Recht 02.12.09
Bei Hartz IV-Empfängern muss auch bei Sanktionen das
Existenzminimum gesichert sein - Nach einer Entscheidung des
Landessozialgerichts NRW ist der Grundsicherungsträger, also
die Arge oder die Kommune, grundsätzlich verpflichtet,
zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen
Wegfall von laufenden Hartz IV-Leistungen auch darüber zu
entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz IV-Bezieher Sachleistungen
oder geldwerte Leistungen (zum Beispiel Lebensmittelgutscheine) zur
Verfügung stellt.
Sozialrecht 02.09.09
Neue Verfassungsbeschwerde wegen zusätzlichen
Krankenversicherungsbeitrags - Der Sozialverband VdK Deutschland
hat eine weitere Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie wendet sich
gegen die Bemessung des von der Rente zu tragenden Beitragsanteils
zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Juli 2005, soweit er
auf einem zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 v.H. beruht. Die
Rechtmäßigkeit der Erhöhung war bereits früher
Gegenstand eines Musterstreitverfahrens.
Neue
Verfassungsbeschwerde
Sozialrecht I 20.07.09
Deutlich höherer Kinderfreibetrag bei Kassenzuzahlung - Erfolg
in einem VdK-Musterstreitverfahren: Eltern können künftig
bei den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich
höhere Freibeträge geltend machen. Nach einem
Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag können
für jedes Kind bei der Berechnung der Zuzahlung 5808 statt nur
3648 Euro vom Einkommen abgezogen werden. Das Verfahren vor dem
Bundessozialgericht wurde vom Sozialverband VdK geführt. Kinderfreibetrag
Sozialrecht II 20.07.09
Erfolg für den VdK: Amputierte haben Anspruch auf wasserfeste
Prothese - Beinamputierte haben nach einer Entscheidung des
Bundessozialgerichts Anspruch auf eine wasserfeste Badeprothese.
Die Krankenkassen müssen die Kosten dafür übernehmen
und dürften sich nicht auf Latexüberzüge
beschränken.
Im dem Verfahren begehrte der vom Sozialverband VdK vertretene
unterschenkelamputierte Kläger die Versorgung mit einer
sogenannten Badeprothese. Seine Krankenkasse lehnte dies mit der
Begründung ab, hierbei handele es sich nicht um ein
Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen.