Sozialverband VdK - Ortsverband Gaertringen
Url dieser Seite: http://vdk.de/ov-gaertringen/ID92817
Sie befinden sich hier:

Neue Informationen

PRESSEMITTEILUNG
Stuttgart, 16. März 2022
Hotz: „Das reicht nicht aus!“

  • VdK Baden-Württemberg begrüßt die Verdopplung des

Heizkostenzuschusses

  • Weitere Entlastungen insbesondere für Rentnerinnen und Rentner sind

notwendig
Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht unter anderem einen einmaligen
Heizkostenzuschuss sowie einen Coronazuschuss für Bedürftige vor. Der Sozialverband VdK
Baden-Württemberg e.V. begrüßt die finanzielle Hilfe für ärmere Menschen und Familien, weist
jedoch darauf hin, dass die geplanten Zuschüsse die steigenden Energiekosten sowie die aktuelle
Inflationsrate bei weitem nicht kompensieren. „Wir brauchen langfristige Lösungen, um arme
Haushalte sowie Geringverdienende zu entlasten“, erklärt Hans-Josef Hotz,
Landesverbandsvorsitzender des VdK Baden-Württemberg, und führt weiter aus: „Die
Preissteigerungen für Heizöl und Erdgas belasten insbesondere einkommensschwächere
Haushalte. Ihre Heizkosten sind prozentual betrachtet im Vergleich zum monatlichen
Nettoeinkommen am höchsten.“ Ein geändertes Konsumverhalten oder Einsparungen in anderen
Lebensbereichen zur Kompensation der steigenden Kosten seien für die betroffenen Personen
schlichtweg nicht möglich.
Die von der Ampel-Regierung beschlossene Verdopplung des Heizkostenzuschusses zeigt zwar,
dass die Forderungen der Sozialverbände bei der Bundesregierung angekommen sind, unabhängig
davon sei jedoch eine dauerhafte Lösung notwendig. Der einmalige Zuschuss in Höhe von 270
Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld reiche noch nicht aus, so der VdKLandesverband – zumal weitere Kostensteigerungen absehbar sind.
Stattdessen müssen bei der Wohngeldberechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für
Heizung und Warmwasser berücksichtigt werden. Weiterhin muss eine Entlastung bei den
steigenden Energiekosten erfolgen, die nicht nur für Empfängerinnen und Empfänger von
Grundsicherung, sondern für zahlreiche Haushalte in Deutschland eine finanzielle Mehrbelastung
darstellen.
Um den Preissteigerungen entgegenzuwirken, fordert der Sozialverband VdK weiterhin eine
grundsätzliche Neuberechnung sowie Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV und in der
Grundsicherung. Hotz: „Die Regelsätze reichten bereits vor den aktuellen Kostensteigerungen
durch Inflation und der notwendigen Energiewende nicht aus, um die Bedarfe des täglichen Lebens
zu decken.“ So betrug beispielsweise die Erhöhung des Regelsatzes auf 449 Euro für
Alleinstehende zum Jahreswechsel lediglich 0,67 Prozent – und ist somit nicht ausreichend, um
die Inflationsrate von etwa 5,1 Prozent auszugleichen, deren Entwicklung zudem unklar ist und in
Zukunft noch weiter steigen könnte.
Zudem fehlten bei dem Entlastungspaket Maßnahmen zur Unterstützung von Rentnerinnen und
Rentnern mit geringen Renten. Steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise minderten
konstant die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. „Daher müssen zügig Rentenanpassungen
in Kraft treten, um die Inflationsrate auszugleichen“, so Hotz. Der VdK-Landesverband fordert
daher, den Nachholfaktor weiter auszusetzen, durch den das Rentenniveau abgesenkt wird, sowie
die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen für Bestandserwerbsminderungsrentner
noch dieses Jahr umzusetzen.

Seit Mitte November 2010 hat der Sozialverband VdK eine neue Anlaufstelle. Die neue Geschäftsstelle ist in der

Seemühlenstr. 10, Sindelfingen

Öffnungszeiten von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
freitags von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
unter 0711 - 61956-41 erreichbar.

