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Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Hier eine Auflistung der am Meisten gebräuchlichen Merkzeichen:
aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
B — berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln
RF — berechtigt zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages um 2/3 auf Antrag
Bl — Blindheit
Gl — Gehörlosigkeit
TBl — Taubblindheit
G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
H — Hilflosigkeit, berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (nicht im Sinne des SGB XII)

Die Merkzeichen G, Gl, aG oder H berechtigen in Verbindung mit dem Beiblatt mit Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

Eine Gesamtliste und weitere Informationen finden Sie auf der VDK - Seite Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

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