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"Nullrunde" bei Rentenanpassung zum 1. Juli 2004
Das können Sie dagegen tun

Stand: 23. Juli 2004

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 wird ausgesetzt, ohne das die Versicherten durch die Rentenversicherungsträger eine Mitteilung oder einen Bescheid erhalten.

Dennoch können Sie sich gegen diese "Nullrunde" wehren.

Gegenwärtig sind wegen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2003 Musterverfahren anhängig. Nach unseren Informationen sollen diese Musterverfahren auf die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 ausgeweitet werden.

So funktioniert es:

1. Beim Rentenversicherungsträger wird ein Antrag auf Rentenanpassung und Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheids gestellt.

2. Gegen diesen Bescheid muss innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden - dabei sollte ein Ruhen des Verfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung beantragt werden (entsprechende Musterprozesse werden vom Sozialverband VdK Deutschland eingeleitet).

Damit haben Sie Ihre Rechte gewahrt. Sollten Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten, melden Sie sich bitte bei
Ihrer Bezirksgeschäftsstelle.