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Bahnreisen für behinderte Menschen leichter
Freie Fahrt im Nahverkehr - Wertmarke bleibt
Bahnreisen für behinderte Menschen
"50-km-Regelung" entfallen - bundesweite Freifahrten in Nahverkehrs-Zügen
Seit 2011 gibt es für 1,4 Millionen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen Erleichterungen im Bahnverkehr.
Die Bundesregierung hat für diesen Personenkreis eine bundesweite Freifahrtberechtigung im Nahverkehr eingeführt. Die bisher geltende 50-km-Begrenzung ist weggefallen. Damit wurde eine jahrelange Forderung von Behindertenverbänden wie auch dem VdK erfüllt, der dieses Thema bei seinen regelmäßigen Gesprächen mit der Deutschen Bahn immer wieder auf die Tagesordnung setzte. Beendet ist damit auch die Diskussion um die vom VdK abgelehnte Erhöhung der Kosten für die Wertmarke.
Freie Fahrt im Nahverkehr - Wertmarke bleibt aber
In Nahverkehrszügen gilt deutschlandweit: Zusätzliche Fahrscheine zum grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit Wertmarke werden nicht mehr benötigt.
Mit dem Wegfall der "50-km-Regelung" entfiel auch das Streckenverzeichnis, auf dem die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen mitgeführt werden musste. Für Menschen mit Behinderung ist das eine zusätzliche Erleichterung.
Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet wie bisher für ein halbes Jahr 36 Euro und für ein Jahr 72 Euro.
Schwerbehinderte Personen, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen für den Lebensunterhalt beziehen oder die Merkzeichen "H" (hilflos) und "Bl" (blind, hochgradig sehbehindert) im Schwerbehindertenausweis haben, erhalten die Wertmarke kostenlos. (ikl)
Info Nahverkehr
Zu den Nahverkehrs-Zügen gehören Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahnen. Die Regelung gilt für die bundesweite Nutzung in der 2. Klasse.