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Steuerpflicht durch eine Rentenerhöhung ?

Tipps vom Steuerring
Rentenerhöhung: plötzlich steuerpflichtig?

Viele Empfänger freuten sich im Juli 2017 über die Rentenanpassung. Aber Achtung: Mit jedem Euro mehr Rente sind gleichzeitig auch mehr Senioren verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Ob und wie viel Rente versteuert werden muss, hängt von der Höhe des Gesamteinkommens und vom Jahr des Renteneintritts ab. Die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet Rudolf Gramlich vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring), dem Kooperationspartner des VdK NRW.

Warum werden Renten überhaupt besteuert?
Gramlich: Renten zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften – so wie alle anderen Einkünfte, die man beispielsweise aus Arbeit oder Vermietung hat. Ob auf die Rente tatsächlich eine Steuer zu zahlen ist, hängt aber vom Einzelfall ab.

Worauf kommt es dabei an?
Gramlich: Es ist zunächst wichtig, seit wann die Rente gezahlt wird. Dieser Zeitpunkt bestimmt jenen Rentenanteil, der steuerpflichtig ist – den sogenannten Besteuerungsanteil. Letzterer wurde im Alterseinkünftegesetz neu geregelt: Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die 2005 oder früher begonnen haben, sind demnach 50 Prozent der Renten steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil steigt dann für jeden neuen Rentenjahrgang an – in 2040 schließlich wird für Neurentner die volle Rente besteuert. Wer seit 2017 in Rente ist, muss 74 Prozent versteuern, und für Neurentner des Jahres 2018 beträgt der Besteuerungsanteil 76 Prozent.

Wie wird die Mütterrente, die seit 1. Juli 2014 gezahlt wird, versteuert?
Gramlich: Für die Mütterrente gilt der gleiche Besteuerungsanteil wie für die Altersrente.

Also bestimmt nur der Besteuerungsanteil die zu zahlende Steuer?
Gramlich: Noch nicht ganz. Man zieht von den steuerpflichtigen Renteneinnahmen die Vorsorgeaufwendungen ab, wie beispielsweise Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Kommt man dann unter den Grundfreibetrag, sind keine Steuern zu zahlen.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?
Gramlich: Er liegt 2017 bei 8.820 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 17.640 Euro für Ehepaare.

Und wenn man den Grundfreibetrag nicht unterschreitet?
Gramlich: Dann sollte man prüfen, welche weiteren Aufwendungen geltend gemacht werden können. Das sind unter anderem Zuzahlungen für Medikamente, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden.

Was ist, wenn ein Rentner noch andere Einkünfte hat?
Gramlich: Dann kann schnell eine Steuerzahlung anstehen! Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Zinsen oder Vermietungseinkünfte vorliegen. Ebenso wenn bei Ehepaaren ein Partner bereits Rente bezieht und der andere noch arbeitet.

Was ist für Sie das Hauptproblem der Rentensteuer?
Gramlich: Obwohl das Thema schon viel in den Medien besprochen wurde, wissen viele Rentner überhaupt nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Kommt dann Post vom Finanzamt, ist das Entsetzen groß.

Was passiert, wenn trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung eingereicht wird?
Gramlich: Dann kann das Finanzamt zu Steuernachzahlungen auffordern. Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlungen – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt. Steuernachzahlungen werden mit 6 Prozent jährlich verzinst. Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich also beraten lassen - zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater.

Interview: Vivien von Boscamp

Unterstützung durch den Steuerring

Der Steuerring ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine und verfügt über mehr als 1.100 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft unterstützt der Verein Rentner und Pensionäre in allen Steuerangelegenheiten. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite (www.steuerring.de) oder unter der Rufnummer (08 00) 9 78 48 00.

An jeden ersten Mittwochnachmittag im Monat wird von 14.00 bis 16.00 Uhr im Ortsverband Emmerich eine Steuerberatung im Niederländischen Steuerrecht durch Franz Maus angeboten. Er macht das ehrenamtlich.
Für eine Beratung wird eine vorherige Terminabsprache dringend empfohlen.
Franz Maus: 0171 / 831 6454


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