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Häufig gestellte Fragen
Was darf der VdK vertreten?
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche und private Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Medizinische/Berufliche/Soziale Rehabilitation
- Eingliederung für Behinderte
- Schwerbehindertenrecht
- Leistungen für Arbeitslose/Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe
- Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopferversorgung, Opferentschädigung)
Was darf der VdK nicht vertreten?
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Mietrecht
- Familien- und Erbrecht
- Kaufrecht
- Haftungs- und Schadensersatzrecht
- Unfallrecht (Ausnahme: Arbeits-/Wegeunfälle)
- Ansprüche aus privaten Versicherungen (Ausnahme: private Pflegeversicherung)
- Betreuungsrecht
- Arbeitsrecht (Ausnahme: Verfahren nach SGB IX)
- Öffentliches Recht außerhalb des sozialen Bereiches
- Baurecht
- Polizeirecht
- Beamtenrecht (Ausnahme: Fragen zur Dienstunfähigkeit)
- Ausländerrecht
- Mahn- und Vollstreckungsrecht
An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Beratung benötige?
Eine fundierte Beratung kann ausschließlich durch geschultes Fachpersonal erfolgen. Dies steht beim Kreisverband in Dillenburg zur Verfügung. Die Sprechzeiten finden Sie hier Sprechzeiten Kreisverband.
Darüber hinaus haben Mitglieder die Möglichkeit auf wichtige Musterdokumente und Checklisten beim Landesverband zuzugreifen. Dazu ist die Anmeldung mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum erforderlich. Hier können Sie die Dokumente herunterladen: Dokumente zum Download.