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Thema des Monats September 2013: Arzneimittelrecht und Arzneimittelsicherheit
Damit Krankheiten und Beschwerden geheilt, gelindert oder verhindert werden können, bedarf es umfassender Hilfe. Während der behandelnde Arzt die Therapie festlegt, sorgen die anderen Berufsgruppen des Gesundheitswesens, wie beispielsweise die Pflegekräfte oder Physiotherapeuten, für die notwendige therapeutische Unterstützung. Neben den Heil- und Hilfsmitteln sind Arzneimittel fester Bestandteil der Heilbehandlung, Rehabilitation und Vorsorge.
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker". Dieser Satz gilt auch für das Thema Arzneimittelsicherheit. Da die Auswirkungen der Einnahme von Patient zu Patient verschieden sind, sollten die Anwendung und Dosierung mit dem behandelnden Arzt genau abgeklärt und gegebenenfalls bei dem Apotheker auch hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen nochmals erfragt werden.
In einem funktionierenden Gesundheitssystem sollten den Versicherten die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig dürfen die hohen Kosten im Rahmen der Arzneimittelherstellung nicht zu Lasten der Versicherten gehen, indem die Beitragslast der gesetzlichen Krankenversicherung in unvertretbarer Weise erhöht wird.
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