"Nullrunde" bei Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 Das können Sie dagegen tun
Stand: 23. Juli 2004
Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 wird ausgesetzt, ohne das
die Versicherten durch die Rentenversicherungsträger eine
Mitteilung oder einen Bescheid erhalten.
Dennoch können Sie sich gegen diese "Nullrunde" wehren.
Gegenwärtig sind wegen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2003
Musterverfahren anhängig. Nach unseren Informationen sollen
diese Musterverfahren auf die Rentenanpassung zum 1. Juli 2004
ausgeweitet werden.
So funktioniert es:
1. Beim Rentenversicherungsträger wird ein Antrag auf
Rentenanpassung und Erteilung eines rechtsmittelfähigen
Bescheids gestellt.
2. Gegen diesen Bescheid muss innerhalb eines Monats nach Zugang
Widerspruch eingelegt werden - dabei sollte ein Ruhen des
Verfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung
beantragt werden (entsprechende Musterprozesse werden vom
Sozialverband VdK Deutschland eingeleitet).