Sozialverband VdK - Ortsverband Beutelsbach
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Aktuelles

wiederkehrende Veranstaltungen

1 x im Monat treffen sich die Hobbykegler.
Wir sind eine gemischte Truppe und haben viel Spaß zusammen.
Jeder Interessierte ist auch hier willkommen, egal ob Mitglied oder nicht, der Spaß steht im Vordergrund.
Weitere Informationen hierzu unter 07151 690276 oder 07151 920410

Kommt einfach vorbei und habt Spaß mit uns

eine Bitte an unsere Mitglieder

Wir haben uns für dieses Jahr zur Aufgabe gemacht, die Kommunikationswege zu verbessern. Dazu gehört eine schnellere und umfassendere Information für unsere Mitglieder per E-Mail. Zugleich schonen wir damit die Umwelt, da wir Papier und Transportwege sparen.
Wir bitten alle Mitglieder, die einen E-Mail-Account haben und uns diesen noch nicht mitgeteilt haben, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Am schnellsten geht es mit einem kurzen E-Mail an eab-waiblingen@vdk.de , dann lassen wir Ihre E-Mail-Adresse in unserer Datenbank eintragen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe unseren CO2-Fußabdruck zu reduzieren!

Stichwort SOS-Dose

Sie haben eine SOS-Dose im Kühlschrank? Super! Vergessen Sie jedoch nicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die darin aufgeführten Informationen noch korrekt sind. Nur so kann die SOS-Dose wirklich im Notfall helfen.

aktuell

VdK-Präsidentin Bentele: „Skandalös, dass für viele Rollstuhlfahrer die Reise schon am Bahnhof endet“

* Bentele: „Wir brauchen zweckgebundenes Geld und klare Fristen für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV“
* Erhöhung der Regionalisierungsmittel ist ein Tropfen auf den heißen Stein

Der Bundestag entscheidet am heutigen Donnerstag über die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Die Länder sollen in diesem Jahr eine Milliarde Euro mehr für den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Bund erhalten. Zudem soll ab 2023 die jährliche Dynamisierungsrate der sogenannten Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent auf drei Prozent erhöht werden. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir begrüßen, dass zusätzliche Regionalisierungsmittel in den Ausbau des ÖPNV fließen sollen. Doch es kann nicht sein, dass bei allen Überlegungen um die Höhe und die Verwendung der Mittel die Barrierefreiheit fast keine Rolle spielt. Die Regierung muss jetzt endlich ernst machen mit dem versprochenen barrierefreien Umbau des ÖPNV.

Es ist skandalös, dass für viele Rollstuhlfahrer die Reise am Bahnhof schon zu Ende ist, weil die Gleise nur über Treppen zu erreichen sind. Das für viele attraktive 49-Euro-Ticket bleibt somit ein exklusives Angebot für junge und gesunde Menschen und hilft gerade nicht jenen, deren Mobilität ohnehin schon eingeschränkt ist.

Wir brauchen endlich zweckgebundenes Geld und klare Fristen für den barrierefreien Ausbau des ÖPNV. Um Haltestellen, Busse und Bahnen wirklich flächendeckend barrierefrei zu machen, ist zusätzlich zu den regulären Regionalisierungsmitteln ein zweistelliger Milliardenbetrag notwendig.

Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel um eine Milliarde Euro und der jährliche Anstieg um drei Prozent ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und reicht noch nicht einmal, um den ohnehin geplanten Ausbau und die Instandhaltung zu finanzieren.“

aktuell in der Presse

Kommentar zum Artikel des ZVW vom 16.11.2022 Bahn: Go-Ahead setzt im Remstal mehr Züge ein, Berufspendler haben nichts davon
Der Sozialverband VdK, Kreisverband Waiblingen, ist durchaus nicht damit einverstanden, dass die TRI Train Rental GmbH aus Köln wegen der digitalen Sicherungstechnik ETCS ältere Ersatzzüge einsetzt, von denen einige nicht barrierefrei sind.

Beim Sozialverband VdK steht der Mensch im Mittelpunkt.

