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Vortrag zur Pflegereform 2016/2017

Am 9. November 2016 hatte der VdK Ortsverein Frechen seine Mitglieder zu einem Fachvortrag anlässlich der im kommenden Jahr anstehenden Pflegerefom in das Hotel Durst eingeladen. Referentin war die ausgebildete Pflegeberaterin Frau Kerstin Wishah, die der Einladung des VdK-Ortsverbandes gerne gefolgt war.
Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Michael Wittemann wies die stellvertretende Vorsitzende Ulrike Jerchel darauf hin, dass zu Beginn des Jahres 2017 das Zweite Pflege-Stärkungs-Gesetz mit vielen Änderungen in Kraft tritt. Da diese zum Teil sehr tiefgreifend sind, hatte sich der VdK-Ortsverband entschieden, exklusiv für seine Mitglieder einen Informationsabend zu dieser komplexen Thematik zu veranstalten.

Begrüßung durch den VdK-Vorstand

stehend von links: Referentin Kerstin Wishah und die stv. VdK-Ortsvereinsvorsitzende Ulrike Jerchel; daneben sitzend der Vorsitzende Michael Wittemann© Uwe Tietz

Zu Beginn der Veranstaltung wurde allen Anwesenden die neue VdK-Broschüre "Pflege geht jeden an - Aktuelle Rechtslage 2017" zur Verfügung gestellt. Kerstin Wishah erläuterte zunächst den neu definierten Begriff der Pflegebedürftigkeit. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff verfolgt das Ziel, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Sie erläuterte ferner, dass mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden ist. Hierbei steht zukünftig der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen als Maßstab im Mittelpunkt und nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten.

Kerstin Wishah erläutert die wesentlichen Merkmale des Zweite Pflege-Stärkungs-Gesetzes

Kerstin Wishah erläutert die wesentlichen Merkmale des Zweiten Pflege-Stärkungs-Gesetzes© Uwe Tietz

Des Weiteren hob Frau Wishah hervor, dass die Umstellung des Begut­achtungs­systems dazu führen wird, dass es künftig fünf Pfle­gegrade statt bisher drei Pfle­gestufen geben wird. Dabei ist eine Abstufung von geringer bis schwerster Beeinträchtigung vorgesehen.

Im Verlauf der Informationsveranstaltung wurden seitens der Anwesenden zahlreiche Fragen gestellt sowie Diskussionsbeiträge eingebracht, zu denen Frau Wishah kompetent Stellung nahm.
Herr Wittemann beendete die Veranstaltung mit einem herzlichen Dank an Frau Wishah für die umfangreichen Informationen sowie für die rege Teilnahme der anwesenden Mitglieder.

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  1. Begrüßung durch den VdK-Vorstand | © Uwe Tietz
  2. Kerstin Wishah erläutert die wesentlichen Merkmale des Zweite Pflege-Stärkungs-Gesetzes | © Uwe Tietz

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