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Die Nummer fürs Leben

Die neue Steuer-Nummer
Wissenswertes über die neue Steuer-Nummer

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QUELLE> Artikel: Magazin Kölner Stadt-Anzeiger vom 27.08.2008 VON JUSTINE KOCUR
Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern per Post die neuen Steuer-Identifikationsnummern – kurz "Steuer-ID".
Damit folgt Deutschland dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert das Besteuerungsverfahren.
Da jeder Bundesbürger eine solche Nummer erhält, dauert die Versendung bis Ende dieses Jahres.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Neuerung.

Was ist die Steuer-ID?
Die Steuer-ID besteht aus einem elfstelligen Zahlen-Code aus zehn Ziffern und einer Extraprüfzahl. In der Nummern-Kombination werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht,gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde und Sterbetag verschlüsselt > So kann eine korrekte Zuordnung erfolgen.
Weitere Daten werden nicht gespeichert.
Die Nummer bleibt der Person ihr Leben lang zugeordnet.

Warum wird die Nummer eingeführt?
"Die Finanzämter wollen jeden Steuerpflichtigen steuerlich erfassen", sagt Claas Fuhrmann, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln. Mit den bisherigen Steuer-Nummern-Systemen sind Steuerpflichtige nicht eindeutig identifizierbar. So macht schon eine andere Schreibweise des Namens - zum Beispiel Ulrich statt Ullrich - eine eindeutige Identifikation unmöglich. Das soll sich mit der neuen Nummer ändern. Die bleibt auch nach einem oder mehreren Umzügen oder bei Namensänderungen erhalten. Laut Bundesministerium für Finanzen wird so Bürokratie abgebaut, zudem könnten Anträge und Steuererklärungen schneller bearbeitet, Leistungsmissbrauch sowie Steuerbetrug dagegen wirksamer bekämpft werden.

Bringt die Steuer-ID eine Vereinfachung für den Bürger?
Fachanwalt Claas Fuhrmann rechnet nicht damit. Denn die Steuer-ID gilt zunächst nur für die Einkommenssteuer. Für alle anderen Steuerarten wie die Kfz- oder die Grundsteuer werden die bisherigen Steuernummern verwendet. Im Grunde ändert sich also nur die Nummer, nicht aber die Vorgehensweise bei der Steuererklärung. "Das Problem ist, dass unter dem Zahlen-Code nicht alle Steuerarten vereinigt sind. In der Übergangszeit könnte es für den Steuerzahler deshalb eher aufwändiger als einfacher werden", sagt Fuhrmann. Lediglich in einigen Sonderfällen könne die neue Nummer ein Vorteil sein - beispielsweise beim Umzug in ein anderes Bundesland oder bei Selbstständigen. Dann könnte man eventuell schneller erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden so lange gespeichert, bis sie die Finanzbehörden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr brauchen.
Sie werden erst 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen gelöscht.

Warum wird der Zahlencode bereits an Neugeborene vergeben?
Laut Einkommensteuergesetz erhält jede "natürliche Person", also auch ein Säugling, eine solche Nummer.
"Kinder erhalten bereits diese Nummer, weil sich der Fiskus nicht sicher ist, ob bei ihnen auch schon Einkünfte anfallen", so Fuhrmann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern auf ihre Kinder steuerrechtlich ein Vermögen übertragen haben, mit dem Einkünfte erzielt werden.
Ohne Identifikationsnummer könnten solche Fälle kaum festgestellt werden.

Dürfen auch andere Behörden den Zahlencode benutzen?
Nein. Er ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine Ausnahme stellen die Rentenversicherungsträger dar. Wer eine Rente oder andere Leistungen bezieht, dessen Steuer-ID wird auch für die Übermittlung der Rentenbezüge verwendet. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.
Bei einem Missbrauch außerhalb von Behörden kann eine Geldbuße von bis zu 10 000 Euro verhängt werden.

Wann müssen Bürger die ID angeben?
Bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden. Der Steuerzahler sollte dennoch in der Übergangszeit - also bis Ende des Jahres - die alte und neue Nummer angeben, damit die Umstellung in den Finanzämtern erleichtert wird.
Wer noch keine neue Nummer erhalten hat, gibt seine bisherige Steuernummer an.

Wie verhalte ich mich bei Zahlungen an das Finanzamt?
Hat die Behörde einen Überweisungsträger mit der bisherigen Steuernummer geschickt, sollte diese nicht durch die Steuer-ID ersetzt werden. Bei Online-Überweisungen sollen Bürger die Angaben zum Verwendungszweck übernehmen.

Was mache ich, wenn ich im Mitteilungsschreiben Fehler entdecke?
Falls in dem Schreiben, das jeder Bürger bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres erhält, Fehler vorhanden sind, muss sich der Betroffene an das Finanzamt wenden. Dazu findet er im Schreiben selbst eine Rücksendeadresse der für ihn zuständigen Behörde. Hier können die Daten korrigiert und an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Was ändert sich für Selbstständige?
Unternehmer erhalten zusätzlich zur Steuer-ID eine sogenannte Wirtschaftsidentifikationsnummer, die für betriebliche Steuern verwendet wird. Bis der Freiberufler diese erhält, kann er unter anderem für Umsatz- und Gewerbesteuer die bisherige Steuernummer benutzen.

Wo kann ich mich weiter informieren?
Detaillierte Informationen gibt es im Internet oder beim steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der
Telefonnummer: 01805/43783837 www.identifikationsmerkmal.de

Die Steuererklärung wird durch die neuen Nummern nicht einfacher - sie hilft nur den Ämtern.