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Aktuelles und Nützliches aus der Arbeit des VdK

Neues Online-Portal für NRW-Mitglieder

Persönliche Daten ändern, die VdK-Zeitung digital lesen oder Nachrichten an den VdK schreiben – in dem neuen Online-Portal „Mein VdK“ können Mitglieder des Sozialverbands VdK NRW ihre Mitgliedschaft ab sofort selbst verwalten und sind damit auch unabhängig von Erreichbarkeiten oder Öffnungszeiten.

Um den Service nutzen zu können, ist unter https://mein-vdk.de eine einmalige Registrierung unter "Zugang registrieren" erforderlich.

Hierzu werden die Mitgliedsnummer, das Geburtsdatum und eine gültige E-Mailadresse benötigt. Sofern keine E-Mailadresse bei im System des zuständigen Kreisverbands hinterlegt ist, kann das Portal nicht genutzt werden. In diesem Fall können Mitglieder diese Angabe ganz einfach nachreichen – und haben dann ebenfalls die Möglichkeit, „Mein VdK“ zu nutzen. Nach der kurzen Registrierung erhält das Mitglied die Zugangsdaten per E-Mail.

In der Übersicht der Online-Plattform stehen die folgenden zehn Bereiche zur Verfügung:

● Meine Daten
● Meine Beiträge
● Mein digitaler Ausweis
● Mein Ortsverband
● Mein Kreisverband
● E-Mail an den Kreisverband
● Passwort ändern
● Partner/in anmelden
● Meine Nachrichten
● Meine Zeitung



Aktuelle Kampagne "naechstenpflege"

Am 9. Mai 2022 fiel in Berlin der Startschuss für die Kampagne #naechstenpflege des Sozialverband VdK. Den Auftakt machte die „Demo ohne Menschen“ im politischen Herzen von Berlin: 350 sehr persönliche Forderungen an die Politik hatte der VdK im Vorfeld von pflegenden Angehörigen gesammelt, diese auf Demoschilder drucken lassen und gut sichtbar direkt vor dem Kanzleramt positioniert – damit die Pflegenden und Gepflegten endlich Gehör finden!

Viele Angehörige fühlen sich durch die Pflege ihrer Nächsten belastet – körperlich, aber auch seelisch. Um die Belastungen zu reduzieren, brauchen sie Unterstützung. Sie müssen regelmäßig durchatmen und neue Kraft tanken können.

Theoretisch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Haushaltshilfen sind einige Beispiele. Ein Großteil der Pflegehaushalte nimmt solche professionellen Unterstützungen jedoch nicht in Anspruch. Denn in vielen Regionen ist es schwer, eine passende professionelle Hilfe zu finden, weil es viel zu wenige Einrichtungen und professionelle Dienste gibt. Der gesetzliche Anspruch auf Unterstützung hilft den pflegenden Angehörigen dann nur wenig. Der von den Pflegekassen angebotene Entlastungsbetrag für Unterstützungsleistungen im Alltag bleibt darum in vielen Fällen ungenutzt und verfällt.

Der VdK fordert:
Pflegende Angehörige brauchen mehr Hilfe im Haushalt, bei der Pflege und bei der Betreuung.

  • In ganz Deutschland muss es genug Plätze in der Tagespflege, in der Nachtpflege und in der Kurzzeitpflege geben.
  • Es wird ein Budget für alle Unterstützungsleistungen gebraucht, sodass pflegende Angehörige gemeinsam mit den Pflegebedürftigen unbürokratisch und flexibel passende Hilfen auswählen können.
  • Damit Überlastungen der pflegenden Angehörigen rechtzeitig erkannt und Hilfen organisiert werden können, sind mehr unabhängige Pflegeberatungen notwendig.



Neuer Beitrag ab 01. Januar 2020

Als größter Sozialverband in Nordrhein-Westfalen verzeichnet der VdK seit vielen Jahren ein kontinuierliches Mitgliederwachstum: Aktuell vertrauen hierzulande bereits über 360.000 Menschen auf die sozialrechtliche Beratung und Unterstützung - Tendenz steigend. Weil gleichzeitig jedoch immer höhere Aufwendungen für Personal- und Sachkosten notwendig sind, haben sich die Delegierten des letzten Landesverbandstags in Bielefeld für eine Beitragsanpassung sowie eine neue Gebührenregelung bei längerer Verbandszugehörigkeit ausgesprochen.

