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Leistungsangebot im Einzelnen
Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen
Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den Kreisgeschäftsstellen in sozialrechtlichen Fällen vor allen deutschen Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten.
Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und Berufungen.
Behindertenrecht
- Anerkennung von Behinderungen
- Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung, Freifahrt, Steuervergünstigungen)
- Zustimmungsverfahren Kündigung
- Rehabilitation
Rentenrecht
- Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
- Erwerbsminderungsrente
- Witwen-/Waisenrente
- Übergangsregelungen
- Auslandsrente
- Rentenrechtliche Zeiten
- Zusatzversorgung
- Steuerliche Auswirkungen
Berufsgenossenschaft
- Rente
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Berufskrankheiten
Sozialhilfe
- Leistungsmöglichkeiten
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Pflegeversicherung
- Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
- Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Heil- und Hilfsmittel
- Härtefälle/Überforderungsklausel
- Häusliche Krankenpflege
- Krankengeld
Leistungen des Arbeitsamtes
- Arbeitslosengeld/-hilfe
- Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
- Sperrzeiten
- Insolvenzausfallgeld
Sonstige Bereiche
- Opferentschädigungsgesetz
- Kriegsopferversorgung/-fürsorge
- Kindergeld
Terminvereinbarungen erfolgen über die Kreisverbandsstellen.
Außerdem stehen unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort, den Mitgliedern in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können, zur Seite.
Sie zeigen Lösungswege auf und vermitteln sie bei Bedarf an die zuständige Rechtsberatung unserer Kreisverbandsstellen.
In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.
Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
- Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
- Miet- oder Erbrecht
- Abfassung eines Testamentes
- Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Quelle: Teilentnahme aus vdk.de