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Die neue Steuer-Nummer
Wissenswertes über die
neue Steuer-Nummer
KOPIE!!!
QUELLE> Artikel: Magazin Kölner Stadt-Anzeiger
vom 27.08.2008 VON JUSTINE
KOCUR
Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern
per Post die neuen Steuer-Identifikationsnummern – kurz
"Steuer-ID".
Damit folgt Deutschland dem Beispiel vieler Nachbarn in der
Europäischen Union und modernisiert das
Besteuerungsverfahren.
Da jeder Bundesbürger eine solche Nummer erhält, dauert
die Versendung bis Ende dieses Jahres.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Neuerung.
Was ist die
Steuer-ID?
Die Steuer-ID besteht aus einem elfstelligen Zahlen-Code aus zehn
Ziffern und einer Extraprüfzahl. In der Nummern-Kombination
werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag
und Ort der Geburt, Geschlecht,gegenwärtige oder letzte
bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde und
Sterbetag verschlüsselt > So kann eine korrekte Zuordnung
erfolgen.
Weitere Daten werden nicht gespeichert.
Die Nummer bleibt der Person ihr Leben lang zugeordnet.
Warum wird die Nummer
eingeführt?
"Die Finanzämter wollen jeden Steuerpflichtigen steuerlich
erfassen", sagt Claas Fuhrmann, Fachanwalt für Steuerrecht aus
Köln. Mit den bisherigen Steuer-Nummern-Systemen sind
Steuerpflichtige nicht eindeutig identifizierbar. So macht schon
eine andere Schreibweise des Namens - zum Beispiel Ulrich statt
Ullrich - eine eindeutige Identifikation unmöglich. Das soll
sich mit der neuen Nummer ändern. Die bleibt auch nach einem
oder mehreren Umzügen oder bei Namensänderungen erhalten.
Laut Bundesministerium für Finanzen wird so Bürokratie
abgebaut, zudem könnten Anträge und
Steuererklärungen schneller bearbeitet, Leistungsmissbrauch
sowie Steuerbetrug dagegen wirksamer bekämpft werden.
Bringt die Steuer-ID eine
Vereinfachung für den Bürger?
Fachanwalt Claas Fuhrmann rechnet nicht damit. Denn die Steuer-ID
gilt zunächst nur für die Einkommenssteuer. Für alle
anderen Steuerarten wie die Kfz- oder die Grundsteuer werden die
bisherigen Steuernummern verwendet. Im Grunde ändert sich also
nur die Nummer, nicht aber die Vorgehensweise bei der
Steuererklärung. "Das Problem ist, dass unter dem Zahlen-Code
nicht alle Steuerarten vereinigt sind. In der Übergangszeit
könnte es für den Steuerzahler deshalb eher
aufwändiger als einfacher werden", sagt Fuhrmann. Lediglich in
einigen Sonderfällen könne die neue Nummer ein Vorteil
sein - beispielsweise beim Umzug in ein anderes Bundesland oder bei
Selbstständigen. Dann könnte man eventuell schneller
erfasst werden.
Wie lange werden die Daten
gespeichert?
Die Daten werden so lange gespeichert, bis sie die
Finanzbehörden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
nicht mehr brauchen.
Sie werden erst 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen
gelöscht.
Warum wird der Zahlencode
bereits an Neugeborene vergeben?
Laut Einkommensteuergesetz erhält jede "natürliche
Person", also auch ein Säugling, eine solche Nummer.
"Kinder erhalten bereits diese Nummer, weil sich der Fiskus nicht
sicher ist, ob bei ihnen auch schon Einkünfte anfallen", so
Fuhrmann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eltern auf ihre
Kinder steuerrechtlich ein Vermögen übertragen haben, mit
dem Einkünfte erzielt werden.
Ohne Identifikationsnummer könnten solche Fälle kaum
festgestellt werden.
Dürfen auch andere
Behörden den Zahlencode benutzen?
Nein. Er ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der
Finanzverwaltung beschränkt. Eine Ausnahme stellen die
Rentenversicherungsträger dar. Wer eine Rente oder andere
Leistungen bezieht, dessen Steuer-ID wird auch für die
Übermittlung der Rentenbezüge verwendet. Eine
anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise
zulässig.
Bei einem Missbrauch außerhalb von Behörden kann eine
Geldbuße von bis zu 10 000 Euro verhängt werden.
Wann müssen
Bürger die ID angeben?
Bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen
gegenüber Finanzbehörden. Der Steuerzahler sollte dennoch
in der Übergangszeit - also bis Ende des Jahres - die alte und
neue Nummer angeben, damit die Umstellung in den Finanzämtern
erleichtert wird.
Wer noch keine neue Nummer erhalten hat, gibt seine bisherige
Steuernummer an.
Wie verhalte ich mich bei
Zahlungen an das Finanzamt?
Hat die Behörde einen Überweisungsträger mit der
bisherigen Steuernummer geschickt, sollte diese nicht durch die
Steuer-ID ersetzt werden. Bei Online-Überweisungen sollen
Bürger die Angaben zum Verwendungszweck übernehmen.
Was mache ich, wenn ich im
Mitteilungsschreiben Fehler entdecke?
Falls in dem Schreiben, das jeder Bürger bis spätestens
31. Dezember dieses Jahres erhält, Fehler vorhanden sind, muss
sich der Betroffene an das Finanzamt wenden. Dazu findet er im
Schreiben selbst eine Rücksendeadresse der für ihn
zuständigen Behörde. Hier können die Daten
korrigiert und an das Bundeszentralamt für Steuern
übermittelt werden.
Was ändert sich
für Selbstständige?
Unternehmer erhalten zusätzlich zur Steuer-ID eine sogenannte
Wirtschaftsidentifikationsnummer, die für betriebliche Steuern
verwendet wird. Bis der Freiberufler diese erhält, kann er
unter anderem für Umsatz- und Gewerbesteuer die bisherige
Steuernummer benutzen.
Wo kann ich mich weiter
informieren?
Detaillierte Informationen gibt es im Internet oder beim
steuerlichen Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern
unter der
Telefonnummer: 01805/43783837
www.identifikationsmerkmal.de
Die Steuererklärung wird
durch die neuen Nummern nicht einfacher - sie hilft nur den
Ämtern.