Damit die Mitglieder trotz erheblich gewachsener Ausgaben für Büromieten, Porto, EDV und geeignete Fachkräfte sowie des allgemeinen Kaufkraftverlustes auch in Zukunft von den qualitativ hochwertigen Leistungen des VdK NRW profitieren, beläuft sich der Beitrag ab dem 1. Januar 2020 auf monatlich auf 5,50 Euro. Das entspricht einer moderaten Steigerung von 50 Cent im Vergleich zur letzten Anpassung Anfang 2014.

Gleichzeitig werden ab dem kommenden Jahr all diejenigen entlastet, die dem Landesverband besonders treu sind: Wer mindestens 20 Jahre Mitglied ist, zahlt dann nur noch 50 Prozent der jeweiligen Pauschale bei Widerspruchs- und Klageverfahren. Und wenn jemand dem VdK in Nordrhein-Westfalen bereits seit vier Jahrzehnten oder länger angehört, entfallen diese Gebühren sogar komplett.

Entsprechende Vorschläge waren im Vorfeld intensiv von den verschiedenen Gremien und Entscheidungsträgern aller Verbandsstufen geprüft und infolgedessen mit dem notwendigen Augenmaß festgesetzt worden. Folglich zählt der Monatsbeitrag für Einzelmitglieder beim VdK NRW im bundesweiten Vergleich nach wie vor zu den günstigeren - und macht es zudem möglich, an allen Standorten in unserem Bundesland Leistungen auf einem vergleichbar hohen Niveau zu sichern und die Arbeit im Zuge der Digitalisierung weiter zu professionalisieren.



Aktuelle VdK-Kampagne "Rentefüralle"

„Rente ist das aktuelle politische Thema. Sie ist das Ergebnis, die Bilanz eines ganzen Arbeitslebens. Deshalb nehmen die Menschen das Thema zu Recht persönlich. Alle Generationen müssen die Gewissheit haben, dass sie im Alter durch die gesetzliche Rente gut abgesichert sind.“ Das erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der VdK-Kampagne #Rentefüralle.

Der Sozialverband VdK fordert:

  • Alle Erwerbstätigen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, auch Beamte, Selbstständige und Politiker.
  • Alle Generationen, Alt und Jung, müssen sich auf eine gute Absicherung durch die gesetzliche Rente verlassen können.
  • Große Vermögen und hohe Einkommen müssen so besteuert werden, dass ein sozialer Ausgleich ermöglicht und Altersarmut verhindert wird.
  • Arbeit und Lebensleistung müssen belohnt werden. Wer jahrzehntelang auch aus kleinen Einkommen Beiträge bezahlt hat, muss auf eine ausreichende gesetzliche Rente vertrauen können.
  • Damit Krankheit nicht arm macht, müssen die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente komplett gestrichen werden.

#Rentefüralle - die neue VdK-Kampagne

© Sozialverband VdK Deutschland

Mit seinen Forderungen, die auch die Arbeit der Rentenkommission der Bundesregierung kritisch begleiten werden, zielt der VdK auf eine umfassende Reform ab.

Alle Materialien zur VdK-Aktion (Plakatmotive und den Forderungskatalog mit den VdK-Positionen) finden Sie im Internet unter www.rentefüralle.de



Broschüre "Pflege geht jeden an"

Neuauflage 2019

Cover der Broschüre "Pflege geht jeden an"

Die beliebte Broschüre des Sozialverbandes VdK "Pflege geht jeden an" ist neu aufgelegt worden. Auf 23 Seiten erhalten Sie alle Infos - vor allem rechtlicher Art - zur Pflegeversicherung, zu den fünf Pflegegraden, zu Pflege und Beruf, zu Rechts- und Finanzfragen, zur Wohnungsanpassung oder zu Unterstützung und Hilfen.

Die Broschüre gibt es auch in gedruckter Form. Kostenlose Bestellungen unter Angabe Ihrer Anschrift bitte

per E-Mail: nordrhein-westfalen@vdk.de
oder per Fax: (0211) 3 84 12-66



Neue App für pflegende Angehörige

Grafik für Online Selbsthilfe

© www.wir-pflegen.net

Mit dem Modellprojekt „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörigen“ (OSHI-PA) wird erstmals eine APP-gestützte Selbsthilfelösung bereitgestellt, die die klassische Selbsthilfe vor Ort ergänzt und unterstützt.

Die APP in.kontakt ist für Smartphones und Tablets (Android und IOS) gratis verfügbar und bietet pflegenden Angehörigen einen Weg aus der häufig erlebten Isolation. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Gesundheit und der Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen gefördert

Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier:

Den Flyer können Sie hier anschauen:


Euro-WC-Schlüssel für Menschen mit Behinderung

Den universellen Schlüssel für alle Toiletten an bundesdeutschen Autobahnen und in vielen deutschen und europäischen Städten können Sie über den Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) bestellen.

