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Job und Behinderung

Job und Behinderung:

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© Dieter Schütz pixelio.de

Ab wann gelte ich als schwerbehindert?
Nachteilausgleich für Schwerbehinderte: Wer hat einen Anspruch darauf?
Die Rechte kennen und nutzen.
Fünf Tage zusätzlicher Urlaub, erhöhter Kündigungsschutz und das Recht, Überstunden zu verweigern: Menschen mit einer Schwerbehinderung haben im Job besondere Rechte.Doch viele verzichten daraufweil sie die Schwerbehinderung verschweigen oder gar nicht wissen, dass sie eine Beeinträchtigung oder Krankheit haben, die als Schwerbehinderung gilt.

Beschäftigte mit Behinderung:
Dunkelziffer vermutlich hoch Rund eine Million Menschen mit einer Schwerbehinderung sind in deutschen Unternehmen beschäftigt –offiziell. Die Dunkelziffer liegt viel höher:Viele Betroffene verschweigen die Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber, aus Scham oder Angst vor Nachteilen.
Andere wissen vielleicht gar nicht, dass eine ihrer Einschränkungen oder Krankheiten bereits als Behinderung oder sogar Schwerbehinderung gilt. Damit entgehen diesen Beschäftigten bestimmte Rechte, die ihnen als Nachteilausgleich zustehen – bezahlter Sonderurlaub etwa oder das Recht, bei Bedarf in Teilzeit zu arbeiten.

Was heißt eigentlich „behindert“?
Die meisten Menschen denken dabei an Menschen im Rollstuhl oder mit einer geistigen Behinderung. Doch auch eine überstandene Krebserkrankung, Diabetes, Rheuma, Depressionen, Tinnitus oder eine schwere Akne können Grund für eine Behinderung sein.
Das Schwerbehindertengesetz definiert den Begriff so:
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (§ 2 SGB IX)

Ab wann gelte ich als "schwerbehindert"? Die GdS-Tabelle hilft.

Sätze wie " Sie ist 80 Prozent schwerbehindert " kennen wir alle.
Die Angabe in Prozent ist allerdings nicht ganz korrekt. Die Zahlen geben keine Prozentzahl, sondern den "Grad der Behinderung" an.Der bewegt sich abgestuft in Zehnerschritten von 20 bis 100. Korrekt wäre also eher die Aussage "Sie hat einen Grad der Behinderung von 80".
Einen groben Anhaltspunkt, wie hoch der Grad der Behinderung bei welchen Krankheiten ist, liefert die so genannte GdS-Tabelle. Die Abkürzung GdS steht für „Grad der Schädigungsfolgen“.
Wer einen bestimmten Grad der Behinderung hat, ist noch nicht unbedingt "schwerbehindert".
Erst Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert.
Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber von mindestens 30 kann die oder der Betroffene Menschen mit Schwerbehinderung unter bestimmten Umständen gleichgestellt sein.
Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark die körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen eingeschränkt sind.
Wichtig: Mehrere Beeinträchtigungen/Krankheiten können den Grad der Behinderung erhöhen, werden aber nicht einfach addiert.
Wenn mehrere Beeinträchtigungen vorliegen, erhöht sich der Grad der Behinderung. Die Werte werden dabei jedoch nicht einfach nur addiert, sondern für jeden Einzelfall entsprechend gewichtet.
Beispiel:
Mittelgradiges Stottern mit einem GdS von 20 und eine Neurodermitis mit einem GdS von 40 ergeben also nicht automatisch einen Grad der Behinderung von 60.

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