Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Säckingen
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Pressemitteilung

Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von VdK und SoVD gegen Ungleichbehandlung bei EM-Renten zurück
Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner bleiben durch Stichtagsregelung benachteiligt
Gesetzgeber hatte auf Druck von VdK und SoVD bei EM-Bestandsrenten mit Zuschlägen nachgebessert
Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen.

Das liegt daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Wer ab dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente erhält, den behandelt die Rentenversicherung so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Das Problem: Von dieser Erhöhung profitieren jene Personen nicht, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente beantragen mussten. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben deshalb nichts von dieser Verbesserung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Stichtagsregelung rechtens ist. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber „zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte“ Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.

Auf öffentlichen Druck von VdK und SoVD hatte der Gesetzgeber bei den sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentnern, deren EM-Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, in der Zwischenzeit Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Nach Ansicht von VdK und SoVD sind diese jedoch zu niedrig und stellen keine Gleichbehandlung mit Neurentnern her. Die Zuschläge werden außerdem erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht von VdK und SoVD viel zu spät.

VdK-Präsidentin Verena Bentele ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht.“

VdK klagt gegen Pflegereform
 VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung“
 „Rentnerinnen und Rentner mit Kindern über 25 Jahren werden über die Maßen belastet“
Der Bundesrat hat heute das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten lebenslang den nach Anzahl der Kinder gestaffelt reduzierten Beitragssatz zahlen und nicht nur für die Erziehungszeit. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Kindern über 25 Jahren werden über die Maßen belastet. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Rentenalter wird von ihren Kindern gepflegt. Das belegt die VdK-Pflegestudie.
Die gepflegten Eltern profitieren lebenslang von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine größere Chance, zuhause gepflegt zu werden. Gerade sie sollten niedrige Beiträge zahlen müssen, auch wenn ihre Kinder über 25 Jahre alt sind. Zudem ist jetzt eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner dringend notwendig.
Der heutige Beschluss des Bundesrats ändert nichts daran, dass die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen viel mehr Unterstützung benötigen. Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung. Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert. Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“

VdK-Präsidentin Verena Bentele wiedergewählt
Der VdK Deutschland hat seine Präsidentin Verena Bentele auf seinem Bundesverbandstag in Berlin einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige, die aus Baden-Württemberg stammt, steht seit Mai 2018 an der VdK-Spitze. Während ihrer ersten Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf fast 2,2 Millionen. Im Südwesten gehören rund 255.000 Menschen dem VdK-Landesverband an. Bentele und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser Menschen vor Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, insbesondere Sozialrechtsschutz.
Verena Bentele ist zwölffache Paralympicssiegerin und vierfache Weltmeisterin im Biathlon und Skilanglauf. Nach ihrer Sportkarriere wirkte die blinde Athletin von 2014 bis 2018 als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Sozialrecht: Neue Regelungen ab 2023
Auch nach dem Jahreswechsel 2022/2023 treten wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen im Sozialrecht, zumeist zum 1. Januar 2023, in Kraft: Anstelle von Hartz IV gibt es fortan ein sogenanntes Bürgergeld, was der Sozialverband VdK grundsätzlich begrüßt. Wie hoch die Beträge für welche Personengruppen sind, erfahren Interessierte auf der Homepage des VdK Baden-Württemberg unter www.vdk-bw.de. Dort kann man sich zudem über Neuerungen beim Wohngeld, beim Kindergeld und beim Kinderkrankengeld, im Bereich Krankenversicherungsbeiträge, ebenso über geänderte Hinzuverdienstgrenzen bei der Rente, außerdem über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, aber auch über Gas- und Strompreisbremse und weitere Dinge informieren, die insbesondere gesetzlich Versicherte sowie Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren. Welche sozialpolitischen Positionen der Sozialverband VdK bezieht , wo sich die zahlreichen Geschäftsstellen befinden und vieles mehr gibt es ebenfalls unter www.vdk-bw.de. Über diese Website kommt man auch zu den regelmäßigen VdK-Podcasts und zu Informationen in Sachen Ehrenamt.


Der Sozialverband VdK informiert
Für viele Menschen ist der Alltag von gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestimmt. Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder ein Unfall kann das Leben nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige auf den Kopf stellen. In diesem Newsletter geht es um den Grad der Behinderung und um die Reha für pflegende Angehörige. Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert? Wer kümmert sich, wenn ich mich nicht mehr kümmern kann? Wir informieren, worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Damit sich die Grundbedingungen dauerhaft für alle Menschen verbessern, macht sich der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. aktuell medienwirksam für das Thema Pflege stark und appelliert an die Politik.

Außerdem: Auch im Alter sicher im Verkehr – Angebote der Landesverkehrswacht für Seniorinnen und Senioren...

Lesen Sie Spannendes aus dem Sozialrecht, der Sozialpolitik und der Solidargemeinschaft.


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