Sozialverband VdK - Ortsverband Bühl/Kilchberg
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Aktuelles

Vorzeitige Rente bei Behinderung
Neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“


In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Von diesen acht Millionen sind über eine Million erwerbstätig, so die Bundesagentur für Arbeit. Was viele nicht wissen: Für diese Gruppe gibt es eine besondere Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Hier im Video spricht VdK-Jurist Ronny Hübsch über die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Voraussetzungen und die finanziellen Auswirkungen auf die Rentenhöhe.

Hier der Link da zu https://www.youtube.com/watch?v=WYXb7RG3xL8

(Info VdK Zeitschrift 27-0-2-2024)

Hier ein interessanter Link zum EU-Behindertenausweis.

www.greens-efa.eu/opinions/der-eu-behindertenausweis

Änderungen im Jahr 2024 Info vom VdK

www.filrcast.de/api/view.php?mmcmid=c0j8qwz2p4xuoh93sn6y51a7leibmf-0223-2o4trbqax8

(Info vom 09.01.2024)

VdK informiert: VdK-Film „Fünf von uns“ | Hilfsmittel erfolgreich beantragen | Sorge über
Einschränkung von Notdiensten

Hier der Link zu der Seite

www.filrcast.de/api/view.php?mmcmid=h0l4o2ipzmtgnfx3scu1v8ry5qj6wa-0929-ti98vyrphg
(Info VdK vom 24.11.2023)

Aktuelles aus dem Gericht zwecks EWR- Rente.

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Siehe Link https://www.vdk.de/deutschland/

Siehe Link EM-Renten:

Newsletter des BMAS vom 12. Mai 2023
Wenn Sie dem Link folgen, kommen Sie auf eine Word - Seite. Hier klicken Sie
"Artikel jetzt lesen " an und werden dann
automatisch auf diese Seite verwiesen.

(Info: Pressemitteilung von BAMS am 12.05.2023)

Aktuelles zum Thema Pflegeheim

https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/pflege/86428/vorsicht_ist_geboten
(Info VdK vom 31.03.2023)

Wenn Sie diesen Link anklicken, sind Sie immer über die neusten Infos vom
VdK informiert über Pflege, Rente sowie über die Pflege und deren
Auswirkungen und wie man Hilfsmittel beantragen kann.

https://www.vdk.de/bawue/pages/aktuelles/aktuelles/64198/newsletter

Änderungen ab den 01.01.2023

Bitte beachten Sie außerdem: Ab 1. Januar 2023 ändern sich die
Beratungszeiten der VdK-Patientenberatung in Stuttgart!

Die neuen Öffnungszeiten sind:

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

1. Januar 2023 für gesetzlich
Versicherte sowie für Verbraucherinnen
und Verbraucher ändert. Die neuen Regelungen betreffen
folgende Bereiche:

Kindergeld und Kindergeldzuschlag
Kinderkrankengeld
Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen
Midijobs
Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung
Wohngeld
Elektronische AU (eAU) für Arbeitgeber

Unter diesem Link mehr Informationen.

https://www.vdk.de/bawue/pages/aktuelles/vdk-zeitung/86026/sozialrecht_neue_regelungen_2023

(Info VdK vom 21.12.2022)

Neue Info vom VdK

  • Info vom Vdk.docx (33.4 KB, DOCX-Datei)

    Ab 1.1.23 Anhebung der Kosten für Widerspruch und Klage.

(Info 05.12.2022)

Der neue Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung
gilt ab 2021 gelten. Dieser Pauschbetrag soll sich dann verdoppeln.

Haben Sie Probleme mit dem Herz? Dann nutzen
Sie den direkten Kontakt zu Herzspezialisten bei Ihnen vor Ort

Hier der Link zu der Seite

herzstiftung.de/termineplz.php?et_cid=9&et_lid=14535&et_sub=dh17-08

(Info:Deutsche Herzstiftung e.V. )

Bundesministerium für Gesundheit

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wird auf
lokale Servicenummern umgestellt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Erreichbarkeit seines
Bürgertelefons zum 1. Mai auf neue örtliche Rufnummern
umgestellt. Die Beraterinnen und Berater des Servicetelefons geben
unter den unten aufgeführten Nummern Auskunft zu den Themen
Kranken- und Pflegeversicherung und gesundheitliche Prävention.

Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung gibt Auskunft über
das Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen
Krankenversicherung. Dazu gehören Informationen
zum Versicherungsschutz, zum Krankengeld oder zu
ambulanten Kuren.

Telefon : 030 / 340 60 66 ? 01

Beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung werden Fragen zu
den Leistungen der Pflegeversicherung beantwortet.
Die Themenbereiche sind u.a. Kurzzeit- und Ver-hinderungspflege,
Einstufungsverfahren und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.

Telefon : 030 / 340 60 66 - 02

Bei Fragen zur gesundheitlichen Prävention bietet das Bürgertelefon Informationen zu
Präventionsmaßnahmen, die von den Krankenkassen bezahlt werden oder zum Thema
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

Telefon : 030 / 340 60 66 ? 03

Die Umstellung auf lokale Servicerufnummern erfolgt in mehreren Stufen, indem zu-nächst
die bisherigen Nummern parallel beibehalten werden und der Anrufer einen Hinweis auf die
neuen Nummern erhält.

Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es spezielle Angebote mit
eigenen Servicenummern.

Beratungsservice für Gehörlose / Telefax 030 / 340 60 66 ? 07

Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon 030 / 340 60 66 ? 08

Beratungsservice für Gehörlose / Schreibtelefon 030 / 340 60 66 - 09

Das Bürgertelefon des BMG erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr
und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik

Wussten Sie schon, dass Sie nach § 9 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht
bei der Auswahl Ihrer Reha- Klinik haben? Wenn Sie also eine bestimmte Reha- Klinik
bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich
ist hier die Formulierung: Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch,
ich möchte in das Reha - Zentrum / Kurhaus .......... in ...........
Man sollte bei der Antrags- Stellung das Reha - Zentrum oder das Kurhaus gleich mit
angeben. Wenn man auch noch Begründen kann warum man gerne in dieses Reha
Zentrum oder Kurhaus möchte, stehen die Chancen ganz gut das man dort auch hinkommt.

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