. Legen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.
Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistungen zurück.

Wie wird das Formular für den Antrag ausgefüllt?
Neben den persönlichen Daten müssen Sie zusätzliche Angaben dazu machen, welche Leistungen Sie beantragen wollen. Das ist davon abhängig, ob Sie zuhause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden wollen.
Überlegen Sie sich dazu, wie die Pflege bei Ihnen organisiert werden soll und was für Sie am besten ist. Denken Sie daran, dass es auch die Möglichkeit gibt, verschiedene Angebote zu kombinieren. Wenn Sie den Umfang der beantragten Leistungen später ändern wollen, ist dies jederzeit mit einem Änderungsantrag bei der Pflegekasse möglich.

Wo kann man beim Ausfüllen des Antrags Hilfe finden?
Das Ausfüllen des Antrags ist teilweise kompliziert. Oft sind viele Begriffe oder die Arten der Leistungen und die Kombinationsmöglichkeiten unbekannt. Es kann auch schwierig werden, den Pflegebedarf abzuschätzen. Bei manchen Feldern wissen Sie vielleicht gar nicht, wie diese auszufüllen sind.Hier helfen Ihre Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen.

Jeder hat Anspruch auf Beratung: Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Ansprechpartner zu nennen. Sie können sich aber auch jederzeit an seine Pflegeberatungsstelle wenden. Adressen listet das Zentrum für Qualität in der Pflege auf. Privat Versicherte können sich bei der Seite der privaten Krankenversicherungen informieren.
Unter www.pflegewegweiser-nrw.de können Sie sich schnell einen Überblick über passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe Ihres Wohnorts verschaffen.Zusätzlich erreichen Sie geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-4040044 – Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis12 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr. Hier werden Sie über das passende Pflegeberatungsangebot und zu individuell benötigten Hilfeleistungen informiert.

Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Stadt Hürth
Pflegeberatung
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Tel.: 02233/53128

www.verbraucherzentrale.nrw

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