Hier gibt es den Euro-WC-Schlüssel:

Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung
Pallwiesenstraße 123 a
64293 Darmstadt
Telefon: 06151-81 22 10
Telefax: 06151-81 22 81

info@cbf-darmstadt.de

www.cbf-darmstadt.de

PREIS: 28,90 € für den Toilettenschlüssel

Um Missbrauch vorzubeugen, bittet der CBF bei der Bestellung um Zusendung einer Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite). Dies ist auch per Fax möglich.

KRITERIEN ZUR SCHLÜSSELVERGABE:

Den WC-Schlüssel erhalten:

außergewöhnlich Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer (Merkzeichen: aG)
Stomaträger (ab 50 Prozent GdB)
Blinde Menschen (Merkzeichen: BL)
Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind (H) und ggf. eine
Begleitperson (Merkzeichen: B) brauchen
an Multipler Sklerose (MS), Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte
(haben zum Teil keinen Ausweis oder nur 50/60 Prozent, dann Kopie eines Arztberichts oder ärztliche Bescheinigung.)

Auf jeden Fall bekommen Menschen mit Behinderung einen Schlüssel, wenn sie eines der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben:

aG, B, H oder BL
G und 70 Prozent aufwärts
90 oder 100 Prozent

Falls die oben genannten Kriterien nicht zutreffen, bitte nähere Angaben machen, welche Gründe bestehen, ein Behinderten-WC aufzusuchen.

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie auch den Aufkleber mit Rollstuhlsymbol in verschiedenen Größen dort bestellen können.


VdK Deutschland mit starker Unterstützung aus Siegen-Olpe-Wittgenstein

Die neue Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Verena Bentele, kann sich bei ihrem Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe auf tatkräftige Unterstützung aus dem Kreisverband Siegen-Olpe-Wittgenstein freuen: Katharina Batz, Vorsitzende des Ortsverbandes Freudenberg, wurde beim 18. Ordentlichen Bundesverbandstag in Berlin zur Vizepräsidenten gewählt. Des Weiteren wurden Simone Göckus, Ortsverband Siegen, als stellvertretende Vorsitzende des Schiedsgerichtes und Anja Merz, Ortsverband Ferndorf, als stellvertretendes Mitglied im Bundesausschuss gewählt.

Neue Mitglieder beim VdK Deutschland

VdK Deutschland mit Frauen-Power aus dem Siegerland!
Von links: Simone Göckus, Katharina Batz, Anja Merz© Heide Batz

Für Katharina Batz ist es die erste Amtszeit. Sie versprach den deutschlandweit mehr als 1,8 Millionen Mitgliedern, von denen rund jedes sechste aus NRW kommt: "Ob bei Fragen zur Rente, Pflege oder Behinderung - die Sozialrechtsexperten stehen Ihnen in all unseren Geschäftsstellen mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Ihre Interessen bei Bedarf selbstverständlich auch in allen Instanzen vor den Sozialgerichten."

Katharina Batz wohnt in Freudenberg, ist 51 Jahre alt und seit knapp zwei Jahrzehnten VdK-Mitglied. 2001 wurde sie zur Vorsitzenden des Ortsverbandes Freudenberg gewählt und engagiert sich seit 2005 zudem im Vorstand des Kreisverbandes Siegen-Olpe-Wittgenstein, dessen stellvertretende Vorsitzende sie bis heute ist. Die gleiche Funktion übt die Fachanwältin für Strafrecht seit zwölf Jahren auch auf Landesebene aus und bringt ihr wertvolles Wissen nicht zuletzt beim Sozialverband VdK Deutschland ein - bisher als Mitglied im Bundesausschuss und in Zukunft als Vizepräsidentin.

Die Fachanwältin für Familienrecht Simone Göckus aus Siegen ist seit 36 Jahren auf Orts- und Landesverbandsebene für den VdK aktiv. Anja Merz vertritt den VdK seit 1996 im Kreisverbandsvorstand sowie im Vorstand des Landesverbandes NRW.


Poster zur Kampagne "Vorsicht: Falsche Polizeibeamte am Telefon!"

Sozialverband VdK NRW unterstützt Landeskriminalamt NRW

In der VdK-Zeitung (Ausgabe Mai) berichtet der Sozialverband VdK NRW über falsche Polizisten am Telefon. Das Landeskriminalamt hat den VdK NRW um Unterstützung gebeten, da es derzeit einen massiven Anstieg der Betrugsmasche gibt.



