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Rechtsdienstangebot im VdK
Rechtsdienstleistungsangebot im Sozialverband VdK NRW e. V.
Die Kreisverbände und Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten. Grundsätzlich nicht vom Angebot umfasst ist das Ausfüllen von Leistungsanträgen. Diese nicht abschließende Angebotsbeschreibung dient der landesweit einheitlichen Handhabung und richtet sich sowohl an haupt- und ehrenamtliche Berater*innen sowie an Mitglieder.
Arbeitslosenrecht
Arbeitslosengeld (keine Anträge)
Berufliche Bildung
Umschulung
Sperrzeiten
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Wegeunfall
Übergangsgeld
Verletztenrente
Grundsicherung
Arbeitslosengeld II
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Sozialhilfe
Gesetzliche Krankenversicherung
Heil- und Hilfsmittel
Krankengeld
Medizinische Rehabilitation / Kur
Gesetzliche Pflegeversicherung (teilweise auch private Pflegeversicherung) *
Feststellung des Pflegegrades
Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Leistungen bei stationärer Pflege
Hilfsmittel
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen
Gesetzliche Rentenversicherung
Altersrente
Erwerbsminderungsrente
Kindererziehungszeiten
Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung!
Rehabilitation
Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente
Schwerbehindertenrecht
Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
Schwerbehindertenausweis
Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
Herabstufung des GdB, z. B. nach Heilungsbewährung
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
Informationen zu Nachteilsausgleichen
Soziales Entschädigungsrecht
Kriegsopferfürsorge und -versorgung
Opferentschädigungsrecht
Soldatenversorgungsgesetz
Impfschäden
Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung
z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.
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