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Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen.
Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen
und -juristen in den Bezirksgeschäftsstellen in
sozialrechtlichen Fällen vor Behörden, Verwaltungen und
Gerichten vertreten. Dies beinhaltet sowohl schwierige
Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und
Berufungen.
Die Rechtsbereiche im Einzelnen:
Anerkennung von Behinderungen
Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung,
Freifahrt, Steuervergünstigungen)
Zustimmungsverfahren Kündigung
Rehabilitation
Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
Erwerbsminderungsrente
Witwen-/Waisenrente
Übergangsregelungen
Auslandsrente
Rentenrechtliche Zeiten
Zusatzversorgung
Steuerliche Auswirkungen
Rente
Verletztengeld
Reha-Maßnahmen
Berufskrankheiten
Grundsicherung im Alter
Leistungsmöglichkeiten
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Heranziehung Unterhaltspflichtiger
Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Reha-Maßnahmen der Pflegekassen
Krankenversicherung der Rentner
Heil- und Hilfsmittel
Härtefälle/Überforderungsklausel
Häusliche Krankenpflege
Krankengeld
Zuzahlungsbefreiung
Altersteilzeit
Arbeitslosengeld I und II
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
Sperrzeiten
Insolvenzausfallgeld
Kindergeldkasse
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Opferentschädigungsgesetz
Kriegsopferversorgung/-fürsorge
In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.
Für diese Fälle erteilen externe Rechtsanwälte unseres Vertrauens den Mitgliedern im Rahmen einer Erstberatung kostenlos Auskunft. Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung - durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtsschutzversicherungen anerkannt. Terminvereinbarungen erfolgen über die Bezirksgeschäftsstellen.
Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
Miet- oder Erbrecht,Abfassung eines Testaments
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Außerdem beraten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen vor Ort in den etwa 1.300 Ortsverbänden die
Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im
Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten
können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen,
übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder
Behördengängen und vermitteln sie bei Bedarf an die
zuständigen Juristen unserer Bezirksgeschäftsstellen.