Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW41/17

Die Auflösung des Ortsverbandes ist vorerst verhindert. Es ergeht aber weiter der Aufruf an alle Mitglieder des Ortsverbandes sowie an Bürger die sich einbringen möchten. Sollten sich Mitglieder oder Bürger bereit erklären ein Ehrenamt im Ortsverband zu übernehmen, so können sie sich mit uns in Verbindung setzen. Telefonnummern unten.

!Einladung zum Kaffeenachmittag am 11 Oktober 15 Uhr im Cafe Schubert!

BSG: Keine Sperrzeit bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit!

Die Bundesagentur für Arbeit darf besonders langjährig Versicherten nicht das Arbeitslosengeld I verweigern, weil sie sich nach ihrer Altersteilzeit bis zum Beginn der abschlagsfreien Rente nach dem 63. Geburtstag noch arbeitslos gemeldet haben. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts entfällt die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I für Arbeitnehmer, die nach ihrer Altersteilzeit bis zum Beginn ihrer abschlagsfreien Rente mit 63 vorübergehend noch Arbeitslosengeld beantragen. Denn mit der Altersteilzeitvereinbarung liege ein "wichtiger Grund" vor, das Arbeitsverhältnis zu beenden, urteilte das Gericht am 12. September 2017 (Az.: B 11 AL 25/16 R).

Regelungen für die "Rente ab 63"!

Hintergrund des Urteils sind die als ?Rente ab 63? bekannten Rentenregeln für besonders langjährig Versicherte. Sie können seit dem 1. Juli 2014 nach dem 63. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen, das genaue Alter hängt vom Geburtsjahrgang ab. Voraussetzung für die Rente ab 63 ist, dass Arbeitnehmer mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Nach dem aktuellen Urteil können Arbeitnehmer, die am 1. Juli 2014 bereits eine Altersteilzeit vereinbart hatten, deren Vertrag aber einige Monate vor dem Anspruch auf die abschlagsfreie Rente ausläuft, nun auch von der abschlagsfreien Rente profitieren.
Weitere Informationen unter :https://www.vdk.de/permalink/73793

"Man kann nichts Neues herausfinden, wenn man nicht vorher eine Frage stellt. Und um zu fragen, bedarf es des Zweifelns."( Richard P. Freynman)

Sie erreichen den Vorstand noch unter Tel. 07083-3608 oder 07083-4209. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Die Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb. Wichtig Terminvereinbarung unter Tel.: 07084-935073. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden.

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