Seiteninhalt
Beitrittsbedingungen
-Mitglieder können werden:
Kriegsbeschädigte, Wehrdienst- und Zivildienstgeschädigte, Opfer von Gewalt,
Rentnerinnen und Rentner, Behinderte, chronisch Kranke, durch Umweltschäden gesundheitlich Beeinträchtigte, Angehörige dieser zuvor genannten Personen sowie Sozialversicherte und Versorgungsberechtigte, und alle die uns unterstützen wollen.
-Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung.
-Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch eine beim Ortsverband einzureichende Austrittserklärung.
-Der Mitgliedsbeitrag beträgt 72,--Euro; im Jahr, Ehegatten/Lebensgefährte 36.-- Euro, Kind = Jugendmitgliedschaft bis 35 Jahre ebenfalls 36,-- Euro
Ehegatte/Lebensgefährten, Kinder, Auszubildende und Studenten zahlen die Hälfte des Regelbeitrages. Der Jahresbeitrag ist in einer Summe im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Im Jahr des Beitritts wird der Gesamtmitgliedsbeitrag anteilig im Voraus erhoben
-Freiwilliger Austritt ist frühestens ein Jahr nach Erwerb der Mitgliedschaft zum Schluss des Kalenderjahres und unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist möglich.
Der VdK-Erklärfilm
https://www.youtube.com/embed/xJsYjQbNgaQ?rel=0
Mitglied werden:
Beitrittserklärung}