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Mitgliedsbeiträge
Neue Beitragsstruktur ab 01. Januar 2017
Ab dem 01.01.2017 haben wir folgende Beitragsstruktur im VdK Baden-Württemberg:
Hauptmitglied: mtl. € 6,00 (jährlich € 72,-)
(Regelbeitrag)
Ehegatte/Lebensgefährte/Kind mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
(Halber Regelbeitrag)
Weitere Kinder mtl. € 1,50 (jährlich € 18,-)
(Viertel Regelbeitrag)
Eine Familie zahlt demnach
im Höchstfall – unabhängig
von der Anzahl der Kinder
die Mitglied im VdK sind: mtl. € 10,50 (jährlich € 126,-)
Mitglieder (auch Einzelmitglieder)
zahlen bis zur Vollendung
des 35. Lebensjahres: mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
(Halber Regelbeitrag)
Empfänger von Grundsicherung mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
im Alter oder bei Erwerbsminderung
nach SGB XII
Mitglieder, die jünger als 35 Jahre sind und bisher den vollen Regelbeitrag entrich-
ten, wurden automatisch auf den halben Regelbeitrag umgestellt.
Nach Erreichen der Altersgrenze wird das bisherige Jungmitglied zum nächsten fälli-
gen Zahlungstermin mit dem Regelbeitrag (mtl. € 6,-) weitergeführt.
Kinder sind wie bisher schon bis zum 18. Lebensjahr Kinder und danach u. U. bis
zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden und
damit kindergeldberechtigt sind.
Der Familienbeitrag für eine Familie in der der Ehemann und die Ehefrau (Lebensge-
fährtin) unter 35 Jahre alt sind, berechnet sich wie folgt:
Hauptmitglied (1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Ehegatte/LG (1/2 Regelbeitrag) mtl. € 3,00 (jährlich € 36,-)
Weitere Kinder (1/4 Regelbeitrag) mtl. € 1,50 (jährlich € 18,-)
Die Entrichtung des Beitrages ist vierteljährlich, halbjährlich und jährlich möglich. Mit-
glieder die derzeit im jährlichen Einzug sind, müssen die gewünschte Umstellung auf
einen anderen Einzugszyklus gegenüber der Mitgliederverwaltung des Landesver-
bandes anzeigen.