Sozialverband VdK - Ortsverband Garbenheim
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Mitglied werden lohnt sich

Umrisse von Menschen, die sich anfassen, ein Rollstuhlfahrer ist dabei.

Jeder, der Interesse am sozialen Geschehen in unserem Land hat, und die Ziele des Sozialverbandes VdK passiv oder auch aktiv unterstützen will, kann Mitglied in unserem Verband werden. Am besten wenden Sie sich an den Vorsitzenden unseres Ortsverbandes Herrn Gerald Thamm Tel.06441 48651 oder auch an eines unserer anderen Vorstandsmitglieder (siehe Vorstand). Über den folgenden Link können Sie sich einen Mitgliedsantrag herunterladen: Mitgliedsantrag. Beim Ausfüllen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Hier nun einige Gründe warum Sie VdK-Mitglied werden sollten.
Als VdK-Mitglied…

  • finden Sie kompetente und umfassende Beratung zu Fragen der Sozialversicherung, zum Beispiel zu Pflegeversicherung, Rehabilitation, Behindertenrecht, Kriegs-, Wehrdienst- und Zivildienstopferversorgung und Sozialhilfe.
  • haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die Prozessbevollmächtigten des Sozialverbandes VdK vertreten die Mitglieder vor den Sozialverwaltungen und der Sozialgerichtsbarkeit - und zwar durch alle Instanzen. Sie müssen dazu allerdings zwei Jahre Mitglied im VdK sein.
  • profitieren Sie von der bundesweiten Vernetzung des Verbandes: Mit über 9000 Kreis- und Ortsverbänden ist der Sozialverband in nahezu allen größeren Städten und Gemeinden vertreten. Er ist damit vor Ort erreichbar und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • sind Sie nicht ausgeschlossen von Kultur, Freizeitaktivitäten und Geselligkeit! Die Reisedienste der Landesverbände bieten abwechslungsreiche Reisen und Tagesausflüge an.
  • haben Sie die Nase vorn, was Informationen betrifft. Mit Veranstaltungen, Vorträgen, Broschüren und Schulungen hält der Sozialverband VdK seine Mitglieder auf dem Laufenden.
  • haben Sie Zugriff auf ein großes Selbsthilfe-Netzwerk: Im Sozialverband VdK gibt es eine Menge Selbsthilfegruppen, in denen sich Betroffene gegenseitig unterstützen. So finden Sie unter anderem Selbsthilfegruppen zu chronischen Schlafstörungen (Schlafapnoe), Rückenleiden, Osteoporose und Tinnitus.
  • erhalten Sie jeden Monat kostenlos die VdK-Zeitung, in der Sie über aktuelle Aktivitäten des Verbandes und das sozialpolitische Geschehen informiert werden.
  • werden Ihre Interessen in sozialpolitischen Fragen gegenüber Politik und Gesellschaft konsequent vertreten.
  • haben Sie nicht zuletzt exklusiven Zugriff auf bestimmte Inhalte der Internetseite vdk.de - interessante Informationen, nützliche Musterformulare und -briefe und vieles mehr.
Frau hilft beim Ausfüllen des Mitgliedsantrags

Der Eintritt erfolgt immer rückwirkend zum 1.Januar eines Jahres und der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist möglich. Beim Tod eines Mitglieds kann der Ehepartner die Mitgliedschaft auf Antrag weiterführen, dann wird bei Ehrungen die Vormitgliedschaft des verstorbenen Partners angerechnet.

Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. 66,00 Euro. Der Beitragseinzug erfolgt im Lastschriftverfahren durch den Landesverband. Dazu ist bei der Anmeldung auf der Beitrittserklärung eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Hessenseite des VdK.

Sie können auf den Seiten des Landesverbandes Hessen-Thüringen unter "Mitglied werden" eine Beitrittserklärung als PDF-Dokument herunterladen oder sie direkt mit weiterem Informationsmaterial vom Sozialverband VdK Hessen-Thüringen anfordern.

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  1. Umrisse von Menschen, die sich anfassen, ein Rollstuhlfahrer ist dabei. | © VdK Hessen-Thüringen
  2. Frau hilft beim Ausfüllen des Mitgliedsantrags | © Sozialverband VdK Deutschland

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