Sprechtage in Sindelfingen sind immer dienstags. Telefon 07031 - 819903-0

Stuttgart, 30. November 2021
Ein Meilenstein mit Stolperfallen – Koalition in der häuslichen Pflege
auf der Zielgeraden
• Koalitionsvertrag berücksichtigt zahlreiche VdK-Forderungen in den
Bereichen Pflege, Gesundheitswesen, Rente und Armut
• Wichtige Schritte für einen sozialen Umschwung fehlen jedoch
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. begrüßt, dass SPD, Bündnis 90/Grüne
und FDP im Koalitionsvertrag endlich die häusliche Pflege berücksichtigen: So kündigt
die Koalition unter anderem die Dynamisierung des Pflegegeldes an. Dies ist jedoch nur
ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation der pflegenden Angehörigen, denn
leider verpasst die Koalition die Chance zur Einführung einer Pflegevollversicherung.
Damit gehen auch zukünftig alle Verbesserungen zu Lasten der Pflegebedürftigen und
ihren Angehörigen. Auch in den Bereichen Gesundheitswesen und Rente liefern die
Parteien gute Ansätze, doch für den versprochenen Fortschritt fehlt in großen Teilen der
notwendige Mut.
Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz bedauert vor allem, dass im
Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform des Zwei-Klassen-Systems von gesetzlicher
und privater Sozialversicherung ausbleibt – obwohl dies für zwei Parteien der
Ampelkoalition ein wichtiges Vorhaben im Wahlkampf war: „Für einen großen Wurf hat
es leider nicht gereicht. Die Koalition sollte hier dringend mehr auf die Bevölkerung
hören. Die Mehrheit im Land fordert seit Jahren eine Einbeziehung aller in die
gesetzlichen Sozialversicherungssysteme.“ Als positiven Aspekt hingegen betrachtet der
Landesverband die Abschaffung der Budgetierung bei den Hausärzten. Diese hatte
immer wieder zu einer Behandlung nach Kassenlage statt nach medizinischer
Notwendigkeit geführt.
Der VdK Baden-Württemberg freut sich außerdem, dass eine seiner langjährigen
Forderungen endlich erfüllt werden soll: Die zukünftige Bundesregierung hält in ihrem
Koalitionsvertrag die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro fest. „Von dieser
Steigerung werden Millionen von Menschen mit geringem Einkommen in unserem Land
profitieren“, erklärt Hotz. „Die Erhöhung des Mindestlohnes trägt auch zu besseren
Renten für Menschen mit geringem Einkommen bei. Wer Vollzeit arbeitet, sollte später
auch eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhalten!“
Weiterhin will die Koalition die Situation von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -
rentnern optimieren: Unter anderem sollen die in der vergangenen Legislaturperiode
beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht nur in neuen
Fällen, sondern auch für Bestandsrentner umgesetzt werden. Der Landesverband
forderte bereits in der Vergangenheit, die Zurechnungszeiten für alle auf 67 Jahre
PRESSEMITTEILUNG
anzuheben sowie die lebenslangen Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent
abzuschaffen.
Die Koalition verzichtet außerdem auf eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters.
Dies stärkt zum einen das Vertrauen junger Menschen in die Rente und stellt darüber
hinaus einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche Rente im Alter dar. Denn bereits
heute gehen viele Beitragszahler aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen der
Regelaltersgrenze in Rente. „Eine weitere Anhebung des Rentenalters käme somit
faktisch einer Rentenkürzung gleich“, so der Landesverbandsvorsitzende.
Nicht ausreichend ist dagegen aus Sicht des Sozialverband VdK die im Koalitionsvertrag
verankerte dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent. Hotz führt aus:
„Die Renten müssen entsprechend den Löhnen steigen. Um Altersarmut bei den
zukünftigen Generationen zu verhindern und das Vertrauen in die gesetzliche
Rentenversicherung zu stärken, muss das Rentenniveau dauerhaft auf über 50 Prozent
erhöht werden.“
____________________________________________________________________________
Der Sozialverband VdK gehört mit seinen bundesweit 2,1 Millionen Mitgliedern und über 250.000 Mitgliedern im
Südwesten zu den größten Sozialverbänden in Bund und Land. Er ist föderal strukturiert, parteipolitisch und
konfessionell neutral. Als unabhängige Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigen und
pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung sowie von
Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein.
Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.
V.i.S.d.P.
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
Rebecca Schwarz
Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761 504 49-24
E-Mail: rebecca.schwarz@vdk.de Internet: www.vdk-bw.d

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-gaertringen/ID92817":

    Liste der Bildrechte schließen

    Datenschutzeinstellungen

    Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

    • Notwendig
    • Externe Medien
    Erweitert

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.