Wir verstehen nicht, dass Verkehrsminister Winfried Herrmann es zulässt, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen – wie Rollstuhlfahrer und ältere Menschen – im öffentlichen Nahverkehr noch mehr eingeschränkt werden. Diese Menschen sind, wie wir alle, gleichberechtigt und sollten wegen ihres Handicaps nicht noch mehr Belastungen erdulden.

Wer je die Umstände mit ansehen muss, wie die Servicemitarbeiter der Bahn sich für Mobilitätseingeschränkte außerordentlich bemühen, der weiß, was das Servicepersonal und Behinderte zu erdulden haben.

Dem Servicepersonal gehört an dieser Stelle ein großes Lob, weil sie den Rollstuhlfahrern einfühlsam helfen. Kann das nicht auch von Vertretern der Regierung geschehen?

Wir Ehrenamtlichen des Sozialverband VdK, die wir Tagtäglich auch den Menschen, die ein Handicap haben, helfend zur Seite stehen, hoffen dass der Verkehrsminister von „The Länd“ den Mobilitätseingeschränkten mit dem Einsatz von mehr barrierefreien Zügen ein gutes Weihnachtsgeschenk bereit hält.

Sozialverband VdK

Kreisverband Waiblingen

Marlies Lange und Team KV-Waiblingen

November 2022

Am 02.11.2022 wurden langjährige Mitglieder im Restaurant "Gaispeter" von der Ortsverbandsvorsitzenden Marlies Lange geehrt.

September 2022

Am 29.09.2022 informierte der Sozialverband VdK, Ortsverband Beutelsbach im Restaurant "Gaispeter" zum Thema „Vorsicht Abzocke am Telefon“.
Mit immer neuen Varianten, sei es als „falscher Polizist“ oder mittels Schockanruf, etc. versuchen Betrüger per Telefon an das Vermögen der Senioren zu gelangen. So geben sie sich als eine vertrauenswürdige Person z.B. als Polizeibeamter, Enkel/Verwandte etc. aus. Dabei verwenden sie unterschiedliche und immer neue Maschen.
Kriminalhauptkommissar a.D. Klaus Bosch aus Schorndorf, Sicherheitsberater der Initiative „Sicherer Landkreis/Polizei Rems-Murr“ klärte die rund 40 Anwesenden darüber auf, wie man sich davor hilfreich schützen kann.

aktuell

Neuer Beitrag im youtube-Kanal von VdK-TV zur Patienten- und Wohnberatung
Unser Gesundheitssystem ist sehr komplex und dadurch oftmals sehr unübersichtlich.
Die Patienten- und Wohnberatung will Wegweiser für Ratsuchende sein, damit diese sich im Gesundheitswesen besser zurechtfinden, aber auch - im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Wohnraumanpassung - besser informiert sind.

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© VdK

Ratsuchende können von unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen Informationen und Hilfestellungen bekommen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten sowie über die Möglichkeit gegen Entscheidungen von Kosten- und Leistungsträgern Widerspruch und Klage einzulegen, falls einmal eine Leistungen abgelehnt wird.

zum youtube-Beitrag

Wir informieren Sie über:

  • Patientenrechte und gesetzliche Neuregelungen im Gesundheitswesen
  • Leistungen der Kostenträger (z. B. Krankenkassen, Unfallversicherungen)
  • Konflikte mit Ärzten oder Kostenträgern
  • Vorgehen bei möglichen Behandlungsfehlern und Beschwerden
  • Diagnostische Verfahren, Behandlungsalternativen und -kosten sowie Rehabilitation
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Krankheitsbilder und Ursachen
  • Umgang mit psychischen und sozialen Folgen von Krankheit
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittelt
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • regionale Beratungsangebote (Selbsthilfegruppen, Pflegestützpunkte und Gesundheitsdienstleistung)
  • Wohnraumanpassung
  • Leistungen der Pflegeversicherung

zur VdK Patienten- und Wohnberatung}

aktuelles für alle

#nächstenpflege

© Sozialverband VdK Deutschland

#Leitfaden "Barrierefreies Bauen"

