Sozialverband VdK - Ortsverband Bischhausen
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Sozialrechtschutz
Bei uns werden Sie gut beraten

Rat und Hilfe in allen sozialen Fragen.
Unsere Mitglieder werden durch die hauptamtlichen Sozialjuristinnen und -juristen in den Bezirksgeschäftsstellen in sozialrechtlichen Fällen vor Behörden, Verwaltungen und Gerichten vertreten. Dies beinhaltet sowohl schwierige Antragstellungen, als auch Widersprüche, Klagen und Berufungen.

Die Rechtsbereiche im Einzelnen:

Behindertenrecht SGB IX

Anerkennung von Behinderungen
Geltendmachung von Nachteilsausgleichen (z. B. Gehbehinderung, Freifahrt, Steuervergünstigungen)
Zustimmungsverfahren Kündigung
Rehabilitation

Rentenrecht SGB VI

Altersrente für Schwerbehinderte/Frauen/Arbeitslose
Erwerbsminderungsrente
Witwen-/Waisenrente
Übergangsregelungen
Auslandsrente
Rentenrechtliche Zeiten
Zusatzversorgung
Steuerliche Auswirkungen

Berufsgenossenschaft

Rente
Verletztengeld
Reha-Maßnahmen
Berufskrankheiten

Sozialhilfe SGB XII

Grundsicherung im Alter
Leistungsmöglichkeiten
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Heranziehung Unterhaltspflichtiger

Pflegeversicherung SGB XI

Pflegestufen und ihre Voraussetzungen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Reha-Maßnahmen der Pflegekassen

Krankenversicherung SGB V

Krankenversicherung der Rentner
Heil- und Hilfsmittel
Härtefälle/Überforderungsklausel
Häusliche Krankenpflege
Krankengeld
Zuzahlungsbefreiung

Leistungen des Arbeitsamtes SGB III

Altersteilzeit
Arbeitslosengeld I und II
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
Sperrzeiten
Insolvenzausfallgeld
Kindergeldkasse

Sonstige Bereiche

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Opferentschädigungsgesetz
Kriegsopferversorgung/-fürsorge

Anwaltsberatung

In zivilrechtlichen Fragen darf der Sozialverband VdK nicht beraten und tätig werden.

Für diese Fälle erteilen externe Rechtsanwälte unseres Vertrauens den Mitgliedern im Rahmen einer Erstberatung kostenlos Auskunft. Wird nach dieser "Erstberatung" ein weitergehendes Tätigwerden - etwa eine Vertretung - durch unseren Vertrauensanwalt - gewünscht, muss eine gesonderte Beauftragung mit eigenem Kostenrisiko erfolgen. Selbstverständlich werden dabei private Rechtsschutzversicherungen anerkannt. Terminvereinbarungen erfolgen über die Bezirksgeschäftsstellen.

Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:

Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
Miet- oder Erbrecht,Abfassung eines Testaments
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Außerdem beraten unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort in den etwa 1.300 Ortsverbänden die Mitglieder in allen Fragen des täglichen Lebens, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfen, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten zu Arzt- oder Behördengängen und vermitteln sie bei Bedarf an die zuständigen Juristen unserer Bezirksgeschäftsstellen.