Pflegebedürftig? Tipps für die Pflegebegutachtung bei Erwachsenen

Wann ist man pflegebedürftig? Was geschieht bei der Pflegebegutachtung? Laden Sie dazu unsere kostenlose Broschüre herunter. Mit dem Selbsteinschätzungsbogen können Sie danach Ihren voraussichtlichen Pflegegrad berechnen.

Cover der VdK-Broschüre zur Pflegebegutachtung

Am 1. Januar 2017 gab es eine entscheidende Veränderung in der Pflegeversicherung. Ob jemand pflegebedürftig ist und wie stark, nach welchen Kriterien die betroffene Person begutachtet und eingestuft wird - all das läuft nach neuen (und ziemlich komplexen) Regeln ab.

Viele Menschen und ihre Angehörigen sind verunsichert, wenn sie zum ersten Mal über Pflegebedürftigkeit nachdenken und einen Antrag bei der Pflegekasse stellen müssen.

Mit unserer Broschüre wollen wir Verunsicherungen abbauen und Ihnen Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Wann bin ich bzw. wann ist mein Angehöriger pflegebedürftig?
  • Was muss ich tun, damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?
  • Was geschieht bei der Pflegebegutachtung?
  • Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?
  • Welche Kriterien führen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, und kann ich selbst eine erste Einschätzung vornehmen?
  • Was geschieht nach der Pflegebegutachtung?
  • Kann ich die Empfehlung des Gutachters und die Festsetzung eines Pflegegrades selbst überprüfen?
  • Was kann ich tun, wenn meine Einschätzung nicht mit der des Gutachters beziehungsweise der Pflegekasse übereinstimmt?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich als pflegebedürftiger Mensch in Anspruch nehmen?

Laden Sie unsere aktuelle Broschüre zum Thema Pflegebegutachtung kostenlos herunter:

Autor: Sozialverband VdK Deutschland e. V.


Mit dem Selbsteinschätzungsbogen erhalten Sie ein Instrument, mit dem Sie vor einer Begutachtung den voraussichtlichen Pflegegrad selbst einschätzen und im Nachhinein überprüfen können, ob die Pflegekasse einen angemessenen Pflegegrad festgesetzt hat. In das PDF-Dokument können Sie am Computer die Werte direkt eintragen, die Berechnung erfolgt dann automatisch im Dokument.

Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner herunterladen:

Autor: Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Hinweis: Der VdK-Selbsteinschätzungsbogen für Erwachsene wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Er dient der unverbindlichen Einschätzung des voraussichtlichen Pflegegrades beziehungsweise der Überprüfung des von der Pflegekasse zuerkannten Pflegegrades. Der Sozialverband VdK Deutschland kann für die Auswirkungen der Ergebnisse des Selbsteinschätzungsbogens auf die Rechtsposition des Nutzers keine Haftung übernehmen.


Rente: Änderungen ab 2018

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Zum Jahresbeginn 2018 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin:

Beitragssatz sinkt
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von etwa 3.150 Euro im Monat führt die Beitragssatzsenkung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zu einer Entlastung von rund 20 Euro im Jahr.

Beitragsbemessungsgrenze steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 6.350 auf 6.500 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.700 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

Freiwillige Versicherung: Mindestbeitrag sinkt - Höchstbetrag steigt
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2018 sinkt in den alten und neuen Bundesländern von 84,15 Euro im Monat auf 83,70 Euro. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte steigt von 1.187,45 Euro auf 1.209,00 Euro pro Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen allerdings nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Reguläre Altersgrenze wird angehoben
Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt im nächsten Jahr auf 65 Jahre und sieben Monate. Das gilt für Versicherte, die 1953 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Altersgrenze bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 steigt
Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze auf 63 Jahre und sechs Monate. Das gilt für Versicherte, die 1955 geboren wurden und im nächsten Jahr 63 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter um je zwei weitere Monate. 2029 ist dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht ist. Diese Altersrente kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.

Absicherung bei Erwerbsminderung wird verbessert
Erwerbsminderungsrenten, die erstmals ab 1. Januar 2018 beginnen, werden aufgewertet, indem die sogenannte Zurechnungszeit für die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner schrittweise von 62 auf 65 Jahre verlängert wird. Dadurch werden Renten so berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum Alter von 65 Jahren mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Bisher endete diese Zurechnungszeit im Alter von 62 Jahren. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 ist die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit abgeschlossen.

