Sozialverband VdK - Ortsverband Bad Herrenalb
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Wochenbericht KW 16/17

Erwerbsminderung bleibt Armutsrisiko!

"Wer aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Beruf aussteigen muss, wird oft mit einer Armutsrente bestraft. Leider ändert sich durch die aktuell geplanten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner kaum etwas an dieser Situation."
Das erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetzes im Bundeskabinett.
Wenn Menschen wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung vorzeitig in Rente gehen müssen, sind sie im Durchschnitt erst 50 Jahre alt. Die Betroffenen müssen damit rechnen, dass ihnen jahrzehntelang ein Leben in prekären Verhältnissen und ohne finanzielle Perspektive droht. Schon heute sind 40 Prozent der Menschen, die in Haushalten von Erwerbsminderungsrentnern leben, von Armut bedroht, kritisiert Mascher.
Die Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten sollen erst ab 2018 und dann nur schrittweise bis 2024 weiter angehoben werden. "Die Erhöhung der Zurechnungszeit muss aber wie im Jahr 2014 in einem Schritt erfolgen", fordert die VdK-Präsidentin.
Besonders enttäuschend ist aus Sicht des Sozialverbands VdK, dass die Anhebung der Zurechnungszeit nur für Neurentner gelten soll. "Über 1,7 Millionen Bestandsrentner werden damit von den Verbesserungen ausgeschlossen. Die Bundesregierung nimmt damit in Kauf, dass viele von ihnen bis ans Lebensende in der Armutsfalle sitzen und keine Chance haben, ihre Situation zu verbessern. Das darf nicht sein!", stellt Mascher klar. Auch bei der Mütterrente habe man aus guten Gründen die Bestandsrentnerinnen mit einbezogen. "Es gibt keine Veranlassung, bei der Erhöhung der Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung anders zu verfahren", so die VdK-Präsidentin.

"Wenn du dein Heute fest in die Hände nimmst , wirst du vom Morgen weniger abhängig sein ! Vertagt man sein Leben, schon ist's vorüber ." Seneca

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