Sozialverband VdK - Ortsverband Durlach und Aue
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Wichtige Informationen

Neues bei der Pflege ab Januar 2015
Sozialverband VdK rät Betroffenen und Pflegenden sich genau zu informieren

Am 1. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz mit seiner ersten Stufe in Kraft.
Auch wenn das Gesetz deutlich hinter den Erwartungen des Sozialverbandes VdK
zurückbleibt, bringt diese erste Stufe der Pflegereform dennoch Verbesserungen der
bisherigen Pflegeversicherungsleistungen. So steigen ambulante und stationäre
Leistungen um durchschnittlich rund vier Prozent. Außerdem gibt es ganz neue Leistungen,
beispielsweise für Demenzkranke oder für pflegende Angehörige.

Um seine Rechte auch tatsächlich wahrnehmen zu können, empfiehlt der Sozialverband
VdK Baden-Württemberg den Pflegebedürftigen, ebenso wie den Pflegepersonen, sich
genau zu informieren. Insbesondere sollten sie prüfen, ob sie Pflegeversicherungsleistungen
erstmals beantragen können. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
werden in aller Regel nicht automatisch ,quasi von Amts wegen' gewährt", betont der
Sozialverband VdK.

Der VdK verweist auf die 48 Pflegestützpunkte im Lande, die Auskunft über die jeweiligen
Leistungsvoraussetzungen geben. Dort erhalte man zudem Hilfe bei der Antragstellung.
Die Anträge seien an die Pflegekasse zu richten, bei der der Betroffene auch krankenversichert ist.
Die Kassen stünden, so der VdK, in der Regel ebenfalls für Detailauskünfte parat und hielten
oft Informationsbroschüren zum neuen Pflegestärkungsgesetz in gedruckter oder in digitaler
Form auf den Internetseiten bereit. Zudem würden die Leistungen vom Bundesgesundheits-
ministerium unter vvww.bmg.Mnd. de aufgelistet.

Der VdK verweist des Weiteren auf seine VdK-Servicestellen in Baden-Württemberg
(Adressen unter www.vdk-bawue.de). Die gut 220 000 Mitglieder im Lande könnten
zudem sozialrechtliche Vertretung durch die 44 baden-württembergischen VdK-Sozial-
rechtsreferenten in Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren erhalten.
Beispielsweise beim Streit um gesetzliche Pflegeversicherungsleistungen.

Stuttgart, 2. Januar 2015

Für Menschen mit Handicap
Für viele Behinderte ist es schwierig, in Karlsruhe behindertengerechte Einrichtungen wie Parkplätze, Toiletten, Ampeln, öffentliche Fernsprecher, Höranlagen etc.zu finden.Die Stadt Karlsruhe hat aber eine sehr gute Internetseite für Menschen mit Behinderung (Stand 1999):
Menschen mit Behinderungen in karlsruhe . Klicken Sie dann auf den Link: Projekt "Barrierefreie Stadt Karlsruhe".
Hier können Sie von zu Hause aus Ihren Besuch in der Stadt vorher vorbereiten.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Behindertenkoordinatorin Frau Warth-Loos, Telefon 0721-133-5022.

Hotelführer für Rollifahrer
Wer mit dem Rollstuhl auf Reisen geht, ist auf barrierefreie Unterkünfte angewiesen. Seit vielen Jahren gibt "Handicapped-Reisen" einen guten Überblick über barrierefreie Hotels, Gasthöfe und andere Unterkünfte. So beschreibt der aktuelle Ratgeber auf 440 Seiten rollstuhlgerechte Urlaubsdomizile in Deutschland und Europa. Außerdem gibt es Informationen über barrierefreie Ausflugsmöglichkeiten, Restaurants oder über Strände, die mit dem Rollstuhl zugänglich sind. Des Weiteren finden sich in dem umfangreichen Rolli-Reiseratgeber Angaben zu etwaigen höhenverstellbaren Betten, Notrufsystemen, Hilfsmitteln oder Pflegediensten im Urlaubsdomiziel. Erhältlich ist das Handbuch im Buchhandel oder direkt beim Escales-Verlag, Telefon (0 78 41) 6 84 11 33.

Herbstzeit ist Wanderzeit - auch mit dem Rollstuhl! 26.08.2013
Gerade im Herbst unternehmen viele Menschen gerne Wanderungen und
genießen die besonderen Naturerlebnisse in dieser Jahreszeit. Damit
auch Menschen im Rollstuhl, Eltern mit Kinderwägen und Benutzer von
Rollatoren unbeschwert Wanderungen unternehmen können, sammelt und
veröffentlicht der Landesverband für Menschen mit Körper und
Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg bereits seit 1998 entsprechende
Wandertipps und trägt so zur Inklusion bei. Im April 2013 wurde das
Wanderprojekt dieses Verbands auf der virtuellen Landkarte der
inklusiven Beispiele als gutes Praxisbeispiel eingetragen und vom
Behindertenbeauftragen der Bundesregierung sowie von dem
Inklusionsbeirat der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der
UN-Konvention gewürdigt. Die Touren, die der Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte unter www.rollstuhlwandern-in-bw.de
veröffentlicht, werden zuvor einem "Barriere-Check" unterzogen. Sie
enthalten auch Angaben zur Schwierigkeit der Strecke und zu den
Anforderungen an Rolli-Nutzer und Begleitperson.

In allen sozialrechtlichen Angelegenheiten berät der Sozialverband VdK im Rahmen seiner Sprechstunden und Außensprechtage. Mitglieder werden auch bei sozialrechtlichen Streitfällen juristisch vertreten.

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