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Rechtsdienstangebot im VdK

Rechtsdienstleistungsangebot im Sozialverband VdK NRW e. V.

Die Kreisverbände und Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten. Grundsätzlich nicht vom Angebot umfasst ist das Ausfüllen von Leistungsanträgen. Diese nicht abschließende Angebotsbeschreibung dient der landesweit einheitlichen Handhabung und richtet sich sowohl an haupt- und ehrenamtliche Berater*innen sowie an Mitglieder.

Arbeitslosenrecht

Arbeitslosengeld (keine Anträge)
Berufliche Bildung
Umschulung
Sperrzeiten

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Wegeunfall
Übergangsgeld
Verletztenrente

Grundsicherung

Arbeitslosengeld II
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Sozialhilfe

Gesetzliche Krankenversicherung

Heil- und Hilfsmittel
Krankengeld
Medizinische Rehabilitation / Kur

Gesetzliche Pflegeversicherung (teilweise auch private Pflegeversicherung) *

Feststellung des Pflegegrades
Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Leistungen bei stationärer Pflege
Hilfsmittel
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen

Gesetzliche Rentenversicherung

Altersrente
Erwerbsminderungsrente
Kindererziehungszeiten
Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung!
Rehabilitation
Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Schwerbehindertenrecht

Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
Schwerbehindertenausweis
Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
Herabstufung des GdB, z. B. nach Heilungsbewährung
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
Informationen zu Nachteilsausgleichen

Soziales Entschädigungsrecht

Kriegsopferfürsorge und -versorgung
Opferentschädigungsrecht
Soldatenversorgungsgesetz
Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung

z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

© 2021 Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e. V.

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