Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen
Sozialjuristinnen und -juristen in den Kreisgeschäftsstellen
in sozialrechtlichen Fällen vor allen deutschen Behörden,
Verwaltungen und Gerichten vertreten.
Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch
Widersprüche, Klagen und Berufungen.
Die Rechtsbereiche im
Einzelnen:
Behindertenrecht
Anerkennung von Behinderungen
Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B.
Gehbehinderung, Freifahrt,
Steuervergünstigungen)
Zustimmungsverfahren Kündigung
Rehabilitation
Rentenrecht
Altersrente für
Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
Erwerbsminderungsrente
Witwen-/Waisenrente
Übergangsregelungen
Auslandsrente
Rentenrechtliche Zeiten
Zusatzversorgung
Steuerliche Auswirkungen
Berufsgenossenschaft
Rente
Verletztengeld
Reha-Maßnahmen
Berufskrankheiten
Sozialhilfe
Leistungsmöglichkeiten
Anrechnung von Einkommen und
Vermögen
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Pflegeversicherung
Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
Krankenversicherung
Krankenversicherung der Rentner
Heil- und Hilfsmittel
Härtefälle/Überforderungsklausel
Häusliche Krankenpflege
Krankengeld
Leistungen des Arbeitsamtes
Arbeitslosengeld/-hilfe
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
Sperrzeiten
Insolvenzausfallgeld
Sonstige Bereiche
Opferentschädigungsgesetz
Kriegsopferversorgung/-fürsorge
Kindergeld
Terminvereinbarungen erfolgen über die
Kreisverbandsstellen. Außerdem stehen unsere
ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort, den
Mitgliedern in allen Fragen des täglichen Lebens, die im
Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten
können, zur Seite.
Sie zeigen Lösungswege auf und vermitteln sie bei Bedarf an
die zuständige Rechtsberatung unserer
Kreisverbandsstellen.
Anwaltsberatung
In zivilrechtlichen
Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig
werden. Beispiele für solche
Rechtsgebiete sind: