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Sozialrechtsberatung
Der Ortsverband ist ab den 04.01.2023 an jeden Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr wieder geöffnet für Fragen im Sozialrecht. Persönliche juristische Beratungen können in Emmerich noch nicht stattfinden, sondern an einem anderen Ort, z.B. in Kleve oder in Rheinberg, nur mit Termin, den Sie beim VdK Kreisverband am Niederrhein in Rheinberg telefonisch anfragen können: 02843 - 95 920.
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
- Muster Widerspruch (21.0 KB, DOCX-Datei)
- Muster Klageeinlegung (19.9 KB, DOCX-Datei)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Bescheid fristwahrend Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereich haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit ihrem Kreisverband in Verbindung setzen.
Termine Sozialrechtsberatung
Weitere Außensprechstunden des Kreisverbandes am Niederrhein an folgenden Standorten: