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Gesundheitsreform


- Gesundheitspolitik 2. September 2008

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***Sozial-Basics 22.12.2008
Informationen zum Gesundheitsfonds - Der Gesundheitsfonds ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Gesundheitsreform. Statt unterschiedlicher Beitragssätze gilt durch die Neuregelung ab 2009 für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz. Wie setzt sich dieser Beitragssatz zusammen? Was sind Zusatzbeiträge und wann werden Sie erhoben? Lesen Sie dies und mehr unter

Informationen zum Gesundheitsfonds








Die Gesundheitsreform: Wichtige Fragen und zentrale Punkte =
(Hintergrund - Sperrfrist: Frei nach Zustimmung der Länderkammer)

Berlin (dpa) - Die Gesundheitsreform ist beschlossene Sache. Am 1.
April tritt sie in Kraft. Wichtige Fragen und zentrale Punkte:

WAS ÄNDERT SICH FÜR GESETZLICH VERSICHERTE?

Für die meisten Versicherten gibt es zunächst keine spürbaren Änderungen.
Ausgeweitet werden die Leistungen bei Impfungen, Eltern- Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Zudem können Kassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Komplikationen nach Piercings werden nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet.

STEIGEN DIE BEITRAGSSÄTZE DER GESETZLICHEN KASSEN?

Zu Jahresbeginn stiegen die Sätze im Schnitt um etwa 0,6 Punkte.
Die Kassen begründeten dies auch mit der Reform - was das Ministerium zurückwies. Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern.

WAS ÄNDERT SICH FÜR PRIVATVERSICHERTE?

Zunächst nichts. Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Der Zugang ist beschränkt. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz muss die PKV bereits vom 1. Juli 2007 an aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der GKV in die PKV erschwert.

WEITERE ZENTRALE PUNKTE:

VERSICHERUNGSPFLICHT: Von 2009 an gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden.

APOTHEKEN/MEDIKAMENTE: Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 Euro auf 2,30. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden.

ÄRZTE: 2011 kommt eine neue Vergütung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in «unterversorgten» Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge.

KRANKENKASSEN: Kassenfusionen werden erleichtert. Bis Ende 2008 müssen sämtliche gesetzlichen Kassen entschuldet sein.

EINSPARUNGEN UND KOSTEN: Das Einsparvolumen liegt 2007 bei 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassen steigt in den kommenden Jahren schrittweise auf 14 Milliarden Euro.




Nächste Gesundheitsreform ist vorprogrammiert
Spätestens in zwei bis drei Jahren stehe eine neue Gesundheitsreform an, schätzt VdK-Präsident Walter Hirrlinger.

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Nächste Gesundheitsreform?

Foto: Der deutsche Bundesrat in Berlin. Foto: bilderbox.de

Der deutsche Bundesrat in Berlin. Foto: bilderbox.de




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