Sozialverband VdK - Ortsverband Ganderkesee
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Sozialrecht

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Recht 02.12.09
Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das Existenzminimum gesichert sein - Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW ist der Grundsicherungsträger, also die Arge oder die Kommune, grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden Hartz IV-Leistungen auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (zum Beispiel Lebensmittelgutscheine) zur Verfügung stellt.

Hartz IV

Sozialrecht 02.09.09
Neue Verfassungsbeschwerde wegen zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrags - Der Sozialverband VdK Deutschland hat eine weitere Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie wendet sich gegen die Bemessung des von der Rente zu tragenden Beitragsanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Juli 2005, soweit er auf einem zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 v.H. beruht. Die Rechtmäßigkeit der Erhöhung war bereits früher Gegenstand eines Musterstreitverfahrens.

Neue Verfassungsbeschwerde
Sozialrecht I 20.07.09
Deutlich höherer Kinderfreibetrag bei Kassenzuzahlung - Erfolg in einem VdK-Musterstreitverfahren: Eltern können künftig bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich höhere Freibeträge geltend machen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag können für jedes Kind bei der Berechnung der Zuzahlung 5808 statt nur 3648 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Das Verfahren vor dem Bundessozialgericht wurde vom Sozialverband VdK geführt.
Kinderfreibetrag

Sozialrecht II 20.07.09
Erfolg für den VdK: Amputierte haben Anspruch auf wasserfeste Prothese - Beinamputierte haben nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts Anspruch auf eine wasserfeste Badeprothese. Die Krankenkassen müssen die Kosten dafür übernehmen und dürften sich nicht auf Latexüberzüge beschränken.
Im dem Verfahren begehrte der vom Sozialverband VdK vertretene unterschenkelamputierte Kläger die Versorgung mit einer sogenannten Badeprothese. Seine Krankenkasse lehnte dies mit der Begründung ab, hierbei handele es sich nicht um ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen.

Erfolg für den VdK