Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW39/17

Die Auflösung des Ortsverbandes ist vorerst verhindert. Es ergeht aber weiter der Aufruf an alle Mitglieder des Ortsverbandes sowie an Bürger die sich einbringen möchten. Sollten sich Mitglieder oder Bürger bereit erklären ein Ehrenamt im Ortsverband zu übernehmen, so können sie sich mit uns in Verbindung setzen. Telefonnummer unten.

Nachteilsausgleich!

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten.
Nachteilsausgleiche sind z. B.
. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ("Freifahrt"), . Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (MerkzeichenG, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
. Steuerliche Erleichterungen,
. So können etwa bei der Einkommensteuer pauschalierte Beträge je nach Grad der Behinderung, besondere Aufwendungen oder Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten steuermindernd geltend gemacht werden.
. Parken (Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen) . Behindertenparkplätze sind mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Für ihre Benutzung ist ein blauer Parkausweis erforderlich. Dieser kann bei der Straßenverkehrsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) beantragt werden.
. Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen . Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX).
. Rundfunkbeitragsermäßigung . Eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag können Menschen, denen das Merkzeichen ?RF?im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beantragen.
. Im Arbeitsleben auch Zusatzurlaub und Kündigungsschutz.
. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von einer Arbeitswoche. Behinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung unter 50 und gleichgestellte Beschäftigte haben keinen Anspruch auf diesen Zusatzurlaub.
. Vor der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung hört das Integrationsamt den Beschäftigten an und holt die Stellungnahmen des Betriebs- oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein.

"Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts"( Schopenhauer)

Sie erreichen den Vorstand noch unter Tel. 07083-3608 oder 07083-4209. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Die Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb. Wichtig Terminvereinbarung unter Tel.: 07084-935073. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden.

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