Besteuerungsanteil für Neurentner steigt
Die steuerliche Behandlung von Renten richtet sich seit 2005 nach dem Kalenderjahr des Rentenbeginns. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 steigt der als steuerpflichtiges Einkommen anzusetzende Betrag der Rente von 74 auf 76 Prozent.

Neue Zuzahlungsstufen bei medizinischer Rehabilitation
Wer stationär in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist, muss für die Kosten der Übernachtung und Verpflegung etwas zuzahlen. Die Höhe der Zuzahlung gliedert sich ab 1. Januar 2018 nicht mehr in zwei, sondern in sechs Stufen. Der Zuzahlungsbetrag liegt zwischen fünf und zehn Euro am Tag. Versicherte mit Kindern müssen, je nach Einkommenssituation, dadurch deutlich weniger Zuzahlung leisten als bisher. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zuzahlung auch ganz entfallen.

Neuer Freibetrag bei der Grundsicherung
Renten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden, werden ab 1. Januar 2018 in Höhe von bis zu 208 Euro im Monat nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. Dies gilt sowohl für Renten an Versicherte als auch für Renten an Witwen- oder Witwer. Auf Nachfrage des Grundsicherungsträgers bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung die Höhe der auf freiwilliger Beitragszahlung beruhenden Rente.

Weitere Auskünfte geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, die Versichertenältesten oder die Experten am kostenlosen Bürgertelefon unter der Telefonnummer (0800) 1000 480 13.

Weitere Pressemitteilungen finden Sie auch unter
www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de/presse



Ehrenamtskarte beantragen


Mehr als die Hälfte aller Städte und Gemeinden in NRW, darunter auf Freudenberg, honorieren mittlerweile ehrenamtliches Engagement mit einer Ehrenamtskarte. Damit können öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen vergünstigt genutzt werden. Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein oder Verband wie dem Sozialverband VdK, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.

Die Beantragung der Ehrenamtskarte erfolgt direkt bei der Stadt Freundenberg, Abteilung Jugend, Bildung, Sport. Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Stadt Freudenberg (http://www.freudenberg-stadt.de) heruntergeladen werden. Dieses wird ausgefüllt und vom Bewerber sowie zwei vertretungsberechtigten Personen des Vereins oder der Institution unterschrieben. Wird das Ehrenamt in einer anderen Stadt oder Gemeinde erbracht als Freudenberg, ist die Zuständigkeit des Kreises Siegen-Wittgenstein oder der Gemeinde gegeben, in der das Ehrenamt ausgeübt wird.


Neue Broschüre des VdK NRW


Der neue Flyer "Das Leitbild des VdK NRW in leichter Sprache" ist hier

abrufbar.


VdK-Kampagne "Weg mit den Barrieren!"

Mehr als 7,5 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer Schwerbehinderung, weitere 17 Millionen Erwachsene sind schon heute dauerhaft in ihrem Alltag eingeschränkt. In Zukunft werden es deutlich mehr, denn das durchschnittliche Lebensalter steigt. Deshalb macht sich der Sozialverband VdK mit der Kampagne "Weg mit den Barrieren!" für eine barrierefreie Gesellschaft stark.

Wohnungen und öffentliche Gebäude, Verkehrsmittel sowie alle privaten Güter und Dienstleistungen müssen endlich so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich sind. Es braucht einheitliche Vorgaben mit verbindlichen Fristen, Kontrollen und Sanktionen sowie eine entschiedene Förderung durch Bund, Länder und Kommunen.

Herzstück der Kampagne ist die "Landkarte der Barrieren". Mitmachen ist einfach: Wer eine Barriere entdeckt, trägt sie auf www.weg-mit-den-barrieren.de ein. Der VdK wird besonders ärgerliche Barrieren öffentlich machen und bei den Verantwortlichen nachhaken.

Es wird höchste Zeit für ein barrierefreies Deutschland!

Unterstützen Sie unsere Forderungen und melden Sie Barrieren! Alle Informationen zur Kampagne, die "Landkarte der Barrieren" und Möglichkeiten zum Mitmachen finden Sie unter www.weg-mit-den-barrieren.de.

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Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/ov-freudenberg/ID188157":

  1. Cover der Broschüre "Pflege geht jeden an" | © Sozialverband VdK Deutschland
  2. Grafik für Online Selbsthilfe | © www.wir-pflegen.net
  3. Neue Mitglieder beim VdK Deutschland | © Heide Batz
  4. Poster zur Kampagne "Vorsicht: Falsche Polizeibeamte am Telefon!" | © LKA NRW
  5. Cover der VdK-Broschüre zur Pflegebegutachtung | © Sozialverband VdK Deutschland

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