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Wie jede andere Vereinigung, so ist auch der VdK auf eine steigende Mitgliederentwicklung angewiesen, denn "Gemeinsamkeit macht stark". Ursprünglich als Interessenvertreter der Kriegsopfer gegründet, fühlen sich auch heute behinderte und chronisch kranke Menschen jeden Alters, Rentner und Senioren und fördernde Mitglieder beim VdK zu Hause. Jeder der Hilfe braucht oder sich sozial engagieren möchte, kann Mitglied werden.
Der Mitgliedsbeitrag liegt für
Hauptmitglieder derzeit bei € 5,00
monatlich, also gerade einmal 16 Cent pro Tag !
Ehegatten/ Lebensgefährten, Kinder,Schüler, Auszubildende
und Studenten zahlen nur die Hälfte des Regelbeitrags
lt. § 8 Verbandssatzung-Änderung es ist
jedoch ein Hauptmitglied erforderlich.
Neumitglieder ab Eintrittsdatum 1.1.2005 müssen den
jährlichen Mitgliedsbeitrag im Voraus in einer Summe bezahlen,
und zwar ausschliesslich im Lastschriftverfahren durch die
Mitgliederverwaltung des VdK-Landesverbandes.Im Jahr des Beitritts
wird der Gesamtmitgliedbeitrag anteilig im Voraus erhoben.
Änderung § 5 Landesverbandssatzung
Freiwilliger Austritt aus dem VdK Der freiwilige
Austritt kann nur durch eine schriftliche Austrittserklärung
erfolgen und zwar frühestens ein Jahr nach Erwerb der
Mitgliedschaft zum Schluss des Kalenderjahres, unter Einhaltung
einer vierteljährlichen Kündigungsfrist. Dies gilt
für alle Mitglieder.
eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge
ist lt. Verbandsatzung ausgeschlossen, dies gilt auch, wenn die
Mitgliedschaft durch Tod endet.
Mit bundesweit 1,5 Millionen Mitgliedern ist der Sozialverband VdK
die grösste gemein-
nützige und überparteiliche Selbsthilfeorganisation
für Menschen mit Behinderungen gleich welcher Art und
chronischen Krankheiten, für Kriegsopfer, Hinterbliebene sowie
Rentner.
Unser Ortsverband hatte per 1. Jan. 2012 einen Stand von 70
Mitglieder, im Jahre 2011 hatten wir einen Zugang durch 11
Neueintritte und 2 Sterbefälle und 3 Austritte zu
verzeichnen.
Es können alle Menschen mit und ohne Behinderung Mitglied im
VdK werden.
Weitere Informationen oder einen Aufnahmeantrag können Sie
bekommen vom
örtlichen Ortsvorsitzenden.
VdK Ortsverband Bönnigheim Rolf
Schweiher Eberhardstrasse 31
74357 Bönnigheim
Telefon + Fax 07143 / 25518
e-mail: Rolf.Schweiher[at]t-online.de
oder bei der
VdK Servicestelle Sozialrechtschutz gGmbH
Kurfürstenstrasse 9
71636 Ludwigsburg
Telefon 07141/925811
Fax 07141/928940
Informationen erhalten Sie auch beim Sozialverband VdK,
Baden-Württemberg
Tel.0711/61956-0 bzw. im Internet: www.vdk-bawue.de
Anschließend finden Sie das Anmeldeformular ab 2011 als PDF.