Sozialverband VdK - Ortsverband Ebsdorfergrund
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ausführlicher Bericht zu Infoveranstaltung

Patientenverfügung - Betreuungsverfügung - Vorsorgevollmacht
3 wichtige Instrumente, die einiges entscheiden können, wenn man selbst dies nicht mehr kann!

Der VdK-Ortsverband Ebsdorfergrund lud zu diesen Themen zu einer Infoveranstaltung nach Wittelsberg ins Gasthaus Nau ein. Referent war der stellvertretende Vorsitzende des VdK-Kreisverbandes Klaus-Dieter Weidemüller, der eine Übersicht und die Vernetzung der 3 Verfügungen bzw. Vollmachten erklärte.
Im Krankheits- oder Pflegefall dürfen Ehegatten oder nahe Verwandte nicht automatisch die Rechte des Betroffenen vertreten. Dies kann und sollte man aber festlegen:

  • Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Festlegungen für die ärztliche Behandlung für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden oder sich nicht mehr äußern können. Auch sollte man die Patientenverfügung regelmäßig, etwa alle ein bis zwei Jahre, und bei einer neu auftretenden schweren Erkrankung überprüfen und dies schriftlich auf der Patientenverfügung vermerken. Wichtig ist einen Hinweis auf eine solche Verfügung im Portemonnaie zu haben, damit der Arzt entsprechend reagieren kann. Einige Teilnehmer haben bereits eine Patientenverfügung, waren jedoch überrascht, dass Sie diese ungefähr alle 2 Jahre aktualisieren sollten. Auch kann in einer Patientenverfügung schon auf den Organspendeausweis hingewiesen werden.
  • In der Vorsorgevollmacht können Angelegenheiten wie Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, z.B. Angabe des Pflegeheims, Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht geregelt werden. Die Vollmacht sollte über den Tod hinaus erteilt werden, damit der Bevollmächtigte z. B. noch die Wohnung auflösen oder für die Beerdigung Sorge tragen kann. Für Kontovollmachten sollten allerdings die Formulare des Kreditinstituts verwendet werden.
  • Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene regeln, wer (oder wer auf keinen Fall) zum Betreuer bestellt werden soll. Der Benannte wird aber erst durch die Bestellung durch das Gericht zum Betreuer, d.h. die Verfügung muss dort vorliegen.

25 Interessierte, davon ca. die Hälfte VdK-Mitglieder, hörten interessiert zu und stellten viele Fragen. Einige hatten bereits eine Patientenverfügung erstellt, für andere waren die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht Neuland. Gefragt wurde auch nach dem Organspendeausweis. Wenn man diesen hat, sollte dies in der Patientenverfügung vermerkt sein.
Alle Teilnehmer nahmen gerne das vom VdK bereitgestellte Infomaterial mit, zu jeder Verfügung bzw. Vollmacht eine Erklärung und ein entsprechendes Musterformular.
Zusätzlich gab es auch Infos zur Arbeit des Sozialverbandes VdK, der Beratungen und Hilfestellung in sozialrechtlichen Angelegenheiten gibt. Nähere Informationen sind bei der Vorsitzenden Ursula Grau (Tel: 06424 / 923793) oder im Internet unter www.vdk.de/ov-ebsdorfergrund erhältlich.

Am Ende der Veranstaltung wies Bianca Hoß, Assistentin der VdK-Geschäftsstelle Marburg, noch auf die nächste Veranstaltung des OV Ebsdorfergrund am autofreien Sonntag im September hin. Neben einem Infostand wird es wie im letzten Jahr auch einen Luftballonwettbewerb für Kinder geben, bei dem tolle Preise zu gewinnen sind. Als besondere Attraktion konnten wir den VdK-Info-Bus organisieren. Bei seiner Info-Bustour durch Hessen und Thüringen macht er Halt in Ebsdorf. Ein Bus mit dem auch Rollstuhlfahrer reisen können. Dieser Reisebus kann besichtigt und der Reisedienst des VdK dazu befragt werden.
Jede/r Interessierte ist herzlich eingeladen vorbeizuschauen, ob zu Fuß oder mit dem Rad.

Hinweis / Hintergrund: Wer sich näher mit den Themen der Infoveranstaltung beschäftigen möchte kann ergänzend bei der Vorsitzenden Ursula Grau in Ebsdorf (Tel: 06424 / 923793) folgende sehr informativen Broschüren des Hessischen Ministeriums erhalten:

  • Die umfangreiche Broschüre Betreuungsrecht erläutert die Instrumente, mit deren Hilfe Sie selbstbestimmt vorsorgen können und stellt die wesentlichen Inhalte der rechtlichen Betreuung, einschließlich des rechtlichen Verfahrens und der Aufgaben der betreuenden Personen dar.
  • Die Notfallmappe enthält Formulare, auf denen Sie Informationen eintragen können, die in einem Notfall von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinische Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen, bestehende Verträge, Versicherungen u.v.m.

Bianca Hoß

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