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Leistungsangebot im Einzelnen

Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen

Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den Kreisgeschäftsstellen in sozialrechtlichen Fällen vor allen deutschen Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten.
Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und Berufungen.

Die Rechtsbereiche im Einzelnen:

Behindertenrecht

  • Anerkennung von Behinderungen
  • Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung, Freifahrt, Steuervergünstigungen)
  • Zustimmungsverfahren Kündigung
  • Rehabilitation

Rentenrecht

  • Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwen-/Waisenrente
  • Übergangsregelungen
  • Auslandsrente
  • Rentenrechtliche Zeiten
  • Zusatzversorgung
  • Steuerliche Auswirkungen

Berufsgenossenschaft

  • Rente
  • Verletztengeld
  • Reha-Maßnahmen
  • Berufskrankheiten

Sozialhilfe

  • Leistungsmöglichkeiten
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger

Pflegeversicherung

  • Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
  • Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Reha-Maßnahmen der Pflegekassen

Krankenversicherung

  • Krankenversicherung der Rentner
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Härtefälle/Überforderungsklausel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Krankengeld

Leistungen des Arbeitsamtes

  • Arbeitslosengeld/-hilfe
  • Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
  • Sperrzeiten
  • Insolvenzausfallgeld

Sonstige Bereiche

  • Opferentschädigungsgesetz
  • Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Kindergeld

Terminvereinbarungen erfolgen über die Kreisverbandsstellen.
Außerdem stehen unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort, den Mitgliedern in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können, zur Seite.
Sie zeigen Lösungswege auf und vermitteln sie bei Bedarf an die zuständige Rechtsberatung unserer Kreisverbandsstellen.

Anwaltsberatung

In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.
Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:

  • Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
  • Miet- oder Erbrecht
  • Abfassung eines Testamentes
  • Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

Quelle: Teilentnahme aus vdk.de

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