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Mitglied werden!
Mit über einer Million Mitgliedern ist der Sozialverband VdK die größte Interessenvertretung der
- behinderten und chronisch kranken Menschen
- Kriegs- und Wehrdienstopfer
- Zivildienstopfer
- Opfer von Unfällen und Gewalt
- Opfer von Umweltschäden
- Rentnerinnen und Rentner
- Hinterbliebenen
- Pflegebedürftigen
- Sozialversicherten
- Sozialhilfeempfänger
- Patienten
Jeder kann Mitglied im Sozialverband VdK werden!
Inanspruchnahme des Sozialrechtsschutzes Nach § 6 Ziffer 2 muss für die Vertretung in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren die Wartezeit einer Mitgliedschaft von zwei Jahren erfüllt sein.
Beitrag für Nachentrichtung (Erfüllung der Wartezeit)
Möchte ein Mitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und hat die 2-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt, können die fehlenden Beiträge nachentrichtet werden. Das Eintrittsdatum ist entsprechend abzuändern.