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Thema des Monats Mai 2013: Beitragspflicht betrieblicher Altersvorsorge
Einleitung
Der Sozialverband VdK hat mehrere Musterstreitverfahren vor dem Bundessozialgericht geführt, inwieweit auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Wir beleuchten die Voraussetzungen für eine Beitragspflicht auf Leistungen aus Direktversicherungen, Betriebsrenten und Pensionskassen näher und zeigen Besonderheiten für andere Versorgungsbezüge auf.
Weitere Details finden Sie unter der VdK-Internetseite unseres Landesverbandes Rheinland-Pfalz:
Beitragspflicht betrieblicher Altersvorsorge
Das Thema des Monats Mai einschließlich weiterer Informationen gibt es auf der Internetseite des VdK zum Herunterladen als PDF-Datei oder auch als Mappe in der Kreisgeschäftsstelle in Altenkirchen.