Das Landeswirtschaftsministerium hat den völlig überarbeiteten Leitfaden "Barrierefreies Bauen" veröffentlicht. Neben Änderungen bei Bauordnungsrecht und technischen Baubestimmungen enthält er viele Hinweise zum barrierefreien Bauen im öffentlichen und privaten Bereich.
Denn barrierefreies Bauen von Anfang an ist oft kostengünstiger als nachträgliches Umbauen, so die Meinung vieler Experten, und es ist nachhaltig.
Bestellt werden kann die kostenlose Broschüre telefonisch (0711/123-2869), per Mail an pressestelle@wm.bwl.de oder unter www.wm.baden-wuerttemberg.de (Rubrik Service/Publikationen). Dort ist die Broschüre auch als Download abrufbar und sie ist screenreaderfähig für schlecht sehende oder blinde Menschen.

hier gelangen Sie zum Leitfaden des Ministeriums}

wissenswertes

Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides?
Welche Leistungen in Anspruch genommen werden, ist abhängig von der persönlichen Situation des Pflegebedürftigen
Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stehen die Angehörigen oft vor einem Berg an Aufgaben. Dazu gehört die Entscheidung, wie die Pflege organisiert werden soll und welche Leistungen in Anspruch genommen werden.

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© VdK

Die Höhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist abhängig vom Pflegegrad.

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie die Kombination beider Leistungen zu, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn Angehörige oder andere Bezugspersonen die häusliche Pflege übernehmen. Von diesem Betrag können Artikel für die Pflege gekauft, aber auch eine Anerkennung für den Angehörigen finanziert werden, der die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig vom Pflegegrad.
Mit der Pflegesachleistung werden beispielsweise Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes finanziert. Das Angebot umfasst neben der Unterstützung bei der Körperpflege die pflegerische Betreuung sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Beauftragt werden dürfen nur Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Die Leistungen werden direkt mit der Kasse abgerechnet.
Die Pflegesachleistung ist ebenfalls abhängig vom Pflegegrad und fällt höher aus als das Pflegegeld. Bei hohem Hilfebedarf reicht dieser Betrag manchmal nicht aus. Den Rest muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zuzahlen oder beim örtlichen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.

Zum vollständigen Artikel}

wichtige Informationen

VdK-Ratgeber "Pflege geht jeden an" mit Rechtslage 2017
Haben Sie schon einmal überlegt, ob Sie irgendwann einen Angehörigen pflegen wollen oder sich um ihn kümmern müssen? Für viele Menschen ist diese Frage noch weit entfernt, aber für immer mehr rückt sie immer näher. Diese Broschüre richtet sich an Menschen, die sich vorstellen können, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, oder die diese Aufgabe bereits übernommen haben.

Pflege zu Hause

Pflege zu Hause - Was muss ich wissen?© VdK

Hier finden Sie den aktuellen VdK-Ratgeber Nächstenpflege:

Den Pflegeratgeber erhalten Sie auch über Ihren Ortsverband.

Wenn Sie weitergehende Hilfe benötigen - wir unterstützen Sie gerne. Über 2,1 Millionen Menschen gehören dem Sozialverband VdK an.

Wir sind eine starke und aktive Gemeinschaft.

Mehr unter "Mitglied werden"!
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Informationen vom VdK
Hauptmitglieder: Monatsbeitrag 6,00 Euro
Ehegatten/Lebensgefährten und Mitglieder im Alter unter 35 Jahren:
Monatsbeitrag nur 3,00 Euro
Familienmitgliedsbeitrag: höchstens 10,50 Euro monatlich
Die genaue Erläuterung zu der neuen Beitragsstruktur und den ermäßigten Beiträgen finden Sie hier:

Mit der Beitragserhöhung sichern wir für die nächsten Jahre unser attraktives Mitglieder-Serviceangebot und wir bauen es weiter aus. Denn steigende Mitgliederzahlen und vor allem mehr Rat suchende Menschen erfordern weitere oder größere Geschäftsstellen, weitere Sozialrechtsreferenten, mehr Service vor Ort. Die kürzeren Wege zum Sozialverband VdK kommen vielen Menschen zugute, auch den zahlreichen ehrenamtlich Aktiven, die so besser unterstützt werden können. Ohne die gut 8 000 Mitwirkenden im Lande könnten wir die VdK-Aufgabenbandbreite nicht erledigen.
(Auszug aus Artikel des Landesvorsitzenden Roland Sing)

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