Sozialverband VdK - Ortsverband Frankfurt-Höchst-Unterliederbach
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Informationen zur Rente und Altersvorsorge

Alterssicherungssysteme
Die derzeit wichtigste Säule des deutschen Rentensystems ist die gesetzliche Rentenversicherung.

Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Beschäftigte einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung spart. Diese sogenannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.

Als private Altersvorsorge bezeichnet man alle kapitalgedeckten Sparmöglichkeiten (Beispielsweise Rentenversicherungen, Lebensversicherungen etc.) die ein Mensch während des Arbeitslebens bespart, um als Rentner einmal mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Private Vorsorge ist freiwillig. Es gibt keine Gesetze die vorschreiben, das man privat vorsorgen muss.
Jedoch sind sich Politik, Verbraucherschützer und Finanzexperten einig: Privates Vorsorge muss fast jeder betreiben. In Deutschland hat der Grossteil der Bevölkerung es nötig Altersvorsorge zu betreiben, um als Rentner/Rentnerin genügend Geld zum Leben zu haben.
Grund dafür sind die immer geringer werdenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie die zunehmende Besteuerung der staatlichen Renten.

> weitere Informationen siehe auch Rente und Altersvorsorge

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