Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW38/17

Um eine Auflösung des Ortsverbandes zu verhindern ergeht der Aufruf an alle Mitglieder des Ortsverbandes sowie an Bürger die sich einbringen möchten. Sollten sich Mitglieder oder Bürger bereit erklären ein Ehrenamt im Ortsverband zu übernehmen, so können sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Was passiert, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit nicht mehr ausüben können und für eine Altersrente noch zu jung sind? Für diesen Fall kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit das Einkommen ganz oder teilweise ersetzen, sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

: Welche Erwerbsminderungsrente steht mir zu?
: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung
: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
: Renten wegen voller Erwerbsminderung
: Bezugsdauer der Renten wegen Erwerbsminderung
: Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung
: Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kann, hat die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen. Die Erwerbsminderungsrente kann als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden und das bisher erzielte Einkommen ergänzen oder ersetzen.

Es gilt der Grundsatz ?Reha vor Rente? . Das heißt, es wird zuerst geprüft, ob die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird festgestellt, in welchem zeitlichen Umfang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch gearbeitet werden kann. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und - gegebenenfalls mit einer Erwerbsminderungsrente - ein so geringes Einkommen oder Vermögen hat, dass es für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, hat Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe.

Viele weitere Informationen unter: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/erwerbsminderung_node.html
"Die Zukunft wird nicht gemeistert von denen, die am Vergangenen kleben. " Willy Brandt

Sie erreichen den Vorstand noch unter Tel. 07083-3608 oder 07083-4209. Weitere Informationen vom und über den Ortsverband unter: https://www.vdk.de/ov-bad-herrenalb Die Hilfe in sozialrechtlichen Themen, bekommen Sie nach telefonischer Terminvereinbarung bei unseren erfahrenen Sozialberater. Nachfolgend Anschriften und Telefonnummern für die Sprechstunden in: 76133 Karlsruhe Karlstraße 53-55 Telefon 0721-932790, 75365 Calw Torgasse 7-9 Telefon 07051-168 74 11, in Bad Herrenalb. Wichtig Terminvereinbarung unter Tel.: 07084-935073. Diese Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im VdK gebunden.

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